Schule und Kita in Zeiten von Corona

Positionspapier der bildungspolitischen Sprecherinnen der Linksfraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses und des Brandenburger Landtages Regina Kittler und Kathrin Dannenberg Weiterlesen

"Ich verstehe diese Entscheidung nicht und ich kann sie nicht unterstützen." sagt Regina Kittler zur Entscheidung der Bildungsverwaltung, die Schulen ab dem 11. Januar wieder schrittweise zu öffnen. "Es wäre verantwortungsvoll, die Schulen bis zu den Ferien zuzulassen und danach mit Wechselunterricht zu beginnen bis wir Inzidenzen unter 50 haben." Weiterlesen

Reaktion auf die hohen Inzidenzzahlen von Schüler*innen

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. Berlin vom 24. November 2020

Die 7-Tage-Inzidenzen sind seit über drei Wochen bei den 10-19-jährigen sehr hoch, Tendenz steigend. Das betrifft also besonders die Schüler*innen der Mittel- und Oberstufe (Jahrgang 5 - 13) beziehungsweise der Oberstufenzentren. Auch die Infektionszahlen in der Grundstufe sind steigend.

Deshalb muss jetzt über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus als erstes in der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II in den Schulen gehandelt werden. Schüler*innen und Beschäftigte müssen deutlich mehr geschützt werden.

Im Ergebnis des Erlebens des ersten Lockdowns hat die Linksfraktion dazu am 30. April 2020 den Beschluss „Anforderungen an ein Konzept für Schule und Kita in Zeiten von Corona“ gefasst. [siehe unten]

Dort haben wir als Prämisse festgehalten:

„Die Fraktion DIE LINKE Berlin versteht Schule und Kita als sozialen Raum, in dem es um Bildung und Erziehung als Voraussetzung für die Teilhabe in der Gesellschaft geht. Dieses Verständnis prägt unsere Herangehensweise an ein Konzept für Schule und Kita in der aktuellen Corona-Krise. Das bedeutet für uns:

  • aus der Logik der Abschlussorientierung bei der Schule auszubrechen,
  • mit kreativen Lösungen dem Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Kita nachzukommen,
  • gleichzeitig einen sozialen Raum zu schaffen, der Kindern und Jugendlichen den Kontakt untereinander und mit ihren Lehrer*innen, Erzieher*innen und Schulsozialarbeiter*innen ermöglicht.“

Diese „kreativen Lösungen“ sind jetzt gefragt. Die Linksfraktion schlägt deshalb vor:

  1. Schulen müssen in der Umsetzung von Bildung und Betreuung in der Zeit der Corona-Krise weitgehend autonome Entscheidungen treffen können, die an die Bedingungen vor Ort, also das aktuelle Infektionsgeschehen, das vorhandene Personal, die zur Verfügung stehenden Räume und die technischen Möglichkeiten angepasst sind.
  2. Dabei muss eine zeitlich befristete Umsetzung des von jeder Schulleitung bereits vorbereiteten Alternativszenarios mit Halbierung der Lerngruppen und fester Zuordnung der Pädagog*innen zu den Lerngruppen unter Vermeidung der Gruppenmischung erfolgen. Die Varianten A/B-Tage und - Wochen sind zu ermöglichen.
  3. Durch den Senat ist Rechtssicherheit zu schaffen, in den Schulen zu ermöglichen, dass nach coronabedingten Ausfällen und Einschränkungen auf Klassenarbeiten und Klausuren verzichtet werden kann und die Zeugnisbewertung zum Halbjahres- beziehungsweise Semesterende auf Basis der sonstigen Bewertung erfolgen kann.
  4. Bei dauerhaftem Tragen von Mund-Nasen-Schutz für Schüler*innen und Beschäftigte in den Schulen sind im wahrsten Sinne Atempausen zu schaffen.
  5. Der Senat hat umgehend Sicherheit für Schulen in der Frage der einzusetzenden Software für den Nicht-Präsenzunterricht herzustellen und den Schulkollegien hier beizustehen. Dazu sind Hinweise der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin zu nutzen.
  6. Es soll die Sicherstellung von Möglichkeiten der Betätigung im Freien, unter anderem durch die Nutzung von Sportflächen und Spielplätzen auch für Grundschulen sowie die Einrichtung temporärer Spielstraßen oder ähnliche Angebote im öffentlichen Raum erfolgen.
  7. Für Projekte sollte Künstler*innen und freien Trägern, Sportvereinen, Theatern, Museen, Galerien und Gedenkorten die Möglichkeit geboten werden, in und außerhalb von Schulen mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, außerschulische Lernorte zu erhalten sowie Erlebnisse zu schaffen und so auch eine emotionale Krisenbewältigung zu ermöglichen. Unter anderem aus ihrer Mitte sollte auch verstärkt unterstützendes Personal gewonnen werden.
  8. Für Lehramtsstudierende im Master soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Schulen personell zu unterstützen und die dort geleistete Arbeit auf das Praxissemester angerechnet zu bekommen.

