Gut gemeint ist nicht gut gemacht: Novellierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes ohne Mitwirkung
Nachdem die Senatsverwaltung für Soziales keinen Gesetzentwurf für die lange angekündigte und ausführlich vorbereitete Novellierung des Seniorenmitwirkungs-gesetzes vorlegen konnte, einigten sich die Koalitionsspitzen in ihrer Klausur Ende April auf einen Entwurf, der aus dem Parlament eingebracht wurde.
Zur heutigen Besprechung der von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt Carsten Schatz, Sprecher für Senior*innen der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus:
„Der Gesetzesentwurf von CDU und SPD enthält handwerkliche Fehler und ignoriert die zentralen Forderungen der Betroffenen. Eine verbindliche Ausstattung der bezirklichen Senior*innenvertretungen – Fehlanzeige, Zusammenlegung der Wahlen mit denen zum Abgeordnetenhaus und zu den BVVen – Fehlanzeige, verbindliches Antragsrecht in den BVV-Ausschüssen – Fehlanzeige. Der viel größere Skandal jedoch ist, dass die Koalition den Senior*innenvertretungen und Wohlfahrts-verbänden die Mitwirkung im Rahmen einer parlamentarischen Ausschussanhörung vehement versagt hat, die bei der Beratung von Gesetzen sonst absoluter Standard ist. Sie dient der öffentlichen Beratung der Parlamentarier*innen, die die Möglichkeit haben, Fragen zu Stellen und davon ausgehend Änderungsanträge zu stellen. Offensichtlich weiß die Koalition, wie dünn das ist, was sie hier vorgelegt hat, und wollte dieser Blamage lieber aus dem Weg gehen. Stattdessen kündigte sie selbst Änderungsanträge an den eigenen Gesetzentwurf an, die sie im Hauptausschuss einzubringen plant. Zu deren Inhalten jedoch war sie nicht sprechfähig. Vor diesem Hintergrund konnte meine Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.“

