Verschärfung der Tilgungsverordnung stoppen
Der Senat hat die für heute geplante Behandlung der von Justizsenatorin Dr. Badenberg beabsichtigten Verschärfung der Tilgungsverordnung vertagt, mit der der Umfang, der für die Tilgung eines Tagessatzes notwendigen Arbeit, von vier auf sechs Stunden Arbeit erhöht werden soll. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher Sebastian Schlüsselburg:
"Ich begrüße, dass der Senat das Vorhaben von seiner Tagesordnung genommen hat. Damit ist zunächst einmal der Versuch gescheitert ohne Beteiligung der Träger und Betroffenen eine gravierende Verschlechterung für den Vollzug und die Resozialisierung durchzupeitschen.
Ich erwarte, dass jetzt die fachliche Expertise der Träger und Betroffenen eingeholt wird. Hätte die Justizverwaltung das getan, wüsste sie, dass ein großer Teil der Klient*innen aufgrund von psychischen Problemen und Suchterkrankungen nicht in der Lage ist, länger als vier Stunden pro Tag zu arbeiten und während der Ableistung der Arbeit ständiger Aufsicht und Anleitung bedarf. Die hierfür erforderlichen Kapazitäten sind bei vielen Beschäftigungsgebern zudem nicht in ausreichendem Maße vorhanden, so dass sie aktuell nur einen Beschäftigungsumfang von vier Stunden pro Tag anbieten können.
Mit einer Erhöhung der Stundenzahl drohen Menschen, die eigentlich nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, längere Zeiten in Haft verbringen zu müssen. Die Alternative "Arbeit statt Strafe" ist ein Erfolgsmodell. Die Justizsenatorin sollte es voranbringen und nicht beschädigen."