Anforderungen an ein Konzept für Schule und Kita in Zeiten von Corona

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. Berlin vom 30. April 2020

Die Fraktion DIE LINKE Berlin versteht Schule und Kita als sozialen Raum, in dem es um Bildung und Erziehung als Voraussetzung für die Teilhabe in der Gesellschaft geht. Dieses Verständnis prägt unsere Herangehensweise an ein Konzept für Schule und Kita in der aktuellen Corona-Krise.

 Das bedeutet für uns:

  • aus der Logik der Abschlussorientierung bei der Schule auszubrechen
  • mit kreativen Lösungen dem Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Kita nachzukommen
  • gleichzeitig einen sozialen Raum zu schaffen, der Kindern und Jugendlichen den Kontakt untereinander und mit ihren Lehrer*innen, Erzieher*innen und Schulsozialarbeiter*innen ermöglicht.

In der jetzigen Situation müssen wir insbesondere dafür sorgen, dass sich bestehende Ungerechtigkeiten im Bildungssystem nicht infolge der Corona-Krise weiter verschärfen. Auch hier gilt: Die Krise verwischt soziale Unterschiede nicht, sie lässt sie noch viel stärker zutage treten. Denn nicht alle Schüler*innen verfügen über häusliche Rückzugsorte oder die technischen Bedingungen und Hilfsmittel wie WLAN und Computer zum Lernen. Andere betreuen jüngere Geschwister oder sind mit familiären Stresssituationen konfrontiert. Die Frage, wann wir für wen und unter welchen Bedingungen Angebote in Schule und Kita wieder öffnen, ist deshalb auch immer eine soziale Angelegenheit.
Das gilt auch für die notwendige Entlastung von Eltern und Familien, nicht nur, aber vor allem von der derzeitigen Doppelbelastung durch Homeoffice und Betreuung.

Nachfolgende Eckpunkte muss aus unserer Sicht ein Konzept für Schule und Kita in der Corona-Zeit beinhalten:

1. Infektionsschutz

Ohne Infektionsschutz kann der Bildungsauftrag von Schule und Kita nicht erfüllt und der soziale Raum für Begegnungen von Kindern und Jugendlichen nicht geschaffen werden. Eine Rückkehr zu einer Aufnahme von allen Kindern und Schüler*innen wird auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Sie kann und sollte erst erfolgen, wenn die Gesundheitsschutzmaßnahmen deutlich zurückgefahren werden können. Die Aufnahme des Personals von Kitas und Schulen in den Katalog der systemrelevanten Beschäftigungen ist selbstverständlich.

Für die Arbeit in Kitas und Schulen sind dringend erforderlich:

  • regelmäßige Testmöglichkeiten für das Personal in Schule und Kita und Dauertestungen an repräsentativ ausgewählten Kitas und Schulen
  • ausreichende Ausstattung des Personals mit persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  • zusätzliche Tagesreinigung durch Reinigungsfirmen
  • ausreichende Ausstattung von Schulen und Kitas mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • Regelungen für Risikopersonen und Menschen (Lehrende, Betreuende, Kinder, Jugendliche), die mit Risikopersonen in einem Haushalt leben
  • kreative Lösungen, um Räume im Umfeld von Kitas und Schulen, z.B. in Kinder- & Jugendfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren und Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
  • Den Bezirken müssen für die Tagesreinigung die im Haushalt geplanten 7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden und sehr wahrscheinlich weitere Mittel.

Die Gewährleistung des Infektionsschutzes für alle Kitakinder und Schüler*innen ist durch das begrenzt zur Verfügung stehende Personal und die vorhandene Raumsituation nicht möglich. Unser Ziel ist es dennoch, dass möglichst viele Kita-Kinder wieder ein Betreuungsangebot erhalten, soweit es die epidemiologische Situation zulässt.

