Ordnungsrecht an Hochschulen schießt weit über das Ziel hinaus

Zum heute durch den Senat beschlossenen Gesetzentwurf für die Einführung eines neuen Ordnungsrechts gegen Studierende an Hochschulen erklärt Tobias Schulze, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke:
 

„Der Senat schießt weit über das Ziel hinaus und bleibt beim Aktionismus. Das Gesetz macht die an den Hochschulen neu zu bildenden Ordnungsausschüsse zu einer Art Ersatzgericht. Die im Gesetzentwurf weit gefassten Definitionen von Störung und Ordnung machen das Ordnungsrecht zudem missbrauchsanfällig. 

Sollte das Ziel der beschlossenen Exmatrikulationsregel der Schutz von Gewaltopfern vor den Tätern sein, so wird dieses nicht erreicht. Eine mögliche Exmatrikulation würde erst viele Monate oder gar Jahre nach der Tat erfolgen. 

Das Instrument ist kaum rechtssicher anwendbar. In den vergangenen 55 Jahren, in denen das Ordnungsrecht in der jetzigen Form existiert, wurden nach Angaben der Senatorin für Wissenschaft bundesweit nur zwei Studierende endgültig rechtskräftig exmatrikuliert. Die Verfassung setzt zu Recht hohe Hürden, um das Grundrecht auf Berufsfreiheit einzuschränken. 

Rot-Grün-Rot hat das überkommene und nicht anwendbare Ordnungsrecht aus guten Gründen abgeschafft. Hausverbote sind das wirksamere und rechtssichere Instrument zum Schutz von Gewaltopfern. In dieser zugespitzten Situation muss der Senat die Hochschulen in der Auseinandersetzung mit antisemitischen Bedrohungen unterstützen – etwa mit ausreichen Ressourcen der neu berufenen Beauftragten für Antisemitismus.“