Senat versucht Tarifvereinbarungen bei Assistent:innen im Arbeitgebermodell zu untergraben

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat in einer fachlichen Weisung das LaGeSo angewiesen, die Entlohnung nach TV-L Entgeltstufe 5 von persönlichen Assistent:innen, die im Arbeitgebermodell beschäftigt sind, weiterhin zu finanzieren. Gleichzeitig wird das LaGeSo in der Weisung jedoch angewiesen, die Arbeitgeber:innen der Persönlichen Assistenz dahingehend zu beraten, dass sie in den Arbeitsverträgen für ihre Assistenzkräfte eine Entlohnung auf der Basis der EG 3 vereinbaren und darüber hinaus nur eine bis zum 31.12.2025 befristete Zulage gewähren. In den Richtlinien der Regierungspolitik hat sich der Senat zur Refinanzierung der Tarifvereinbarung bekannt – auch über den aktuellen Haushalt hinaus.

Anlässlich der heutigen Beratung des Berichts zur Umsetzung des Tarifergebnisses der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber:innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) und ver.di im Hauptausschuss erklärt Katina Schubert, Sprecherin für Soziales und Inklusion der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin:

„Lange war unsicher, ob die Finanzierung der Tarifvereinbarungen für die Assistent:innen im Arbeitgebermodell gesichert ist. Dass es nun zunächst weiter geht, ist gut. Dass das LaGeSo aber dazu anregen soll, tarifliche Vereinbarungen aktiv zu unterlaufen, ist hingegen nicht hinnehmbar. Eine entsprechende Anpassung der Tarifverträge halten wir für arbeitsrechtlich sehr fragwürdig.

Der Senat will seine eigenen haushälterischen Taschenspieltricks auf die Arbeitgeber:innen der persönlichen Assistenz übertragen. Weitere Unsicherheit für die Betroffenen und rechtliche Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert. Stattdessen sollte er endlich seiner Verantwortung den Menschen gegenüber nachkommen und entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik die Refinanzierung der Tarifvereinbarung rechtssicher und dauerhaft sicherstellen.“