Wichtiger Schritt Richtung kommunales Wahlrecht für Alle
Auf Initiative von Berlin und weiteren Bundesländern fordert die 17. Integrationsministerkonferenz den Bundesgesetzgeber dazu auf, die Möglichkeit einer Grundgesetzänderung zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige zu prüfen und die erforderlichen grundgesetzlichen Änderungen vorzunehmen.
Von diesem Beschluss der Integrationsministerkonferenz aus der letzten Woche berichtete die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Katja Kipping heute im Plenum des Abgeordnetenhauses.
Dazu erklärt Elif Eralp, Sprecherin für Migration, Partizipation und Antidiskriminierung für die Linksfraktion Berlin:
„Wir freuen uns sehr darüber, dass sich die Integrationsministerkonferenz auf Initiative von Berlin und weiteren Bundesländern für eine Ausweitung des kommunalen Wahlrechts für Menschen mit Migrationsgeschichte ohne deutsche Staatsbürgerschaft ausgesprochen hat. Das wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur gelebten Teilhabe in den Kommunen.
Damit steigt der Druck auf die Bundesregierung eine Grundgesetzänderung anzustreben, um bundesweit die politische Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte zu verbessern. Die durch den Ausschluss vom Wahlrecht geschaffene Diskriminierung muss endlich beendet werden. Neben einer Grundgesetzänderung, die eine einheitliche Lösung bedeuten würde, sollten aber auch landesrechtliche Wege versucht werden. Immer mehr Expert:innen teilen inzwischen die Einschätzung, dass die Bundesländer im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz auch ohne eine Grundgesetzänderung die Möglichkeit haben, das Wahlrecht auf Menschen, die langfristig in Deutschland leben, auf Landes- und kommunaler Ebene auszuweiten.
Deswegen haben wir neben einer Bundesratsinitiative für eine Grundgesetzänderung in der rot-grün-roten Koalition verabredet, landesrechtliche Wege für ein Wahlrecht auf Landes- und kommunaler Ebene zu prüfen. An entsprechenden Anträgen wird derzeit gearbeitet. Berlin muss auch hier Vorreiterin sein und alle möglichen Wege ausschöpfen. Denn wenn nicht alle Menschen, die von Gesetzen und Entscheidungen betroffen sind, wählen können, haben wir es mit einem erheblichen Demokratiedefizit tun. In Berlin betrifft das inzwischen über 20 Prozent der Bevölkerung mit steigender Tendenz. Beispielsweise scheiterten über die Hälfte der ungültigen Unterschriften für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ an der fehlenden deutschen Staatsbürgerschaft, obwohl Menschen mit Migrationsgeschichte stark von steigenden Mieten und Verdrängung betroffen sind. Dieser Zustand ist aus unserer Sicht unhaltbar und bedarf neben der von Berlin geplanten Einbürgerungsoffensive auch der Ausweitung des Wahlrechts.“