Notwendige Verfassungsänderung: Abgeordnetenhaus kann künftig Richter*innenanklage erheben

Anlässlich der heutigen Änderung der Verfassung von Berlin zur Einführung der Richter*innenanklage durch das Abgeordnetenhaus, das künftig mit der Mehrheit seiner Mitglieder beim Bundesverfassungsgericht beantragen kann, Berliner Richter*innen aus dem Dienst zu entfernen, wenn diese innerhalb oder außerhalb des Dienstes gegen Grundsätze des Grundgesetzes oder die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen haben, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Sebastian Schlüsselburg:

 

„Extremist*innen dürfen im Namen des Volkes kein Recht sprechen. Gerade in Zeiten, in denen unsere Demokratie und der Rechtsstaat von innen und von außen zunehmend angegriffen werden, muss das Parlament als ultima ratio die Möglichkeit haben zu beantragen, dass Extremist*innen aus dem Richterdienst entfernt werden.

Dass dies notwendig werden kann, zeigt das Beispiel der terrorverdächtigen Ex–Richterin Birgit Malsack-Winkemann (AfD). Das erste von der damaligen Justizsenatorin Prof. Dr. Lena Kreck (Die Linke) angestrengte Verfahren vor dem Richterdienstgericht scheiterte, weil zu diesem Zeitpunkt die Geheimdienstinformationen der Justiz nicht bekannt waren. Es kann nicht sein, dass die Entfernung von extremistischen Richter*innen erst dann möglich ist, wenn sie wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft sitzen.“