Linke und Grüne erheben Normenkontrolle gegen verfassungswidrige Regelungen im schwarz-roten Polizeigesetz
Mit der Änderung des Berliner Polizeigesetzes ASOG haben CDU und SPD Ende 2025 die Befugnisse der Polizei massiv ausgeweitet. Insbesondere wurden eine Reihe von neuen digitalen Instrumenten geschaffen, die in erheblicher Weise und mit hoher Streubreite in die Grundrechte der Berliner*innen eingreifen. Bereits in der parlamentarischen Beratung begegneten diese Änderungen erheblicher verfassungsrechtlicher Kritik aus der Opposition, aber auch von unabhängigen Sachverständigen. Diese Bedenken wurden seitens der Koalition im parlamentarischen Verfahren nicht ausgeräumt.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben sich deshalb entschieden, gegen diese Novelle einen Normenkontrollantrag zu erheben und somit eine Prüfung mehrerer Normen durch den Berliner Verfassungsgerichtshof herbeizuführen. Dies ist mit einem Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses möglich.
Dazu erklären die Sprecher für Innenpolitik Vasili Franco (Bündnis 90/Die Grünen) und Niklas Schrader (Die Linke):
„Die Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes (ASOG) durch CDU und SPD ist ein massiver Ausbau von Überwachungsbefugnissen in Berlin. Mit neuen Instrumenten wie der KI-gestützten Videoüberwachung oder der Verknüpfung und automatisierten Auswertung von Polizeidaten könnte nicht nur ein Einsatz von Palantir drohen, sondern eine riesige Superdatenbank entstehen, die jegliche Grenzen des Rechtsstaates sprengt. Es ist vollkommen unklar, welche Daten, mit welchem Ziel zu welchem Zweck zukünftig verarbeitet werden können. Das ist für die Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Parlaments inakzeptabel. Klare Grenzen der Datenerhebung und -verarbeitung und Schutz vor Missbrauch und Diskriminierung lässt das Gesetz vermissen.
Polizeigesetze sind nicht irgendwelche Gesetze. Sie entscheiden was die Polizei in einem Rechtsstaat darf und was nicht. Dabei muss das Gewaltmonopol des Staates im Einklang mit den Grundrechten aller Bürgerinnen und Bürger gebracht werden. Gerade deshalb müssen wir uns darauf verlassen können, dass Polizeigesetze und Befugnisse verfassungsfest ausgestaltet sind, dass sie Grundrechte nicht über Gebühr zu strapazieren. In einem Rechtsstaat gilt eine unverrückbare Prämisse: Verfassungswidrige Polizeigesetze sind keine guten Polizeigesetze.
CDU und SPD höhlen die vom Grundgesetz und der Landesverfassung garantierten Grundrechte aus. Das ist nicht nur eine politische, sondern auch eine verfassungsrechtliche Frage. Vertrauen in den Staat und in die Sicherheitsbehörden setzen voraus, dass die von der Verfassung gesetzten Grenzen eingehalten werden. Wir halten deshalb eine verfassungsrechtliche Prüfung für unabdingbar.“
Der Prozessbevollmächtigte, Rechtsanwalt David Werdermann von der Kanzlei KM8, erklärt:
Mit der Polizeirechtsnovelle hat Berlin einen grundlegenden Kurswechsel vollzogen. Es wurden sehr weitreichende neue Befugnisse geschaffen, die aus mehreren Gründen gegen Grundrechte verstoßen:
- Der Zugriff auf Smartphones und Computer mit einer speziellen Spähsoftware ist ein besonders schwerer Grundrechtseingriff, wird aber auch zur Verhinderung von Straftaten zugelassen, die einen solchen Eingriff nicht rechtfertigen. Zugleich schafft die Regelung gefährliche Anreize, IT-Sicherheitslücken offenzuhalten statt sie schließen zu lassen.
- Das Verhalten sämtlicher Personen im überwachten öffentlichen Raum soll mit KI-gestützter Videoüberwachung automatisiert analysiert werden, ohne dass hinreichend bestimmte Einsatzvoraussetzungen und ausreichende Schutzmechanismen gegen Fehler, Diskriminierung und Datenmissbrauch vorgesehen sind.
- Die Polizei darf nach dem neuen Gesetz in großem Umfang öffentlich zugängliche Bilder aus dem Internet biometrisch auswerten. Damit droht eine Form der biometrischen Massenüberwachung, die erhebliche Abschreckungseffekte auf die Wahrnehmung von Grundrechten, insbesondere die Versammlungsfreiheit, haben kann.
- Polizeilich erhobene Daten dürfen für einen völlig neuen Zweck – das Training von KI-Systemen – weiterverwendet und teilweise sogar privaten Dritten überlassen werden. Welche Systeme mit welchen Daten trainiert werden dürfen, begrenzt das Gesetz nicht hinreichend. Damit wird der Zweckbindungsgrundsatz weitgehend ausgehöhlt.
- Schließlich können unterschiedlichste polizeiliche Datenbestände auf einer zentralen Analyseplattform zusammengeführt und automatisiert – auch mittels KI – ausgewertet werden. Damit entsteht eine Art Super-Datenbank, in der Daten aus ganz unterschiedlichen Zusammenhängen für neue Zwecke verfügbar werden. Auch der Einsatz von Palantir ist gesetzlich nicht ausgeschlossen.
Gegen diese neuen Befugnisse haben wir heute einen Antrag auf Normenkontrolle beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gestellt. Es ist nun Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, zu prüfen, ob die Änderungen des Polizeigesetzes mit den Grundrechten der Landesverfassung vereinbar sind.

