Tierschutz stärken: Welche Bedeutung hat die Tierschutzverbandsklage für Berlin?

Trotz des Orkantiefs „Friederike“ kamen bis zu 70 Personen zu unserer Veranstaltung „Tierschutz stärken – Welche Bedeutung hat die Tierschutzverbandsklage für Berlin?“. Gleich zu Beginn begrüßte Michael Efler, der tierschutzpolitische Sprecher der Linksfraktion, als Veranstalter die zahlreichen Gäste mit dem Versprechen, die Koalitionsvereinbarung – die Tierschutzverbandsklage in Berlin einzuführen – baldmöglichst umzusetzen. Die Verbandsklage ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte der Tiere durchzusetzen.

Ines Krüger, die 1. Vorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin beschrieb in ihrem Vortrag „Tierschutz ohne Verbandsklage – wer vertritt die Interessen der Tiere?“ die Schwierigkeiten im Alltag einer Tierschützerin. Viel zu oft ist man mit traurigen Schicksalen konfrontiert. Dazu gehören unter anderem die leidenden Pferde, die im Hochsommer unter der sengenden Sonne durch Abgase, Lärm und optische Reize Touristen durch die Stadt führen müssen. Aber natürlich auch die vielen Tiere, denen in der konventionellen Landwirtschaft die Schwänze kupiert werden, die Hörner gestutzt oder die Schnäbel gekürzt werden, weil sie sich sonst in den zu dicht besetzten Ställen gegenseitig verletzen würden. Hier fühlt man sich oftmals von den Behörden allein gelassen, die auf Hinweise und Anzeigen wenig oder gar nicht reagieren. Eine Verbandsklage könnte dem abhelfen.

Das mangelhafte Einschreiten von Behörden bei Tierschutzverstößen erklärt Herr Hans-Georg Kluge, Rechtsanwalt in der Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund mbB und Vorstandsmitglied der Erna-Graff-Stiftung und der Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt, in seinem Vortrag „Wie lässt sich ein modernes Verbandsklagerecht ausgestalten?“. Dies liegt zum einen an den oftmals engen Verbindungen zwischen Amtsleitern und Landwirten und zum anderen an der mangelhaften Ausstattung der Veterinärämter. Tierschutz kann für die Behörden sehr teuer sein: Die Unterbringung eines beschlagnahmten Zirkuselefanten belief sich in einem Fall einer Kommune auf 40.000€. Besonders interessiert waren die vielen Teilnehmenden und Vertreter von kleinen oder großen Tierschutzverbänden, Organisationen und Vereinen an dem Thema der Anerkennung einer klageberechtigten Tierschutzorganisation. Wer darf oder soll bei einer Verbandsklage die Möglichkeit erhalten, klagen zu dürfen? Einig waren sich alle bei der Notwendigkeit der Gemeinnützigkeit einer Organisation und bei dem Kriterien, dass sich eine Organisation vorrangig dem Tierschutz verpflichtet fühlt. Organisationen, die sich nur am Rande mit Tierschutz beschäftigen, sollten nicht dazu gehören dürfen. Etwas kontroverser wurde hingegen die finanzielle Belastbarkeit der jeweiligen Verbände diskutiert. Wer verfügt über die finanziellen Mittel und sollte dies ein rechtliches Kriterium für die Anerkennung sein? Herr Kluge vertrat die Ansicht, dass kleinere Vereine vor den erheblichen finanziellen Risiken, die eine Klage mit sich bringt, geschützt werden müssen. Einig waren sich dann wieder alle darüber, dass die Anerkennung nicht allein von den Mitgliederzahlen abhängig gemacht werden dürfte. Neben der Anerkennung sind insbesondere die Mitwirkungsrecht- und Informationsrechte ein wesentlicher Bestandteil der Tierschutzverbandsklage. Zudem sollte jedem bewusst sein, dass nicht der Tierhalter als Person angeklagt werden kann. Gegenstand einer Verbandsklage sind die Behörden, welche tierschutzrelevante Entscheidungen zu treffen haben.

Nur mit dem Mitwirkungs- und Informationsrecht ist sich Christian Ott, Sprecher vom Bündnis „Berlin gegen Tierversuche“ sicher, lässt sich auch gezielt gegen Missstände beim Umgang mit Tieren vorgehen. In seinem Vortag „Welche Handlungsoptionen bietet die Verbandsklage den Tierschutzorganisationen?“ erläuterte Herr Ott am Beispiel von Tierversuchen die Bedeutung von Informationen. Tierversuche müssen vor der Genehmigung von einer Tierversuchskommission auf Basis eines Antrages beurteilt werden. Diese Anträge müssten den klageberechtigten Tierschutzverbänden zugänglich gemacht werden, um eventuelle Verstöße zu beanstanden. Nur durch den Zugang zu Informationen haben die Verbände die Möglichkeit, eine fundierte Klage zu formulieren. Ein weiteres wichtiges Kriterium der Verbandsklage ist die Klageart. So wurde bisher in den anderen Bundesländern, die eine Verbandsklage eingeführt haben, bei Tierversuchen nur die Möglichkeit der Feststellungsklage ermöglicht. Die Feststellungsklage kann selbst bei Erfolg den bereits genehmigten Tierversuch nicht mehr verhindern. Dies gilt es in einer modernen formulierten Tierschutzverbandsklage zu verhindern.

Es war insgesamt ein spannender und informativer Abend. Die Anwesenden waren sich einig, dass jetzt schnellstmöglich die Verbandsklage auch für Berlin eingeführt werden muss. Aber auch ohne Verbandsklage können wir agieren, wie bei der Demonstration „Wir haben es satt“ am Samstag, den 20. Januar 2018. Auch hier gehen viele Menschen auf die Straße um für die Rechte von Tieren zu kämpfen. Das unterstützen wir.