Neues Hochschulgesetz

Gute und moderne Regelungen für die Berliner Hochschulen – Koalition greift Vorschläge von Studierenden, Gewerkschaften und Hochschulen auf

Gute und moderne Regelungen für die Berliner Hochschulen – Koalition greift Vorschläge von Studierenden, Gewerkschaften und Hochschulen auf

Die Koalitionsfraktionen von SPD und Die LINKE haben sich auf einen Änderungsantrag zu dem vom Senat eingebrachten »Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Qualitätssicherung von Studium und Prüfung« verständigt und werden diesen am Mittwoch in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus einbringen.

Zu dem vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf erklären die wissenschaftspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Lars Oberg (SPDFraktion) und Wolfgang Albers (Linksfraktion): »Mit dem Gesetzentwurf wird das Berliner Hochschulrecht modernisiert und wesentliche Verbesserungen für Studierende, beruflich Qualifizierte, die ohne Abitur studieren wollen, und Lehrbeauftragte, die jetzt Mitglieder der Universitäten werden, realisiert. Gleichzeitig wird die Autonomie der Hochschulen durch eine deutliche Entbürokratisierung gestärkt. Die Anhörung im Wissenschaftsausschuss hat aber auch gezeigt, dass es in einzelnen Punkten Konkretisierungs- bzw. Änderungsbedarf gibt.«

Mit dem aktuellen Änderungsantrag greifen die Koalitionsfraktionen Punkte auf, die von den Studierenden, Gewerkschaften, Hochschulleitungen und der IHK in der Anhörung eingebracht wurden.

Aufgegriffen wird in dem Änderungsantrag unter anderem der Wunsch, die Vertragslaufzeiten für studentische Hilfskräfte im Paragraphen 121 Berliner Hochschulgesetz bei vier Semestern zu belassen.

Auch im Paragraphen 22 soll es bei der individuellen Gestaltungsmöglichkeit des Studiums und den frei wählbaren Studienanteilen eine Präzisierung im Sinne der Kritiker geben. Im Gesetz soll es nun heißen, dass diese Anteile für den überfachlichen Kompetenzerwerb in der Regel bei einem Fünftel der Studienleistungen liegen sollen.

Eine Entlastung der Studierenden vom Prüfungsdruck soll die vorgeschlagene Ergänzung im Paragraphen 30 bringen, nach der nichtbestandene studienbegleitende Prüfungen zukünftig grundsätzlich mindestens zweimal wiederholt werden dürfen.

Eine ganz wesentliche Rolle in der öffentlichen Diskussion und bei der Beratung des Gesetzes im Wissenschaftsausschuss spielte die Frage, unter welchen Voraussetzungen es künftig weiterhin die Möglichkeit einer so genannten Zwangsexmatrikulation von Studierenden geben soll. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen präzisiert vor diesem Hintergrund die seit Jahren bestehenden Regelungen und schränkt im Paragraphen 28 »Förderung des Studienerfolgs, Studienberatung« die Möglichkeiten einer Exmatrikulation auf Grund nicht erbrachter Studienleistungen ein.

Demnach soll eine Studienfachberatung erst dann verpflichtend werden, wenn nach der Hälfte der Regelstudienzeit weniger als ein Drittel der eigentlich zu erbringenden Leistungspunkte im bisherigen Studienverlauf erreicht wurden.

Ziel einer solchen Studienfachberatung ist es dann, zur Förderung des Studienerfolgs eine Studienverlaufsvereinbarung abzuschließen. Erst für den Fall, dass eine solche Studienverlaufsvereinbarung nicht gemeinsam zustande kommt, kann der/die Studierende verpflichtet werden, bestimmte Leistungen innerhalb einer Frist zu erbringen. Eine Exmatrikulation ist nur für den Fall vorgesehen, dass die vereinbarten Ziele bis zum Ende der Frist zu weniger als einem Drittel erreicht worden sind. Mit dieser Präzisierung wird der Sorge der Studierenden Rechnung getragen, dass Auflagen und Exmatrikulation zu einem Damoklesschwert für alle Studierenden werden.

Mit dem Änderungsantrag werden darüber hinaus die Möglichkeiten für beruflich Qualifizierte, ein Studium aufzunehmen, erweitert sowie die Vorgaben für die von den Hochschulen zu erarbeitenden Rahmenstudien- und prüfungsordnungen deutlich entschlackt und so die Autonomie der Hochschulen weiter gestärkt.

Die wissenschaftspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen Lars Oberg (SPD-Fraktion) und Wolfgang Albers (Linksfraktion) erklären zur Beratung des Gesetzes: »Mit unserem Änderungsantrag greifen wir wesentliche Aspekte der Debatte um das Berliner Hochschulgesetz auf. Die Koalition nimmt die verschiedenen kritischen Positionen ernst und beweist mit dem Änderungsantrag ihre Dialogbereitschaft und Handlungsfähigkeit in zentralen Fragen der Hochschulpolitik. Wir wissen, dass ein Hochschulgesetz immer ein Kompromiss zwischen sehr unterschiedlichen Positionen der verschiedenen Statusund Interessengruppen ist. Der vom Senat beschlossene Gesetzentwurf und die von der Koalition eingebrachten Änderungen sind nach unserer Überzeugung ein gelungener Mittelweg, der einen echten Interessenausgleich schafft und die Grundlage für ein gutes und modernes Hochschulrecht in Berlin bildet.«

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