Volle Teilhabe ist Menschenrecht - Kürzungen in der Eingliederungs- und Jugendhilfe zurückweisen

Zum heutigen europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung erklärt die inklusionspolitische Sprecherin Katina Schubert:

„Das Recht auf volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen für Menschen mit Behinderung, gleich ob körperlicher oder geistiger Natur, ist ein Menschenrecht und seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. 

Dennoch sind behinderte Menschen permanenter Diskriminierung ausgesetzt. Die auf Bundesebene mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden diskutierten Kürzungen in der Eingliederungs- und Jugendhilfe werden die Benachteiligung behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener noch verschärfen.

Diesem Rückwärtskurs sagen wir gemeinsam mit Betroffenen, Sozialverbänden, Gewerkschaften und vielen anderen mehr den Kampf an.
Vom Berliner Senat erwarten wir, dass er endlich mal den Mund aufmacht und sich solidarisch mit den Benachteiligstesten in der Gesellschaft zeigt. Gleiche Rechte richten sich nicht nach Kassenlage. Sie sind verdammte Pflicht einer sozialen Gesellschaft.“