2. Zugang

Die Rechtsverordnung (RVO) sollte dahingehend erweitert werden, dass bei der Bereitstellung von Betreuungsangeboten und deren schrittweiser Öffnung neben den Kitakindern und Schüler*innen, deren Eltern systemrelevant arbeiten und/oder alleinerziehend sind, vor allem diejenigen mit besonderem Förder- und Hilfebedarf prioritär Zugang zu Kita und Schule erhalten.

Kinder von Eltern im Homeoffice oder in Erwerbsarbeit müssen so schnell wie möglich ggf. alternative Betreuungsangebote erhalten.

Wir schlagen die Erarbeitung eines zwischen allen Beteiligten abgestimmten Stufenplans zur schrittweisen Öffnung von Kita und Schule vor, in dem die kindbezogenen Bedarfe generell mehr Beachtung erhalten. Dazu gehören neben den Kindern mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf auch Kinder, die in diesem Jahr in die Schule kommen, die erhöhten Sprachförderbedarf haben oder sich in die Kita eingewöhnen. Jeder dieser Schritte ist abhängig vom Pandemieverlauf und der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen in Kita und Schule.

3. Zulassung von ergänzender Förderung und Betreuung

Wir schlagen die Änderung der RVO vor, um nicht nur die abgestufte Öffnung nach Schularten, Schulstufen, Jahrgangsstufen und Bildungsgängen, sondern auch Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) zu ermöglichen. Insbesondere in der Grundstufe können durch eine gut abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den unterrichtenden Kolleg*innen und denen der eFöB Kinder weit über eine Notbetreuung hinaus aufgefangen werden.

Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Weiterführung des Landesprogramms für Schulsozialarbeit. Die dafür im Landeshaushalt 2020/21 bereitgestellten Mittel für 300 zusätzliche Stellen an den Schulen müssen schnellstmöglich umgesetzt werden, so dass ab Beginn des Schuljahres 2020/21 ein großer Teil dieser Sozialpädagog*innen für die Schüler*innen zur Verfügung stehen. Sie sind jetzt dringender denn je. Außerdem soll geprüft werden, ob kurzfristig zusätzliche Stellen für Schulpsycholog*innen in den Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZen) geschaffen werden können. Multiprofessionelle Teams sind jetzt dringender denn je.

4. Kreative Lösungen ermöglichen

Schulen und Kitas müssen in der Umsetzung von Bildung und Betreuung in der Zeit der Corona-Krise weitgehend autonome Entscheidungen treffen können, die an die Bedingungen vor Ort, also das vorhandene Personal und die zur Verfügung stehenden Räume angepasst sind. Das beinhaltet die Umsetzung des Kita-Bildungsprogramms. Lernmethoden wie Jahrgangsübergreifendes Lernen und Projektarbeit sind auch mit Unterstützung von außen in der Schule zu nutzen. Versäumtes und Relevantes muss im nächsten Schuljahr nachgeholt werden, dazu müssen die schulinternen Curricula angepasst werden.

Unterricht nur in „Kernfächern“ ist pädagogisch nicht sinnvoll und nicht umsetzbar. Der Fächerkanon sollte ausgeschöpft werden. Genauso wichtig wie kognitive Anregung sind Bewegung, soziale Interaktion und Aktivität. Alternativ wäre eine reduzierte Beschulung von allen im Umfang von einem Drittel bis zur Hälfte des ursprünglichen Unterrichtsvolumens im Schichtsystem und/oder mit A- und B-Wochen möglich.

Wir plädieren für die Sicherstellung von Möglichkeiten der Betätigung im Freien, unter anderem durch die Öffnung von Sportflächen und Spielplätzen auch für Kitas und Grundschulen sowie die Einrichtung temporärer Spielstraßen oder ähnliche Angebote im öffentlichen Raum.

Für Projekte sollte Künstler*innen die Möglichkeit geboten werden, in Schulen und Kitas mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, Erlebnisse zu schaffen und so auch eine emotionale Krisenbewältigung zu ermöglichen.

5. Digitale Ausstattung

Die Schulverwaltung sollte bei der Einführung und Nutzung digitaler Lehr- und Lernmethoden Unterstützung leisten. Während bisher die einzelnen Schulen oder gar einzelne Lehrkräfte bei der Auswahl von Tools und Plattformen weitgehend alleine handelten, sollten hier in Zukunft Empfehlungen erfolgen. Diese müssen auf Datenschutz- und Usabilitystandards geprüft werden und (digital) barrierefrei sein.

