Sozial und ökologisch:

Klimaschutz in Berlin stärken!

Die weltweite Klimakrise verschärft sich immer weiter. Extremwetterereignisse häufen sich. Immer mehr Hitzerekorde werden gebrochen und Starkregenereignisse führen zu Überschwemmungen. Waldbrände nehmen zu, auch in der Region Berlin-Brandenburg. Weltweit und in Berlin sind gerade die ärmsten Bevölkerungsteile von den Auswirkungen der Klimakrise am stärksten betroffen. Immer mehr vor allem älteren Berliner*innen machen die steigenden Temperaturen gesundheitlich zu schaffen. Der Ausblick ist düster: Bei einem ungebremsten Anstieg der Treibhausgasemissionen drohen bis zu 30 Hitzetage pro Jahr (über 30 Grad) mit katastrophalen Folgen für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Die Zeit zur Verhinderung der schlimmsten Auswirkungen der Erderwärmung wird immer knapper. Wird nicht bald gegengesteuert, drohen bei bestimmten Größenordnungen des Temperaturanstieges (den sog. Kipp-Punkten) abrupte, wesentlich stärkere und unumkehrbare Klimaänderungen.

 Es ist daher verständlich, dass das Thema Klimakrise immer stärker die politische Agenda bestimmt und Wahlen mitentscheidet. Laut einer Umfrage der Berliner Zeitung ist Klimaschutz für 54% aller 18-25-Jähirgen das wichtigste politische Thema. Über die Hälfte der Befragten gibt an, Angst vor dem Klimawandel zu haben und viele regulierende Maßnahmen finden eine Mehrheit der Berliner*innen.

Berlin ist noch lange nicht auf dem Pfad, um seine kurz-, mittel- und vor allem langfristigen Klimaschutzziele einzuhalten. Im Jahr 2016 (eine aktuellere Statistik gibt es nicht) wurden die CO2-Emissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 31,4% reduziert. Jedoch stagnieren die CO2-Emissionen seit 2011 weitgehend und ohne verstärkte Anstrengungen sind die Reduktionsziele von 40% bis 2020, 60% bis 2030 sowie 95% bis 2050 nicht zu erreichen. Zum Teil gibt es auch Kritik daran, dass die Berliner Klimaschutzziele nicht ambitioniert genug seien.

Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen, die sich vor allem auf den Kohleausstieg, das BEK (Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm), die Aktivitäten der Stadtwerke, den Nahverkehrsplan sowie die Förderung des Radverkehrs beziehen, reichen zur (beschleunigten) Erfüllung der Berliner Klimaziele nicht mehr aus. Insbesondere das Dogma des BEK, auf ordnungsrechtliche Maßnahmen zu verzichten, kann vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Klimakrise und der steigenden Anforderungen einer kritischen Zivilgesellschaft an die Berliner Klimapolitik nicht mehr aufrechterhalten werden. Das Land Berlin muss daher seine Anstrengungen deutlich verstärken und der Senat das Thema Klimakrise ressortübergreifend mit hoher Priorität angehen.

Die Linksfraktion Berlin wird dabei innerhalb der Koalition eine proaktive Rolle spielen und unter anderem auf die Umsetzung folgender Schwerpunktmaßnahmen hinwirken:

 

Klimanotlage ausrufen, Klimavorbehalt einführen

Die Parlamente Frankreichs, Großbritanniens und Irlands sowie eine Reihe von Kommunen in Deutschland und anderen europäischen Ländern haben den Klimanotstand erklärt. Auch die Linksfraktion im Bundestag hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Am 20.8. wurden über 43.000 Unterschriften für eine Volksinitiative übergeben, die als zentrale Forderung die Ausrufung des Klimanotstandes in Berlin enthält.

