Landesrechnungshof bestätigt rechtswidrige Vergabepraxis – Kai Wegner sollte Senatorin entlassen und rechtswidrig handelnde CDU-Abgeordnete nicht decken

Heute wurde der Bericht des Landesrechnungshof zur Vergabe von Fördermitteln aus dem 3,4-Millionen-Topf für Projekte von besonderer politischer Bedeutung im Rahmen der Antisemitismusprävention veröffentlicht. Dieser kommt zu dem Schluss, dass die Vergabepraxis „evident rechtswidrig“ war und stellt eine doppelte Rechtswidrigkeit fest.

Zum einen stellt das Verfahren wie die Projekte über eine CDU-Liste in die Förderung gebracht wurden einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar, weil andere sich so gar nicht auf die Mittel bewerben konnten. Zum anderen wurde bei der konkreten Vergabe der Mittel gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen.

Dazu erklärt Elif Eralp, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Der Regierende Bürgermeister Wegner sollte sich für das Versagen seines Senats entschuldigen und muss die die rechtwidrigen Bescheide unterzeichnende und verantwortliche Senatorin entlassen, statt zur Beruhigung den Staatssekretär zum Bauernopfer zu machen.

Er darf zudem seine CDU-Kollegen nicht decken, die am Gesetz vorbei agiert haben. Sie müssen zur Verantwortung gezogen werden, denn sie haben bewiesen, dass sie nicht bereit sind sich an Recht und Gesetz zu halten. Der Berliner Rechnungshof hat festgestellt, dass die Mittelvergabe evident rechtswidrig war. Auch die CDU und ihre Senatoren müssen sich an Recht und Gesetz halten und haben dies hier missachtet.

Es ist ein Skandal, dass die CDU mit Steuergeldern so umgeht als wäre es ihr privates Geld und Mittel illegal an Parteifreunde verteilen lässt. Mit ihrem Verhalten haben sie auch dem Kampf gegen Antisemitismus einen Bärendienst erwiesen und auch den vielen geförderten Projektträgern geschadet, die seit Jahren wichtige und qualifizierte Arbeit im Kampf gegen Antisemitismus leisten.“