Die digitale Ausstattung aller Schüler*innen muss gewährleistet werden, um der sozialen Ungleichheit, die seit Corona besonders stark wirkt, entgegenzutreten. Trotz des aktuellen Krisenmodus muss die Bereitstellung von Computern, Laptops oder Tablets sowie einer Internetverbindung gesichert sein.

Schnelles und überall verfügbares Internet gehört zur öffentlichen und sozialen Daseinsvorsorge. Jeder Haushalt hat ein Anrecht auf einen bezahlbaren und schnellen Breitband-Anschluss (mehr als 16 MBit/s). Dort, wo die Breitbandabdeckung Lücken aufweist, sollte das Land eigene Infrastruktur schaffen und ggf. den Internetanbietern kostenpflichtig zur Verfügung stellen.

Die jetzt bestellten 9.500 Tablets müssen auch eingerichtet werden. Schulen, die noch keine Unterstützung von IT-ler*innen haben, brauchen diese. Dafür muss eine Lösung gefunden werden. Insbesondere bei Leihgeräten muss vor der Ausgabe ein datenschutzgerechtes Konzept für den Umgang mit persönlichen Daten der Schüler*innen entwickelt werden. Bei privater Nutzung ist ein administrativer Zugriff auf die Geräte und damit auf die auf den Geräten gespeicherten Daten auszuschließen.

Mittelfristig sollte jeder Schülerin und jedem Schüler ein digitales Endgerät als Lernmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Dadurch können auch die Kosten für die Wiederherstellung veralteter Geräte, wie sie bei Leihgeräten zu erwarten sind, ausgeschlossen werden.

Die Ausstattung der Schulen mit Kameras und Plattformen für Streaming muss im Nachtragshaushalt ebenso sichergestellt werden wie die Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten für Schüler*innen und Lehrkräfte sowie WLAN-Zugang, der die Nutzung solcher Dienste überhaupt erst ermöglichen.

Lernraum Berlin muss eine deutliche Aufstockung der Mittel und des Personals erhalten. Die Plattform soll konzeptionell neu aufgestellt werden, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Im Zuge dieser Anpassungen muss auch die Kapazität dem Bedarf angepasst werden.

Die Finanzierungsverhandlungen für die mobilen Endgeräte müssen mit dem Bund schnell zu dem Ergebnis geführt werden, dafür die Bundesmittel der BuT-Lernförderung und des Digitalpaktes nutzen zu können.

6. Schulen sind Lern- und Lebensraum und keine Prüfanstalten!

Ein Konzept, welches Schule und Kita als sozialen Raum mit Bildungsauftrag in den Mittelpunkt stellt, darf in Zeiten der Corona-Krise nicht abschlussorientiert verfasst sein, da dies zutiefst sozial ungerecht wäre. Wir begrüßen deshalb das Aussetzen der MSA-Prüfungen für dieses Schuljahr, das wir ja auch gefordert haben.

Wir kritisieren, dass die KMK keine bedingungslose Anerkennung unterschiedlicher Wege zum Abitur im Schuljahr 2019/20 ermöglicht hat, so dass nun die Prüfungen aus diesem Grunde durchgeführt werden. Ein Verzicht auf das Probejahr im Gymnasium ist selbstverständlich und unsere Zielstellung ist die dauerhafte Abschaffung.

Statt einseitig auf den Schulabschluss zu fokussieren, sollen auch in der Corona-Zeit (digitale) Angebote der Berufs- und Studienorientierung unterbreitet werden, in denen Schüler*innen ihre Fähigkeiten, Stärken und Interessen wahrnehmen und Berufsbilder und weitere Bildungswege kennen lernen können.

7. Kinder- und Jugendhilfe stärken!

Es braucht eine schnelle finanzielle Unterstützung für alle Bereiche, die Kinder und Jugendliche begleiten, ob Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Kultur- und Sporteinrichtungen. Sie müssen in diesen schwierigen Zeiten ihre Arbeit fortsetzen können, ohne Angst vor dem wirtschaftlichen Aus. Ihre Arbeit ist als systemrelevant anzuerkennen.