Angesichts der Zuspitzung der Klimakrise und der auch im Raum Berlin-Brandenburg immer deutlicher werdenden Auswirkungen ist eine Verschärfung der Rhetorik durchaus angebracht. Der Begriff des Klimanotstandes stößt aber mit guten Gründen auf Kritik. Zu stark erinnert er an autoritäre Mechanismen wie Ausnahmezustand, polizeilichen Notstand oder die im Grundgesetz festgelegte antidemokratische Notstandsverfassung. Kein noch so wichtiges Ziel - auch nicht der Klimaschutz - rechtfertigt aber die Einschränkung von Bürgerrechten oder parlamentarischen Rechten.  Da der Begriff im englischsprachigen Raum geprägt wurde mit „emergency“, passt als deutscher Begriff „Notlage“, „Notfall“ oder schlicht „Krise“ ohnehin besser.

Ohne konkrete Folgemaßnahmen ist aber auch die Ausrufung eines Klimanotfalls oder einer Klimanotlage ein rein symbolischer Akt. Neben den in diesem Papier vorgeschlagenen Maßnahmen bietet sich vor allem ein sogenannter Klimavorbehalt an. Dies würde bedeuten, dass bei allen Gesetzes- und Senatsvorlagen die Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie klimafreundlichere Alternativen geprüft werden müssen. 

Beschluss der Fraktion DIE LINKE Berlin:
Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass das Abgeordnetenhaus die Klimanotlage ausruft und dass ein Klimavorbehalt eingeführt wird.

 

Berliner Klimaschutzziele anpassen

Das CO2-Reduktionsziel von 95% bis zum Jahr 2050 (in Bezug auf das Basisjahr 1990) ist im BEK festgehalten, nicht jedoch im Energiewendegesetz, das lediglich eine Reduktion um mindestens 85% bis spätestens 2050 vorsieht. Diese Diskrepanz sollte in jedem Fall beseitigt werden, da das BEK auf dem Energiewendegesetz beruht und eine Reduktion von 85% nicht kompatibel mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ist. Außerdem wäre es ein wichtiges Signal, dass Berlin seine Klimaschutzanstrengungen noch einmal verschärft.

Von der Volksinitiative Klimanotstand sowie von Fridays for Future wird Klimaneutralität bis spätestens 2030 bzw. 2035, von Extinction Rebellion sogar bis 2025 gefordert. Tatsächlich erfordert die beschleunigte Klimakrise es, Klimaneutralität vor 2050 zu erreichen. Es ist aber fraglich, ob diese Reduktionsziele in Berlin erreichbar sind. In jedem Fall setzt jedes dieser Ziele eine drastische Änderung der bundesweiten Klimapolitik voraus. Durch eine Änderung des Energiewendegesetzes sollten die Berliner Klimaschutzziele verschärft werden. Der Berliner Klimaschutzrat, der Senat und Abgeordnetenhaus wissenschaftlich in Klimaschutzfragen berät, sollte gebeten werden, eine Verschärfung der Berliner Klimaschutzziele zügig zu prüfen, über die dann noch innerhalb dieser Legislaturperiode entschieden wird.  

Beschluss der Fraktion DIE LINKE Berlin:
Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass das Energiewendegesetz geändert wird und das CO2-Reduktionsziel auf mindestens 95% angehoben wird. Der Klimaschutzrat soll gebeten werden, eine ambitionierte und umsetzbare Verschärfung der Berliner Klimaziele zu prüfen, die mit entsprechenden Zwischenzielen und Wegen zur Erreichung untermauert sein soll.

Sozialverträgliche Solarpflicht verankern

Für uns gehen ökologisch und sozial nur zusammen. Wir wollen den Ausbau der Solarenergie deutlich voranbringen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Mieten dadurch nicht steigen. Der Landesparteitag der LINKEN Berlin hat deshalb im Mai 2019 beschlossen, dass die LINKE sich für eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen bei Neubauten und größeren Sanierungen von Bestandsgebäuden einsetzt. Voraussetzung ist, dass die Kosten dafür nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können. Diesen Beschluss wollen wir nun in Parlaments- beziehungsweise Regierungshandeln umsetzen.

