Heizkostenfonds einrichten – damit niemand seine Wohnung verliert oder im Kalten sitzt

Viele Mieter*innen erhalten gerade ihre Betriebskostenabrechnungen mit horrenden Nachforderungen für das vergangene Jahr. In einigen Fällen belaufen sich diese auf bis zu 9.000 Euro pro Haushalt. 

In den allermeisten Fällen dürften die Nachzahlungen jedoch nicht auf einem erhöhten Verbrauch beruhen, sondern sie haben ihre Ursache in den massiven Energiekostensteigerungen und der schlechten Energieeffizienz von Heizungen und Gebäuden. An diesen Bedingungen können Mieter*innen jedoch selbst nichts ändern. Sie rutschen unverschuldet in eine Situation, die in einen Wohnungsverlust münden kann und damit einen Härtefall begründet.

Übersteigen die Nachforderungen die Höhe einer gesamten Monatsmiete, drohen Betroffenen Kündigungen ihrer Mietverhältnisse, wenn sie die Kosten nicht begleichen können. Stark erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen und weiter steigende Mieten bringen immer mehr Menschen in Zahlungsschwierigkeiten.

Um zu verhindern, dass Menschen ihre Wohnung verlieren, weil sie  die Nachforderungen nicht bezahlen können schlägt die Linksfraktion vor:

Heizkostenfonds für unbürokratische Hilfe auflegen

  • Haushalte sollen einen Antrag auf Übernahme der Nachforderungen der Kosten für Warmwasser und Heizung (warme Betriebskosten) als Zuschuss stellen können, sofern diese Kosten eine monatliche Nettokaltmiete übersteigen und sofern sie aus eigenem Einkommen nicht in der Lage sind, diese Nachzahlung zu begleichen. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Vermieter bzw. den Energieversorger. Bürgergeldempfangende erhalten einen einmaligen Zuschuss
  • Der Fonds soll sich an Haushalte richten, deren Einkommen bis zu 180 Prozent über den Bundeseinkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS 280) liegt.
  • Antragsstellende verpflichten sich in einer Eigenerklärung, Widerspruch gegen die Nachzahlungsforderung einzulegen und die Belege unter Zuhilfenahme der kostenfreien bezirklichen Mieterberatung oder anderer Mieterberatungsstellen zu überprüfen. Nach Überprüfung wird ggf. zurückerhaltenes Geld an die Landeskasse zurückgezahlt. Antragsstellende erklären darüber hinaus ihre Bereitschaft, eine Energieschulden- sowie Energiesparberatung in Anspruch zu nehmen, sofern ein überdurchschnittlich hoher Verbrauch vorliegt.
  • Die Umsetzung und Antragsbearbeitung des Heizkostenfonds übernimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Die Fachaufsicht liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
  • Das Gesamtvolumen für den Härtefallfonds wird zunächst auf 10 Millionen Euro angesetzt. Diese Kosten werden aus Mitteln der Eigentumsförderung finanziert, die die schwarz-rote Koalition auf 16 bzw. 17 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt hat.
     

    AV Wohnen an die Realität auflegen

  • Der Senat wird zudem beauftragt, zur Höhe warmer Betriebskosten und zum Umgang mit Nachforderungen im Rahmen der aktuell geltenden AV Wohnen dem Abgeordnetenhaus bis 30.06.24 Bericht zu erstatten. Anschließend werden die Angemessenheitswerte für den individuellen Verbrauch ggf. nach oben angepasst.
  • Zudem wird der Senat aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass die bis 31.12.2023 geltende Sonderregelung (§ 37 Abs. 2 SGB II), nach der für Bürgergeldanträge, wenn sie spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Monat der Fälligkeit der Heizkostenabrechnung oder der Heizmittelbevorratung gestellt worden sind, eine rückwirkende Bewilligung möglich war, dauerhaft in die Gesetzgebung aufgenommen wird.

    Wohnungskonzerne in die Pflicht nehmen und Energieversorgung klimagerecht umbauen

Wir wollen Menschen, die durch hohe Betriebskostennachforderungen in finanzielle Schieflagen geraten, schnell und unbürokratisch helfen. Gleichzeitig entlassen wir Wohnungswirtschaft und Senat nicht aus ihrer Verantwortung. In vielen Fällen wird bei den Betriebskostenabrechnungen getrickst, dem wollen wir einen Riegel vorschieben. Um die Ursachen steigender Heiz- und Energiekosten anzugehen, braucht es Maßnahmen zur Absenkung der Energiepreise sowie einen beschleunigten, klimagerechten Umbau der Heiz- und Energieversorgung sowie eine effiziente Dämmung.

  • Die großen Wohnungskonzerne werden aufgefordert Abrechnungen und Belege ihrer Heiz- und Nebenkosten offenzulegen und auf nicht belegbare Nachzahlungsforderungen zu verzichten.
  • Gerade Menschen mit geringen Einkommen wohnen in gering sanierten Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz. Sie werden von den Heizkostensteigerungen am stärksten getroffen und profitieren könnten am meisten von effizienten von energetischen Sanierungen profitieren, wenn diese effizient durchgeführt werden und die Miethöhe bezahlbar bleibt. Vermieter werden aufgefordert, nur solche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die tatsächlich auch zu einem spürbar sinkenden Verbrauch führen.
  • Der Senat soll ein Förderprogramm für private Wohnungsunternehmen und eine direkte Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung des Bestandes der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine möglichst warmmietenneutrale Modernisierung gegen eine Mietpreis- und Belegungsbindung von Wohnungen sicherstellen.
  • Beim klimaneutralen Umbau der Fernwärme, ist der Senat aufgefordert kosteneffizient zu agieren sowie Investitionen, etwa in Großwärmepumpen und Geothermie, zu unterstützen sowie die Bezahlbarkeit für Haushalte mit niedrigen Einkommen durch regelmäßige, öffentliche Preiskontrollen sicherzustellen.

Antrag der Fraktion Die Linke zum Heizkostenfonds