Kai Wegner und CDU sollten 800.000 Euro Gröner-Spende zurückgeben!

Laut Medienberichten bezahlen Unternehmen der Gröner-Gruppe seit Jahren nur noch teilweise Rechnungen für Heizungen und Wasser. Der Senat berichtet in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion, dass berlinweit 64 Verfahren gegen Unternehmen des insolventen Immobilienunternehmers Christoph Gröner wegen unbeglichener Außenstände laufen. Allein bei den Berliner Wasserbetriebe beläuft sich die Summe der ausstehenden Beträge auf 1,24 Millionen Euro. Die Gesamtforderung aller Berliner Energie- und Wasserversorger dürften sich auf mehrere Millionen Euro belaufen. 

Christoph Gröner ist in Berlin kein Unbekannter: Er hatte im Wahlkampf zur Abgeordnetenhaus Wahl 800.000 Euro an die Berliner CDU gespendet und in einem Interview behauptet, daran Bedingungen geknüpft zu haben.

Dazu erklärt Niklas Schenker, Sprecher für Mieten, Wohnen, Bauen der Linksfraktion:

„Profitmacher wie Gröner sollten in Berlin keine Wohnungen besitzen dürfen. Leidtragende sind die Mieter*innen, die nun fürchten im Kalten zu sitzen oder nicht mehr duschen zu können, weil Unternehmen ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen.

Der Senat muss garantieren, dass die Häuser weiter mit Wärme und Wasser versorgt werden. Um weitere Schäden von den Mietern abzuwenden, sollte der Senat die landeseigenen Wohnungsunternehmen beauftragen, die Ersatzvornahme für die betroffenen Immobilien vorzubereiten. Die nicht beglichenen Außenstände sind umgehend durch die Finanzbehörden bei Herrn Gröner einzutreiben.

Christoph Gröners Großspende half einst Kai Wegner in das Amt des Regierenden Bürgermeisters. Kai Wegner und die Berliner CDU stehen in der Verantwortung. Sie sollten die Spende zurückgeben bzw. zur Finanzierung der Ersatzvornahe zur Verfügung stellen. Das wäre angesichts des Schadens, den Herr Gröner in der Stadt angerichtet hat, ein Mindestmaß an Anstand. Kai Wegner sollte sich von solchen dreisten Vermietern distanzieren, zu denen er bislang enge Bindungen hatte.“

Schriftliche Anfrage