Vorkaufsrecht: Kompletteinbruch wegen Untätigkeit der Ampel

Elif EralpNiklas SchenkerDie Linke im AbgeordnetenhausMieten- und Wohnungspolitik

Im Senat wurde heute der 6. Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten beschlossen. Im Berichtsjahr 2022 konnte das Vorkaufsrecht in keinem einzigen Fall angewandt werden und wurde in nur noch neun Fällen überhaupt geprüft. Im Jahr vor der Gerichtsentscheidung 2020 konnten auf diesem Weg noch Schutzvereinbarungen für mehr als 4.000 Wohnungen getroffen werden. In insgesamt 70 Fällen wurden vormals abgeschlossene Abwendungsvereinbarungen von den Eigentümer:innen für nichtig erklärt und/oder gekündigt. Der Senat geht weiterhin von der Wirksamkeit der Abwendungsvereinbarungen aus. 
 

Dazu erklären Elif Eralp, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, und Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion Berlin:

 

"Der Bericht zeigt, dass das Vorkaufsrecht seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.11.2021 nicht mehr nutzbar ist und ins Leere läuft. Es ist ein Armutszeugnis für die Ampel, dass sie das Vorkaufsrecht bis heute nicht überarbeitet hat, obwohl es im Koalitionsvertrag steht. In den Jahren von 2014 bis 2021 und vor allem ab 2017 unter einem rot-rot-grünen Senat konnten in Berlin beinahe 10.000 Haushalte über das Vorkaufsrecht abgesichert werden. Bei den überhöhten Immobilienpreisen in Berlin bedeutet ein Hausverkauf in der Regel, dass die Mieten bis an die Grenzen des Erlaubten und oft darüber hinaus in die Höhe getrieben werden. Für die Mieterinnen:innen bedeutet ein Verkauf also immer eine große Belastung und Angst davor, das eigene Dach über dem Kopf zu verlieren. Mit dem Vorkaufsrecht konnte häufig Abhilfe geschaffen werden. Leider schafft es die FDP als kleinster Koalitionspartner in der Bundesregierung die Interessen der Immobilienlobby durchzusetzen. Dass SPD und Grüne dem nichts entgegensetzen lässt Zweifel aufkommen, wie ernsthaft ihre Bemühungen sind, dieses Problem zu lösen. 
 

Als LINKE fordern wir von der Bundesregierung neben der Wiederherstellung des Vorkaufsrechts einen bundesweiten Mietendeckel oder zumindest eine Öffnungsklausel für die Bundesländer, damit sie in angespannten Wohnungsmärkten wieder einen Mietendeckel einführen können. Vom neuen Senat fordern wir die volle Unterstützung für die Aufrechterhaltung aller angegriffenen Abwendungsvereinbarungen und den Einsatz für Mieter:innenschutz auf Bundesebene. Wenn die Ampel ihrer Koalitionsvereinbarung endlich gerecht wird, muss das Vorkaufsrecht in Berlin schnell wieder angewandt werden – egal unter welchem Senat. Wir werden gemeinsam mit den Mieterinnen:innen sowie den Initiativen weiter Druck dafür machen.“