Den Zugang von Geflüchteten und Migrant:innen zum Arbeitsmarkt erleichtern – Teilhabe ermöglichen – Fachkräfte sichern
Die Linksfraktion setzt sich für einen beschleunigten und vereinfachten Zugang von geflüchteten Menschen und Migrant:innen zum Arbeitsmarkt in Berlin ein. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Teilhabe. Dafür brauchen wir erleichterte Verfahren, Abbau von bürokratischen Hürden und die Unterstützung von Geflüchteten und Migrant:innen bei der Arbeitsvermittlung.
Um zu verhindern, dass die Menschen in prekäre und unterqualifizierte Beschäftigung rutschen, muss insbesondere die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifizierungen beschleunigt und erleichtert werden.
1. Mittel massiv aufgestockt
In den laufenden Haushaltsberatungen sind die Mittel für Arbeitsmarktintegration massiv erhöht worden. Für Sprachförderung, insbesondere für Menschen aus der Ukraine, soll der ursprüngliche Haushaltsentwurf um insgesamt 5 Millionen Euro erhöht werden.
Für sonstige Hilfen beim Zugang zu Beruf und Ausbildung sollen in 2022 weitere rund 5 Millionen Euro und in 2023 weitere rund 4 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Hiermit werden Beratungs-, Coaching- und Vermittlungsprogramme gestärkt, unter anderem das ARRIVO-Programm, die Mobile Bildungsberatung (MoBiBe), Willkommen in Arbeit (WiA), Bewerbungshilfen Job Point und MobiJob und Gründungshilfe für Selbstständige. Insbesondere werden zusätzliche russisch- und ukrainischsprachige Beratungskapazitäten geschaffen.
Da Geflüchtete und Migrant:innen in besonderem Maße von Arbeitsausbeutung bedroht sind, wird auch das Beratungsangebot des Beratungszentrums für Migration und Gute Arbeit (BEMA) ausgebaut.
2. Was noch zu tun ist
a) Mehr Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse erteilen
Der Zugang zum Arbeitsmarkt setzt eine Arbeitserlaubnis voraus, diese fehlt häufig Geflüchteten, die lediglich geduldet werden. Die Ampel-Koalition hat auf Bundesebene angekündigt, Menschen, die bereits seit fünf Jahren eine Duldung haben, einen sicheren Aufenthaltstitel mit einer Arbeitserlaubnis für zunächst ein Jahr zu verschaffen. Berlin kann – wie bereits Niedersachsen – im Vorgriff auf diese Regelung tätig werden und eine umfassende Lösung einführen, die eine Titelerteilung mit Arbeitserlaubnis vorsieht. Hier muss die Innenverwaltung nun endlich handeln.
b) Berufsabschlüsse schneller anerkennen
Damit die Betroffenen entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt werden können, müssen ihre Berufsabschlüsse schneller und einfacher anerkannt werden. Ohne diese Anerkennung werden Geflüchtete dauerhaft in prekäre und schlecht bezahlte Beschäftigung gedrängt. Oft werden ihnen trotzdem höherqualifizierte Tätigkeiten übertragen, ohne dass eine entsprechende Vergütung erfolgt.
Um die Anerkennung zu beschleunigen, müssen – je nach Berufsbild – die Verfahren modifiziert, die zuständigen Stellen finanziell und personell aufgestockt und die Konditionen verbessert werden:
- Krankenpflege und Gesundheitsfachberufe: Um den Berufsabschluss als Krankenpfleger:in oder in einem anderen Gesundheitsfachberuf durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) anerkennen zu lassen, beträgt schon die Wartezeit auf den Erstbescheid zwischen 6 Monaten und einem Jahr. Danach ist noch ein Lehrgang oder eine Prüfung zu absolvieren. Diese Verzögerungen sind auch deshalb dramatisch, weil der Fachkräftemangel in diesem Bereich besonders hoch ist. Hier muss die Gesundheitsverwaltung schnell handeln und das LAGeSo personell so aufstocken, dass die Anträge deutlich schneller bearbeitet werden.
Die zweite Hürde sind die Anpassungslehrgänge, die Voraussetzung für die Erlaubnis zur Berufsausübung sind. Hierfür gibt es externe Anbieter, Plätze sind oft schwer und nur mit weiteren Verzögerungen zu bekommen. Für zahlreiche Gesundheitsberufe werden in Berlin praktisch keine Anpassungslehrgänge angeboten (u.a. MTA, Physiotherapeut:in, Diätassistent:in, Radiologieassistent:in). Hier besteht dringender Handlungsbedarf, es müssen mehr Lehrgangsplätze und ein Anspruch auf Teilnahme geschaffen werden.
