»Skandal« Spreedreieck – Ein CDU-Problem

»Grundstücksdeal war von Anfang an faul«

»Grundstücksdeal war von Anfang an faul«

Anläßlich der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus »Spreedreieck« erklären die Sprecher der Koalitionsfraktionen, Torsten Schneider (SPD) und Uwe Doering (Die Linke):

Wiederholt stellen die Oppositionsfraktionen abenteuerliche »Schadensberechnungen« in den Raum: Die Zahlen lauten 20 Mio., 100 Mio., 24 Mio., 26 Mio... Aber sämtliche »Schadensbilanzen« sind in keiner Weise belastbar und auch vom Rechnungshof nicht bestätigt. Die diversen und widersprüchlichen »Schadensberechnungen« der Opposition stellen sich als politisch motivierte Zahlenakrobatik heraus.

Die heute auf Antrag der Oppositionsfraktionen fortgesetzte Zeugenvernehmung des ehemaligen Finanzsenators Dr. Thilo Sarrazin hat erneut zu Tage gefördert, wie schlecht und mangelhaft der im Jahr 2000 durch Finanzsenator Kurth (CDU) abgeschlossene Kaufvertrag zum Spreedreieck vorbereitet war. Sarrazin nannte die Vertragsgestaltung »leichtsinnig«. Dies bezog er insbesondere auf die offensichtlich vernachlässigte Beurteilung der Senatsfinanzverwaltung im damaligen Umgang mit dem ersten Zuordnungsbescheid der Oberfinanzdirektion.

Es sei »üblich« gewesen, dass in dieser Zeit die Zuordnungsbescheide einen eher vorläufigen Charakter gehabt hätten, weil häufig zu einem späteren Zeitpunkt weitere Ansprüche von Dritten aufgetreten seien. Ungeachtet dieser Einschätzung hat aber die damalige Senatsfinanzverwaltung unter Führung des Senators Kurth (CDU) und seines Staatssekretärs Holzinger (CDU) im Kaufvertrag dem Investor Müller-Spreer ein vermeintlich »lastenfreies Grundstück« verkauft.

Wörtlich sagte Dr. Sarrazin: »Der Grundstücksdeal war von Anfang an faul« und er fügte sinngemäß das Bild eines »faulen Apfels« hinzu. Zwar gäbe es bei einem faulen Apfel grundsätzlich gute und schlechte Stellen im Fruchtfleisch, insgesamt bleibe es aber ein »fauler Apfel«.

Der Zeuge Dr. Sarrazin hebt auf den Umstand ab, dass der Vertrag den Investor durch die Zusicherung einer lastenfreien Eigentumsverschaffung in eine komfortable Rechtsposition rückte, die ursächlich für die späteren, notwendigen Kaufpreisanpassungen war. Damit war von Anfang an der Vorgang auf der schiefen Bahn. Die CDU verwechselt mit Blick auf diesen dilettantischen Vertrag Ursache und Wirkung, wenn sie die notwendigen und alternativlosen Anpassungen kritisiert.

Im Zuge der späteren baurechtlichen Auseinandersetzung am »Spreedreieck« kamen die gerichtlichen Instanzen zu unterschiedlichen Bewertungen. Zur Abwendung eines langjährigen gerichtlichen Fortgangs und mit Blick auf die verschiedenen Rechtsauffassungen der Vorinstanzen, schlossen die Beteiligten vor einer abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen Vergleich, wonach die Klägerin eine Zahlung von 4 Mio. Euro erhielt.

Der Zeuge Dr. Sarrazin beurteilte diesen Vergleich wegen des drohenden langjährigen Baustopps und einer befürchteten Schadensersatzzahlung von bis zu 100 Mio. Euro als alternativlos. Der eigentliche Skandal am »Spreedreieck« ist die Verweigerungshaltung der CDU/FDP/Grüne-Opposition, diesem wirtschaftlich zwingend gebotenen Vergleich nicht zuzustimmen und dass sie nicht akzeptiert, dass dies der vernünftigste Weg war.

Auf Nachfrage machte Dr. Sarrazin auch deutlich, dass die von der Opposition immer wieder in die Diskussion gebrachten Grundstücke auf der anderen Seite der Friedrichstraße ursprünglich in keinem Zusammenhang mit dem Verkauf des Spreedreiecks standen. Hier sei erst durch die Verfahrensabläufe mit dem Bebauungsplan I-50 bzw. der Baugenehmigung ein nachbarrechtlicher Zusammenhang entstanden.