Diese Solarpflicht soll neben weiteren Maßnahmen dazu beitragen, einen bedeutend höheren Anteil der Energieversorgung Berlins als jetzt durch Solarenergie zu decken. Die Installation soll auch durch Dritte wie zum Beispiel die Berliner Stadtwerke durchgeführt werden können. Wie beim Mietendeckel wird es Ausnahmen für Härtefälle geben müssen. Geregelt werden könnte diese Solarpflicht entweder in der Bauordnung oder im Energiewendegesetz (letzteres enthält bereits eine Regelung für öffentliche Gebäude).

Beschluss der Fraktion DIE LINKE Berlin:
Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass in der Bauordnung oder im Energiewendegesetz eine Solarpflicht verankert wird, deren Kosten nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen.

 

Wärmegesetz einführen

Der Landesparteitag DIE LINKE Berlin hat außerdem in seinem Beschluss von Mai 2019 das Thema Wärmegesetz angesprochen. Für den Gebäudebestand soll eine Mindestquote erneuerbarer Wärme beim Heizungsaustausch festgelegt werden. Quartierslösungen sollten dabei ermöglicht werden, um die Belastungen auf mehrere Schultern zu verteilen. Ersatzmaßnahmen wie zum Beispiel energetische Sanierungsfahrpläne sind zuzulassen, dies gilt auch für die Solarpflicht. Für die Fernwärme wollen wir erreichen, dass den Anbietern sukzessiv sinkende CO2-Grenzwerte vorgeschrieben werden. Wir wollen die Fernwärmenetzbetreiber zur Öffnung ihrer Netze für die Einspeisung dezentraler erneuerbarer Wärme verpflichten.

Dieses Vorhaben ist allerdings juristisch wie politisch sehr anspruchsvoll und weit komplexer als die Festlegung einer gesetzlichen Solarpflicht. Dennoch sollte dieser Weg beschritten werden, da der klimaverträgliche Umbau des Wärmesektors im Unterschied zum Stromsektor deutlich schwieriger ist, gleichzeitig dem Wärmesektor aber deutlich mehr Treibhausgasemissionen zuzurechnen sind als dem Stromsektor.

Da es beim Mindestnutzungsgrad erneuerbarer Wärme um Bestandsgebäude (für Neubauten trifft die ENEV entsprechende Vorgaben) geht, müssen wir für den Bereich der Mietwohnungen die Sozialverträglichkeit genau prüfen, da entsprechende Investitionen in der Regel umlagefähig sein dürften. Hier müssen die potenziellen Auswirkungen genau analysiert werden. Es könnte sich anbieten, die geplanten Regulierungen für energetische Sanierungen beim Mietendeckelgesetz auch hier anzuwenden.

Der Koalitionsvertrag enthält eine – inhaltlich nicht näher spezifizierte - Festlegung zur Verabschiedung eines Wärmegesetzes. Solarpflicht und Wärmegesetz könnten auch in einem Artikelgesetz gemeinsam erarbeitet und eingebracht werden.

Beschluss der Fraktion DIE LINKE Berlin:
Die Linksfraktion setzt sich für ein Landeswärmegesetz ein, das Vorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand sowie eine Regulierung der Fernwärme enthält.

 