- Lehrer:innen und sozialpädagogische Berufe: Hier erfolgt die Anerkennung durch die Bildungsverwaltung. Haupthürde sind hier die hohen Sprachanforderungen. Erforderlich ist das höchste Sprachniveau (C2), das praktisch muttersprachlichen Fähigkeiten entspricht und für Migrant:innen sehr schwer zu erreichen ist. Für bestimmte Fächer (u.a. Sport, Kunst, Musik) und pädagogische Tätigkeiten sollte das Anforderungsprofil deshalb auf die zweithöchste Stufe C1 abgesenkt werden.
Außerdem sollte für ausländische Lehrkräfte ab 45 Jahren auf das zwingende Erfordernis eines Zweitfaches verzichtet werden.
Viele eingewanderte Lehrkräfte könnten die Genehmigung zur Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht erhalten. Von dieser Möglichkeit ist erstmals bei ukrainischen Lehrkräften Gebrauch gemacht worden. Das erfolgreiche Modell sollte schnell auf andere Sprachen, etwa Arabisch, ausgeweitet werden.
- Bei nicht reglementierten Berufen und Handwerksberufen erfolgt die Anerkennung des Berufsabschlusses durch Handwerkskammer und IHK. Hier ist neben den Bearbeitungszeiten das Hauptproblem, dass im Herkunftsland kein formal vergleichbarer Referenzberuf existiert oder die Kompetenzen informell erworben worden sind. Es muss sehr viel stärker von der Möglichkeit nach § 14 Abs. 2 BQFG Gebrauch gemacht und die fachliche Qualifikation durch eine praktische Prüfung festgestellt werden.
- Verfahren, Dokumente und Kosten: Um die Anerkennungsverfahren schneller und unkomplizierter zu gestalten, muss häufiger auf das Erfordernis von Originaldokumenten verzichtet werden.Insbesondere Geflüchtete aus Krisenregionen führen solche häufig nicht mit und können sie nicht beschaffen. Deshalb muss hier regelmäßig auf eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 14 Abs. 1 BQFG zurückgegriffen werden.
Das Übersetzen und Beglaubigen von Dokumenten verursacht oft hohen Aufwand und hohe Kosten. Das Land Berlin soll diese Dienstleistung für Anerkennungsverfahren selbst und kostenfrei anbieten. Insgesamt sind die Gebühren der verschiedenen Stellen für das Anerkennungsverfahren so weit wie möglich abzusenken. Der Anerkennungszuschuss und die die finanziellen Hilfen für Anerkennungsqualifizierungen stehen derzeit nur Menschen zu, die Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Wir brauchen schnell wieder eine Übernahme der Anerkennungskosten auch für Menschen, die schon arbeiten aber ein geringes Einkommen haben.
Die Anerkennungsverfahren der verschiedenen Stellen sind gemeinsam mit den Beratungseinrichtungen der Migrant:innenorganisationen zu überprüfen. So können die vielen kleinen Stellschrauben zur Vereinfachung genutzt werden.
Derzeit schrecken viele Menschen vor einer Anerkennung ihres Berufes zurück, weil sie das Verfahren nicht verstehen oder die Kosten und den Aufwand scheuen. Deshalb müssen einheitliche mehrsprachige Informationsmaterialien entwickelt werden, um die Prozesse transparent zu machen und aufzuzeigen, welche Berufe reglementiert sind. Wir brauchen aufsuchende Beratung zur Berufsanerkennung und Information auch über die Sozialen Medien.
c) Sprachkurse, Qualifizierung und Arbeitsförderung
Das Land Berlin stellt zusätzliche Mittel zur Verfügung, damit ausreichend viele Deutschkurse angeboten werden können. Bei den Kursen des BAMF ist darauf zu achten, dass diese auch von Frauen absolviert werden können, die Kinder zu betreuen haben. Dafür sind mehr Teilzeitkurse und digitale Angebote notwendig. Außerdem brauchen wir mehr berufsbegleitende und berufsspezifische Sprachkurse.Damit Geflüchtete die Angebote in Anspruch nehmen können, ist eine ausreichende Digitalisierung der Unterkünfte erforderlich.
Mit dem Rechtskreiswechsel fallen die Geflüchteten aus der Ukraine in die Zuständigkeit der Jobcenter. Dort ist darauf zu achten, dass neben der Leistungsverwaltung ausreichend Ressourcen für die Arbeitsvermittlung vorhanden sind. Es muss die Vermittlung in qualifikationsadäquate Beschäftigung im Vordergrund stehen, auch wenn dies länger dauert und Qualifizierungs- und Anerkennungsmaßnahmen finanziert werden müssen. Trotzdem muss dies Vorrang vor einer kurzfristigen Vermittlung in geringer qualifizierte Beschäftigung zur Beendigung der Hilfsbedürftigkeit haben