Öffentliches Geld nur für gute Arbeit!

Linke Eckpunkte für eine Reform des Berliner Vergaberechts

Für die Linksfraktion Berlin ist der politischer Maßstab für die anstehende Reform des Berliner Vergabegesetzes der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag: Die Berliner Vergabepolitik folgt dem Grundsatz „Öffentliches Geld nur für gute Arbeit.“ Der Staat als Auftraggeber ist kein normaler Marktteilnehmer und vergibt Aufträge nicht nach rein privatwirtschaftlichen Kostenüberlegungen.

Das Vergaberecht ist für die Linksfraktion Berlin vielmehr ein wichtiges Instrument, mit dem das Land Berlin gute Arbeit voranbringen kann. Prekäre Beschäftigung und Dumpinglöhne dürfen nicht durch öffentliche Aufträge und öffentliches Geld honoriert werden. Wir wollen, dass nur Unternehmen öffentliche Aufträge bekommen, die sich dazu verpflichten, ortsübliche Tarife zu bezahlen. Mit der Wiedereinführung einer umfassenden Tariftreueregelung wollen wir einen Anreiz schaffen für Unternehmen, die gut bezahlen, sich beim Land zu bewerben. Um Armut in der Stadt zurückzudrängen, ist es zudem dringend erforderlich, den Vergabemindestlohn anzuheben. Wir setzen uns dafür ein, dass er mindestens an die unterste Lohngruppe des Tarifvertrages der Länder angepasst wird. Die Fraktion hat ihre Position zur Reform des Vergabegesetzes in einem Fraktionsbeschluss dargelegt.

Zusammenfassung

  • Die Revision der EU-Entsenderichtlinie eröffnet dem Land Berlin neue Spielräume, im Vergaberecht umfassendere Tariftreueregelungen als bisher einzuführen. Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, die Spielräume offensiv zu nutzen und das Berliner Tarifsystem zu stärken. Tariftreueregelungen sollen sicherstellen, dass nur Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die sich dazu verpflichten, sich an ortsübliche Tarifverträge zu halten.
  • Eine deutliche Anhebung des Vergabemindestlohnes ist dringend erforderlich. Existenzsichernde Löhne leisten einen wichtigen Beitrag, um bestehende Armutslagen zu verringern und neue Armutslagen zu vermeiden.
  • Bei Vergaben handelt es sich oftmals um die Auslagerung von öffentlichen Aufgaben. Daher ist es sachgerecht, sich hinsichtlich der Mindestentlohnung an den Tarifen des öffentlichen Dienstes zu orientieren. Je nach Rechengrundlage bewegen wir uns in einem Bereich zwischen 10,50 und 11,30 Euro pro Stunde.
  • Die Wertgrenzen sollten vereinheitlicht und die Grenze von 10.000 Euro muss deutlich abgesenkt werden. Forderungen nach einer Anhebung der Wertgrenzen, die unter dem Deckmantel der „Entbürokratisierung“ erhoben werden, lehnt die Linksfraktion ab. Wertgrenzen sind im Vergabegesetz festgelegte Beträge für den Wert eines Auftrages, bis zu deren Höhe bestimmte Regelungen des Vergabegesetzes nicht zur Anwendung kommen.
  • Das Argument der „Entbürokratisierung“ und die Forderung nach Ausnahmen werden immer wieder ins Feld geführt, um soziale Verbesserungen auszuhebeln. Das haben wir schon bei der Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn erlebt. Wenn wir über Entbürokratisierung und Verfahrenserleichterungen reden, dann nur über solche Maßnahmen, die den Grundsatz „Öffentliches Geld nur für gute Arbeit“ nicht konterkarieren. Wir schlagen ein Präqualifizierungsverfahren vor und dass nur der Bestbieter die geforderten Nachweise erbringen muss.
  • Die juristische und politische Einschätzung zur Einbeziehung von sozialen, beschäftigungspolitischen, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien in das Vergaberecht hat sich in den letzten Jahren entscheidend gewandelt. Die Linksfraktion will die neuen Spielräume nutzen und im Vergaberecht soziale und beschäftigungspolitische Kriterien, wie z.B. die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten, stärker als bisher berücksichtigen, sowie Fair-Trade-Ansätze in der Beschaffung stärken.
  • Jede noch so gute Regelung, wie z.B. Tariftreue, Mindestlohn, soziale Kriterien, läuft ins Leere, wenn ihre Einhaltung nicht gesichert ist. Eine Verbesserung und Schärfung der Kontrollmöglichkeiten ist daher unbedingt erforderlich.
  • Das größte Auftragsvolumen des Landes Berlin werden Bauleistungen umfassen. Dementsprechend nimmt die Linksfraktion das Baugewerbe stärker in den Blick. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Schwarzarbeit im Bausektor belasten auch seriös agierende Unternehmen und verzerren den Wettbewerb. Dies soll künftig ausgeschlossen werden. Wir wollen die Verpflichtung zur Vorlage einer „qualifizierten Sozialkassenbescheinigung“ einführen sowie eine Möglichkeit, Subunternehmerketten zu begrenzen.