Angriff der Koalition auf direkte Demokratie stoppen

Änderung des Berliner Abstimmungsgesetzes im Innenausschuss

Zur Änderung des Berliner Abstimmungsgesetzes, die am kommenden Montag im Innenausschuss behandelt wird, erklärt der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer:

Wir unterstützen die heutige Forderung verschiedener stadtpolitischer Initiativen, den Angriff von SPD und CDU auf die Berliner Praxis der direkten Demokratie zu stoppen. Die Koalitionsfraktionen haben mit ihrem Gesetzentwurf beantragt, die Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zu erschweren und dem Senat künftig die Verwendung von Steuermitteln für Öffentlichkeitskampagnen im Vorfeld von Volksentscheiden zu erlauben. Das Vorhaben der Koalition spricht Bände bezüglich ihrer Einstellung zu politischen Initiativen von unten. In der rot-roten Regierungszeit wurde die direkte Demokratie deutlich ausgebaut. Dieser Trend wird nun offensichtlich wieder umgekehrt, nicht nur durch Eingriffe des Senats in bezirkliche Bürgerbegehren, sondern auch durch Verschlechterungen der Regeln für direkte Demokratie.

Bei Volksentscheiden in der laufenden Legislaturperiode hat der rot-schwarze Senat nichts unversucht gelassen, um direkter Demokratie Steine in den Weg zu legen – so durch die willkürliche Festlegung von Abstimmungsterminen oder die Scheinübernahme der Anliegen, z.B. beim Volksentscheid »Neue Energie für Berlin«. Die illegale Instrumentalisierung von öffentlichen Unternehmen für Werbekampagnen (z.B. bei »100% Tempelhof«) und die unverblümte Einflussnahme auf die Presseberichterstattung (z.B. bei der Olympiakampagne »von oben« durch Anzeigenschaltung nach Gutsherrenart) zeigen, dass der Senat alle Hebel in Bewegung setzt, um Anliegen von Berlinerinnen und Berlinern als zweifelhaftes Sonderinteresse zu denunzieren. Derartige Praxis soll nun offenbar legalisiert werden. Andererseits haben sich Senat und Koalition immer geweigert, den Initiatoren von Volksbegehren zur Schaffung von »Augenhöhe« eine Kostenrückerstattung zu gewähren – was insbesondere stadtpolitische Initiativen immer wieder in ein hohes finanzielles Risiko treibt.

Die Linksfraktion lehnt diese Änderungen ab. Senat und Abgeordnetenhaus haben genug Möglichkeiten, ihre Position in der Öffentlichkeit deutlich zu machen. Der praktisch uferlose Einsatz von Steuermitteln für Werbekampagnen würde ein noch stärkeres Ungleichgewicht zum Nachteil der direktdemokratischen Initiativen schaffen. Für die strengeren Regeln bei der Unterschriftensammlung gibt keinen Anlass und keine seriöse Begründung. In der Antwort auf unsere schriftliche Anfrage (17/13214) hat Innensenator Henkel eingeräumt, dass es keine Anhaltspunkte für Manipulationsversuche bei Volksbegehren gab. Zudem hätte die Regelung zur Folge, dass selbst kleine Rechtschreibfehler die Ungültigkeit einer Unterschrift zur Folge hätten, auch wenn die Person zweifelsfrei identifiziert werden kann.