Strom- und Gassperren verbieten! Energiespar- und Energieschuldenberatungen sichern.

Auch im vergangenen Jahr 2024 wurde in Berlin wieder Tausenden Berlinerinnen und Berlinern der Strom und Gas abgestellt, mit wieder steigender Tendenz. Dies ergeben zwei Anfragen der Abgeordneten der Linksfraktion Sebastian Scheel und Katina Schubert.

Mit 9.731 Stromsperren in 2024 ist die Zahl der Stromsperren in Berlin in allen Bezirken wieder ansteigend und über dem Niveau von 2022 und 2023 (2022: 8.281, 2023: 5.569).

Die Anzahl der Gassperren ist im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht gesunken. Nach 1.398 Gassperren in 2023 wurde im letzten Jahr 1.130 Haushalten die Gasversorgung abgestellt. Gleichzeitig bleiben jedoch die offenen Forderungen gegenüber Gaskunden hoch und sind auf 16 Millionen Euro gestiegen (2022: 10,1 Millionen Euro, 2023: 15 Millionen Euro).

Eine dritte Anfrage der Linksfraktion behandelt „Maßnahmen gegen Energiesperren in Berlin 2024“. Im vorigen Jahr wurden 447 Verbraucherinnen und Verbraucher beraten nach 423 im Jahr 2023. Der Anteil von Rentenbeziehenden an den Ratsuchenden, der sich in der Energiekrise verdoppelt hatte, bleibt weiterhin hoch bei 14 Prozent.

Dazu erklärt der Sprecher für Energiepolitik der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Sebastian Scheel:

„Die Versorgung mit Energie gehört zum Grundbedarf für ein menschenwürdiges Leben, ohne Strom kein Licht, kein warmes Essen, keine Kommunikation, oft keine Heizung. Daher müssen Strom- und Gassperren verboten werden. Das Mindeste wäre die Einführung einer Genehmigungspflicht und behördliche Prüfung. Nur so kann sichergestellt werden, dass insbesondere besonders schutzbedürftigen Haushalten mit Kindern, Schwangeren und auf die Stromversorgung angewiesenen Kranken nicht die nötige Energie abgestellt wird und Sozialbehörden und Jugendämter rechtzeitig aktiv werden.

Die Zahlen zeigen: wir brauchen angesichts der hohen Strom- und Gaspreise weiterhin entschiedene Maßnahmen gegen Verschuldung, Energiearmut und Energiesperren. Dafür muss die vom rot-rot-grünen Senat eingeführte Energiespar- und Energieschuldenberatungen endlich langfristig abgesichert werden, auch bei der Verbraucherzentrale und die Stromsparchecks der Caritas.“

Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Katina Schubert erklärt:

„Energiekosten bei Bezieherinnen und Beziehern von Sozialleistungen müssen in der tatsächlichen Höhe übernommen und dynamisiert werden. Denn der im Regelsatz für Haushaltsstrom vorgesehene Anteil reicht bei Weitem nicht aus. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 1.400 Kilowattstunden entstehen in der Grundversorgung monatliche Kosten von 58,51 Euro. Im Regelsatz sind jedoch nur 47,73 Euro für „Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung“ enthalten. Selbst wenn dieser Betrag vollständig für den Strombezug zur Verfügung stünde, würden Mehrkosten von mehr als 100 Euro im Jahr anfallen, die von Essen und Kleidung abgespart werden müssen. Das soziokulturelle Existenzminimum wird so systematisch und dauerhaft unterschritten - Energiearmut und Energieschulden sind vorprogrammiert.“

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