SPD und CDU verhindern Gleichbehandlung für Lesben und Schwule im Beamtenrecht

Gleichlautende Gesetzesanträge der Linken und der Grünen

Zur heutigen beamtenrechtlichen Entscheidung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung erklären Klaus Lederer, rechtspolitischer Sprecher (DIE LINKE), und Thomas Birk, queerpolitischer Sprecher (Bündnis 90/Die Grünen):

Heute standen gleichlautende Gesetzesanträge der Linken und der Grünen zur rückwirkenden Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Landesbeamtenbesoldungsgesetz und Landesbeamtenversorgungsgesetz auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Durch Änderungsantrag der SPD-CDU-Koalition wurde diese Gleichbehandlung aber für den beantragten Zeitraum 1. August 2001 bis 3. Dezember 2003 auf diejenigen beschränkt, die ihre Ansprüche im jeweiligen Kalenderjahr geltend gemacht hatten.

In neun Bundesländern, selbst im damals noch schwarz-gelben Hessen, wurde die Rückwirkung zum 1. August 2001 an keine Bedingungen geknüpft. Ausgerechnet Berlin muss hier den Weg wählen, der von den Betroffenen als diskriminierend empfunden werden muss, denn die wenigsten Lesben und Schwulen werden zum damaligen Zeitpunkt ein Recht, das in weiter Ferne lag, geltend gemacht haben.

Das Berliner Besoldungs- und Versorgungsrecht sieht bisher eine rückwirkende Gleichstellung von verheirateten und verpartnerten Paaren nur ab dem 3. Dezember 2003 vor. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 wurde die rückwirkende Gleichstellung beim Familienzuschlag des Bundes zum Inkrafttreten der Eingetragenen Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 erzwungen. Daraufhin reichten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE gleichzeitig entsprechende Gesetzesänderungsanträge zum Besoldungs- und Versorgungsrecht des Landes Berlin bereits im August 2012 in das Abgeordnetenhaus ein. Nach eineinhalb Jahren Wartezeit präsentierte die rot-schwarze Koalition jetzt einen Änderungsantrag dazu. Demnach sollen nur diejenigen von der rückwirkenden Gleichstellung bei Besoldung und Versorgung ab dem 1. August 2001 profitieren, die ihre Rechte in den betreffenden Jahren geltend gemacht hatten. Diese Möglichkeit der Umsetzung hatte das Bundesverfassungsgericht zwar zugelassen. Sie macht aber de facto keinen Sinn, weil sie diejenigen, die vor dem 3. Dezember 2003 verpartnert waren unnötig diskriminiert, denn ab diesem Datum gilt die Einschränkung in Berlin weiterhin nicht.

Wir sagen: Gleichstellung muss auch gewollt werden. Rot-Schwarz will sie nicht, Rot-Schwarz diskriminiert. So hat die Gesetzesänderung nicht mal mehr Symbolwert. Einmal mehr erweist sich das Versprechen im Koalitionsvertrag, »konsequent die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi‐ und Intersexuellen und transsexuellen Menschen vorantreiben und jegliche Form von Homo‐ und Transphobie aktiv bekämpfen« zu wollen, als ein Lippenbekenntnis auf geduldigem Papier.