Ökologische Verkehrswende umsetzen

Neben dem Energie- und dem Gebäudesektor ist der Verkehr ein zentraler Bereich in Bezug auf die Klimapolitik Berlins. In den letzten Jahren wurden Emissionsreduzierungen in den anderen Sektoren durch stärkere Emissionen des Flug- und Autoverkehrs weitgehend wettgemacht. Es wird daher darauf ankommen, den Flugverkehr und den motorisierten Individualverkehr durch massive Förderung des Umweltverbundes, den Ausbau der ÖPNV-, Radverkehrs- und Fußverkehrsinfrastruktur, aber auch durch regulative Maßnahmen, wie die Ausweitung von geteilter Mobilität in die Berliner Außenbezirke und der Parkraumbewirtschaftung, zurückzudrängen. Mit einer festen Parkplatzreduktionsquote wollen wir jedes Jahr neue Freiflächen schaffen, die in enger Beteiligung der Bevölkerung für breitere Gehwege, neues Grün in der Stadt, Abstellzonen für Leihräder und Scooter, sichere Radabstellanlagen oder Ladezonen genutzt werden können. Für erforderlichen Verkehr wie beispielsweise Wirtschafsverkehr, Handwerker und soziale Dienste können hierdurch auch bessere Parkbedingungen geschaffen werden. Berlin muss auch seine – begrenzten – Möglichkeiten nutzen, um die klimaschädlichen Emissionen des Flugverkehrs von den Flughäfen Tegel und Schönefeld sowie zukünftig vom BER zu reduzieren. Die Flughafengesellschaft soll daher damit beauftragt werden, ein Klimaschutzkonzept zu erarbeiten. Das Land Berlin setzt sich auf Bundesebene für ein Verbot von Inlandsflügen und weitere Begrenzungen des Flugverkehrs ein.

Zur Umsetzung der Verkehrswende muss die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel noch attraktiver werden, um den Umstieg vom Auto zu fördern. Hierzu ist ein massiver Ausbau der ÖPNV- und Schienennahverkehrsangebote erforderlich. Neue Strecken, verdichtete Taktzeiten und ein attraktiver Nahverkehr auch für Pendlerinnen und Pendler sind erforderlich. Dies ist jedoch ein Programm für die nächsten Jahrzehnte.  Als Zwischenlösung sollte daher der Busverkehr deutlich ausgeweitet werden. Die verstärkte Schaffung von Busfahrstreifen stärkt nicht nur die Attraktivität des ÖPNV, sondern ermöglicht auch Kapazitäten, um Taktzeiten zu verdichten und neue Linien zu bedienen. Vorrangschaltungen für Busse und Straßenbahnen sind konsequent umzusetzen.

Außerdem setzt sich die Linksfraktion dafür ein, dass neben der Berlin-Brandenburgischen Infrastrukturoffensive "i2030" die notwendigen finanziellen Mittel, sowie Fahrzeuge und Personal für den Ausbau der Verkehrsleistungen auf den Strecken bereitgestellt werden, auf denen es die vorhandene Infrastruktur noch zulässt. Die Option auf die Produktion weiterer S-Bahn-Wagen aus der Vergabe des S-Bahn-Netzes Ring/Süd-Ost soll nutzbar gemacht werden, damit wir auch vor Ende der 2020er-Jahre bereits zusätzliche Wagen zur Ausweitung des Angebots nutzen können.

Bei der Schaffung neuer Schienenverkehrsverbindungen muss der Bau neuer Straßenbahnen mit oberster Priorität vorangetrieben werden. Sie sind Bestandteil der Rückeroberung des öffentlichen Raums. Personelle und finanzielle Ressourcen bei Senat und BVG sind auf den Straßenbahnausbau zu konzentrieren; Potenziale zur Beschleunigung von Planung und Bau zu identifizieren und zu heben.

Bei Maßnahmen im Bereich des ÖPNV sollten Maßnahmen zur Beschleunigung, zur Angebotssteigerung und Investitionen in die Infrastruktur im Vordergrund stehen, damit der ÖPNV auch in der Lage ist, mehr Passagiere zu befördern und erreichbare und attraktivere ÖPNV-Angebote für mehr Personen auch in den Außenbezirken zur Verfügung stehen.

