Airbnb und Co. müssen ihre Daten herausgeben

damit illegale Ferienwohnungen aufgedeckt werden können

Ein aktuelles Urteil besagt, dass Internetplattformen ihre Daten zu Ferienwohnungen herausgeben müssen. Auf diese Weise könnte durch die Behörden überprüft werden, ob eine Ferienwohnung illegal angeboten und gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verstoßen wird. Die Linksfraktion Berlin ist seit längerem der Auffassung, dass der Senat nicht mit airbnb kooperieren muss. Vielmehr ist airbnb verpflichtet, die Daten zu vermieteten Ferienwohnungen transparent zu machen. Dabei stützt sich unsere Fraktion auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin(WPD), das sie vor einigen Monaten in Auftrag gegeben hat.

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts hat Signalwirkung auf andere Bundesländer und Städte, die von illegaler Zweckentfremdung des Wohnraums betroffen sind. Die Stadt München wollte von airbnb wissen, welche privaten Wohnräume länger als erlaubt vermietet werden. Airbnb hat daraufhin – weil sich das Unternehmen weigerte, die Daten herauszugeben und München mit 300.000 Euro Zwangsgeld drohte – geklagt. Vor Gericht unterlag airbnb der Stadt. Der Plattformbetreiber muss die Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Stadt herausgeben. Airbnb beruft sich stets auf seinen europäischen Hauptsitz Dublin. Das geht aber so nicht, hat das Gericht entschieden. Denn weder ist Irland für die Überwachung der Zweckentfremdung in München zuständig, noch gilt in München irisches Recht.

An diesem Punkt setzt das vom Wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses von Berlin erstellte umfangreiche Gutachten (zwei Teile) an. Der Auskunftsanspruch ist aus dem Telemediengesetz ableitbar. Es kommt nämlich darauf an, wo der Diensteanbieter seine Geschäftstätigkeit tatsächlich ausübt. Dort existiert auch der Anspruch der Behörde, die Ermittlung, Aufklärung und Beseitigung von Zweckentfremdung gegenüber dem Diensteanbieter durchzusetzen. Die airbnb Germany GmbH hat ihren Sitz in Berlin und bietet in Berlin Ferienwohnungen an. Dass der „Provider“ in Irland sitzt, ist demnach nicht entscheidend. Auch der Plattformbetreiber Wimdu ist in Berlin eingetragen und bietet hier Ferienwohnungen an. Demnach unterliegen die Angebote den Anforderungen deutschen Rechts. So kommt der WPD zum Schluss:

„Nach alledem besteht nach geltender Rechtslage […] eine Rechtsgrundlage für die Berliner Bezirksämter, von Betreibern der Online-Plattformen erforderliche Angaben zu den Vermieterinnen und Vermietern sowie zu den befangenen Wohnungen zu verlangen, damit der Vollzug des Zweckentfremdungsgesetztes ermöglicht wird.“

[Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, Wissenschaftlicher Parlamentsdienst, Gutachten zu einigen Rechtsfragen in Zusammenhang mit der gewerblichen und nichtgewerblichen tage- und wochenweisen Vermitung von Wohnraum über Internetplattformen, Teil I]

Der WPD geht sogar noch weiter: Für die Plattformbetreiber besteht eine Entfernungspflicht für ordnungswidrige Angebote. Denn diese werden rechtswidrig angeboten. Da die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen im Land Berlin einen verfassungsrechtlichen Auftrag darstellt und andererseits die Versorgung mit ausreichendem Wohnraum besonders gefährdet ist, ist das Verbot der Zweckentfremdung eine präventive Maßnahme. Die Entfernungspflicht dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und sie trifft sowohl Diensteanbieter, die im Inland ansässig sind, als auch Diensteanbieter, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union niedergelassen sind. Darüber hinaus könnten die Finanzbehörden vom Plattformbetreiber auch Auskünfte einholen dürfen, damit von den Anbietern die geschuldete Bettensteuer eingetrieben wird. Denn die Plattformbetreiber können zur Aufklärung von illegalen Angeboten und Begleichung von Steuerschulden beitragen und sind – nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes – hierzu sogar verpflichtet.   

Das von der rot-rot-grünen Koalition geschärfte Zweckentfremdungsverbot erhält für die praktische Umsetzung durch das bayerische Urteil Rückendeckung. Das Urteil ist auch deswegen von größtem Interesse, weil der Bezirk Pankow derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gegen airbnb Deutschland zur Herausgabe der Daten klagt, um an die illegalen Vermieter heranzukommen. Die Linksfraktion Berlin möchte die neue Rechtslage im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen erörtern und politisch diskutieren, wie illegale Ferienwohnungs-Angebote auf Internetplattformen künftig der Vergangenheit angehören. Wir sind der Auffassung, dass viele Touristinnen und Touristen in Berlin gern wissen wollen, dass sie in genehmigten Ferienwohnungen wohnen. Sie könnten sich damit sicher sein, dass nicht dringend benötigter Wohnraum zweckentfremdet wird.