Schrittweise Öffnungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollen hier schnellstmöglich vorbereitet werden. Dabei sind die Kinder und Jugendlichen in die Erarbeitung von Lösungen einzubeziehen, wie dies unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen praktisch umgesetzt werden kann.

Gerade jetzt brauchen die Familien, die auch jenseits von Krisenzeiten in belasteten und konfliktreichen Verhältnissen leben, zuverlässige Unterstützung. Gefährdete Kinder und Jugendliche benötigen vordringlichen Schutz. Die Kinder- und Jugendhilfe hat dies durch kreative Lösungen und Angebote in unserer Stadt bisher mit großem Engagement und Fachlichkeit gewährleistet. Die Hilfen zur Erziehung waren und sind gesichert. Der Kinderschutz war zu jeder Zeit vollumfänglich einsatzbereit. Es ist gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen dafür zu sorgen, dass sich die Rahmensetzung für diese Arbeit weiter verbessert. Corona-bedingte Mehraufwendungen sind dabei zu berücksichtigen und zu finanzieren. In jedem Fall muss der Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiter*innen, ob in der Kita, in der Schule oder in den Jugendämtern, gewährleistet und finanziert werden.

Musikschulen und Jugendkunstschulen sollten unter Gesundheitsschutz-bedingungen wieder öffnen und Kindern und Jugendlichen Angebote in ihren Räumlichkeiten machen. Das gilt für Einzelunterricht oder Angebote für kleine Gruppen. Letzteres sollte auch für Sportvereine ermöglicht werden. Ähnliches muss auch für Volkshochschulen gelten.

8. Soziale Anerkennung und Unterstützung stärken

Lehrende und Betreuende in Schule und Kita benötigen Anerkennung für ihre Arbeit. Es ist deshalb eine zentrale Frage, die Entlohnung von Beschäftigten insbesondere in der Kita und im Bereich der eFöB sowie für die Schulsozialarbeit deutlich zu erhöhen. Es ist dringend erforderlich, bereits jetzt ein Signal für bessere Entlohnung zu setzen und umgehend entsprechende Schritte einzuleiten. Dies muss unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen gelten.

Kita und Schule werden auf absehbare Zeit nicht in den Normalbetrieb zurückkehren. Ein Konzept für Kita und Schule in Corona-Zeiten muss deshalb zwingend auch die soziale Situation von Eltern mitdenken. Deshalb ist umgehend eine Bundesratsinitiative in die Wege zu leiten, mit der ein Corona-Elterngeld in Verbindung mit einer Corona-Elternzeit eingeführt werden sollte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Corona-Elterngeld nicht auf andere Leistungen angerechnet und als volle Lohnersatzleistung gewährt wird. Es ist mit einer Arbeitszeitreduzierung verbunden und soll Anreize enthalten, dass beide Elternteile es in Anspruch nehmen. Ebenso sind die Besonderheiten von Patchwork-Familien zu berücksichtigen, d.h. eine Situation, wo neben dem sorgeberechtigten und/oder leiblichen Elternteil weitere Personen Betreuungsleistungen übernehmen. Es ist sicherzustellen, dass ein Kündigungsschutz besteht. Für betreuende Eltern kleiner Kinder und von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sollte die Möglichkeit einer stundenweisen bis halbtäglichen Elternauszeit geschaffen werden. Wir unterstützen die diesbezügliche Initiative der LINKEN Bundestagsfraktion für die Einführung eines Corona-Elterngeldes (BT-Drs. 19/18684).

Wir erwarten eine schnelle Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 90 bzw. 97 Prozent, rückwirkend! Geredet wurden darüber genug. Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln.

Die Mittel, die sich aus den Corona-bedingt nicht in Anspruch genommenen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ergeben, müssen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche freigegeben werden.

Ziel der LINKEN bleibt auch weiterhin die Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Erhöhung des Kinderregelsatzes auf eine Höhe, die das Existenzminimum des Kindes sichert, wäre ein erster wichtiger Schritt dahin. Die LINKE-Bundestagsfraktion hat vorgeschlagen, sofort den Hartz-IV-Regelsatz rückwirkend ab März 2020 für die Dauer der Krise um 200 Euro zu erhöhen, damit Menschen, die Hartz-IV oder andere existenzsichernde Sozialleistungen beziehen, nicht erneut leer ausgehen (BT-Drs. 19/18146). Das unterstützen wir. Auch viele Berliner Familien hätten etwas davon.