Unerlässlich für die Mobilität ist auch ein attraktives Tarifsystem. Mit der Angleichung des Berlin-Ticket S an den ALG-II-Regelsatz-Anteil für Mobilität, der Ausweitung des Kreises der Anspruchs-berechtigten des Berlin-Tickets S auf Wohngeldempfänger*innen, dem solidarischen Job-Ticket, dem 365 Euro-Azubi-Ticket sowie dem kostenlosen Schüler*innen-Ticket  wurden hier bereits wichtige Weichenstellungen umgesetzt. Die Linksfraktion wird sich dafür einsetzen, dass eine mögliche Erhöhung der Tarife im VBB nicht zu Lasten der Abo-Kund*innen stattfinden wird und mit neuen, attraktiven Tarifprodukten für Gelegenheits-Nutzer*innen des ÖPNV flankiert wird. Dazu zählen die ermäßigte Vierfahrtenkarte, der ermäßigte Anschluss-Fahrausweis (A/C) und die Ausweitung von Kombiticket-Angeboten.

Die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz will Anfang nächsten Jahres die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für eine Finanzstrukturreform des ÖPNV vorlegen. Die Linksfraktion wird sich für eine zügige Entscheidung in der Koalition einsetzen, welche Maßnahmen das Land Berlin umsetzen will, um letztlich eine neue, dritte Finanzierungssäule für den ÖPNV zu etablieren. Damit wird Berlin dringend benötigte, zusätzliche finanzielle Mittel für den Ausbau der Infrastruktur für den öffentlichen Nahverkehr bereitstellen können.

Beschluss der Fraktion DIE LINKE Berlin:
Die Linksfraktion setzt sich für kurzfristige Beschleunigungsmaßnahmen, die Ausdehnung des Busverkehrs, die Beschleunigung der Planungen zum Straßenbahnausbau und die Verstärkung vorhandener Infrastrukturen durch Verstärkung des Angebotes ein. Mittel- und langfristig sind die Ressourcen für einen deutlichen Ausbau der Infrastruktur sicherzustellen. Sobald das Land Berlin über zusätzliche finanzielle Spielräume verfügt, wird die Linksfraktion einen Vorschlag für einen Fahrplan zur Einführung eines 365-Euro-Tickets in Berlin nach dem Vorbild Wiens entwickeln. Das 365-Euro-Ticket wird eine Vorstufe für den langfristig fahrscheinlosen ÖPNV in Berlin sein. 

 Mit den Folgen des Klimawandels umgehen und Grünflächen schützen

Neben der Bekämpfung der Ursachen der Klimakrise ist auch eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels unumgänglich, da dieser bereits eingetreten ist und sich eine gewisse weitere Erwärmung auch bei erfolgreicher Senkung der Treibhausgasemissionen nicht vermeiden lässt. Für das Wohlbefinden der Menschen sind Verdunstungsflächen und Schattenspender in den Hitzeperioden außerhalb klimatisierter Räume unabdingbar. Neben den Kohlenstoff speichernden Mooren und Feuchtflächen sind Bäume und Pflanzen Kohlenstoffspeicher, regulieren den Wasserhaushalt, bilden Schattenspender und schaffen insbesondere in den Gärten und Schutzgebieten eine sinnstiftende Beschäftigung mit Lebensgrundlagen und Lebensweisen. Daher müssen unversiegelte Flächen wie Parkanlagen, Gärten und Wälder sowie Straßenbäume trotz Flächenkonkurrenzen geschützt werden. Kleingärten sind unbedingt zu erhalten, denn sie produzieren Biomasse und bilden Frischluftschneisen. Fassaden- und Dachbegrünungen sowie die Umsetzung von Regenwassernutzungskonzepten können beispielgebende Projekte für die Berücksichtigung der Klimawandelfolgen werden.

Beschluss der Fraktion DIE LINKE Berlin:
Die Linksfraktion setzt sich für die Beachtung und die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans „Klima“ mit seinen 2011 beschlossenen vier Handlungsfeldern (Bioklima im Siedlungsraum, Grün- und Freiflächen, Gewässerqualität und Starkregen, Klimaschutz) ein.

