Ordnungsmaßnahmen gegen Studierende: Breite Kritik im Wissenschaftsausschuss erfordert Verzicht

Zur heutigen Anhörung im Berliner Wissenschaftsausschuss zur Einführung von Ordnungsmaßnahmen ins Berliner Hochschulgesetz erklärt der wissenschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Tobias Schulze:

„Dieser Antrag steht für Law-und-Order-Symbolpolitik ohne Effekt. Der Gesetzentwurf enthält nicht definierte Anwendungsfälle, unklare Prozesse und damit ein großes Missbrauchspotenzial. In der Anhörung im Wissenschaftsausschuss wurde massive Kritik von Hochschulleitungen, Gewerkschaften, Studierenden und Gleichstellungsbeauftragten am Gesetzesentwurf des Senats geäußert. Selbst die Hochschulleitungen streben an, den Großteil der vorgeschlagenen Regelungen zu streichen und Ordnungsmaßnahmen nur auf rechtskräftig verurteilte Straftäter*innen zu beschränken.

Für mich wurde heute erneut deutlich, dass Strafrecht und Hausrecht genug Instrumente bieten, um Gewaltopfer wirksam zu schützen. Ein Sonderstrafrecht gegen Studierende ist nicht notwendig. Selbst Verstöße gegen das Urheberrecht könnten zukünftig einen Ordnungsverstoß darstellen. Das hieße, wer eine Datei eines wissenschaftlichen Buches aus einer legalen Quelle oder eine Netflixserie über das Hochschulnetzwerk herunterlädt, beginge künftig einen Ordnungsverstoß. Und der kann bei Wiederholung zur Exmatrikulation führen.

Wenn das Pferd tot ist, muss man absteigen! Deshalb sollte der Entwurf des Senats zurückgezogen werden.“