 

Klimakrise und Ernährung

In Deutschland ist die Ernährung für zirka ein Fünftel aller klimaschädlichen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Verantwortlich dafür sind vor allem die konventionelle Landwirtschaft, ein zu hoher Fleischkonsum sowie die Verschwendung von bundesweit zirka 11 Millionen Tonnen Lebensmitteln.    Biologische Lebensmittel – vor allem Gemüse und Obst – verursachen in ihrer Herstellung deutlich weniger Treibhausgasemissionen als konventionelle Lebensmittel.  Auch saisonale und regionale Produkte haben einen deutlich geringeren ökologischen Fußabdruck. Als Bausteine zur regionalen Ernährung wollen wir auch die Berliner landwirtschaftlichen Nutzflächen und Streuobstwiesen sichern.

Beschluss der Fraktion DIE LINKE Berlin:
Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass der Anteil von saisonalen, regionalen und Bio-Lebensmitteln in Schulen und Kitas in Berlin deutlich gesteigert wird. Außerdem soll das Land Berlin aktiv werden gegen Lebensmittelverschwendung und sich auf Bundesebene weiterhin für eine Entkriminalisierung des Containerns einsetzen.

 

Klimapolitische Schwerpunktsetzung im Haushalt

Vom Verkehrssektor abgesehen enthält der vom Senat beschlossene Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 keine besondere Schwerpunktsetzung auf den Klimaschutz oder Klimawandelfolgenanpassung. Weder gibt es eine relevante personelle Aufstockung der zuständigen Behörden noch sind die – konstant gebliebenen - Mittel für das BEK überjährig gesichert worden, obwohl dies im Koalitionsvertrag so festgehalten ist.[1] Auch der energetische Sanierungstau bei den öffentlichen Gebäuden, der sich alleine bei den von der BIM verwalteten Gebäude auf ca. eine Milliarde Euro beläuft, kann mit den eingestellten Mitteln für energetische Sanierung nicht adäquat abgebaut werden.

In die klimagerechte und energetische Sanierung öffentlicher Gebäude zu investieren, ist eine win-win-Situation. Erstens gibt es kaum eine Maßnahme, die klimapolitisch eine so starke Wirkung entfaltet, da energetische Sanierung vor allem auf den zentralen Bereich des Wärmebedarfes abzielt. Und zweitens amortisieren sich in der Regel die Ausgaben durch die Senkung des Energieverbrauches, bei niedrigschwelligen Maßnahmen sogar innerhalb von wenigen Jahren. Werden die Sanierungsmaßnahmen auf Nicht-Wohnungsgebäude wie Polizei- und Feuerwehrwachen, Kultureinrichtungen, Schulen, Hochschulen, Kitas und Verwaltungsgebäude konzentriert, stellt sich auch nicht das Thema der mietentreibenden Modernisierungsumlage. Zum Teil können zusätzliche Mittel durch eine entsprechende Zweckbindung von BEK-Mitteln finanziert werden.

Beschluss der Fraktion DIE LINKE Berlin:
Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass die Mittel für die klimagerechte und energetische Sanierung öffentlicher Gebäude im Doppelhaushalt 2020/2021 deutlich erhöht werden.

 

Weitere Maßnahmen

Beschluss der Fraktion DIE LINKE Berlin:
Die Linksfraktion macht das Thema Klimaschutz zu einem Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit. In der zweiten Jahreshälfte 2019 führt die Linksfraktion ein Fachgespräch durch, bei dem die Berliner Klimaziele sowie insbesondere die Themen Solarpflicht und Wärmegesetz behandelt werden. Außerdem wird von der Linksfraktion ein Fachgespräch zur Beschleunigung des Straßenbahnausbaus für die zweite Jahreshälfte 2019 geplant.


[1]      Im Haushaltsjahr 2018 sind von eingestellten 21,466 Millionen Euro lediglich  ca. 1,25 Millionen Euro abgerufen worden. Aufgrund des Fehlens eines Übertragbarkeitsvermerkes sind die nicht ausgeschöpften Mittel damit für den Klimaschutz verloren. Auch für 2019 zeichnet sich ab, dass die Mittel bei weitem nicht ausgeschöpft werden.  Auch hier fehlt ein Übertragbarkeitsvermerk.