Mobil in der wachsenden Stadt

Berlin bekommt als erstes Bundesland ein Mobilitätsgesetz. Die rot-rot-grüne Koalition will damit die Mobilität in der wachsenden Stadt sicherer, nachhaltiger, stadtverträglicher und gerechter machen. Mit dem neuen Gesetz wird der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geregelt. Der Umweltverbund aus öffentlichem Nahverkehr (ÖPNV), Radverkehr und Zu-Fuß-Gehen bekommt Vorrang - ohne dabei andere Verkehrsmittel zu vernachlässigen.

So ist das Gesetz entstanden

Erstmalig wurde in Berlin die Grundlage für ein Gesetz in einem Dialogprozess von Politik und Zivilgesellschaft erarbeitet. Daran beteiligt waren neben der zuständigen Senatsverwaltung und den rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen auch Initiativen und Verbände, wie die Initiatoren des Volksentscheids Fahrrad. In einem ersten Schritt umfasst das Mobilitätsgesetz neben dem allgemeinen Teil einen Abschnitt für den Radverkehr und einen Abschnitt für den ÖPNV.

Schrittweise wird das Gesetz um weitere Teile ergänzt. In einem weiteren Dialogprozess mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft wird derzeit ein Abschnitt für den Fußverkehr erarbeitet. Auch Regelungen zur sogenannten intelligenten Mobilität, wie beispielsweise Carsharing, und zum zunehmenden Wirtschafts- und Lieferverkehr werden folgen.

Volle Fahrt Richtung Verkehrswende

Mit dem Mobilitätsgesetz machen wir in Berlin einen großen Schritt hin zu sauberem Verkehr. Zum Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit wollen wir die Luftverschmutzung durch Abgase und Schadstoffe sowie die Lärmbelastung verringern. Busse sollen bis 2030 auf emissionsarme Antriebe umgestellt werden. Mit einer guten Radinfrastruktur und dem Ausbau des Nahverkehrs schaffen wir Anreize dafür, dass mehr Autofahrerinnen und Autofahrer auf die umweltverträglichen Verkehrsmittel Fahrrad und ÖPNV umsteigen. Dadurch entsteht auch mehr Platz und weniger Stau für alle, die auf das Auto angewiesen sind.

Sicher von a nach b kommen

Wir wollen den Verkehr sicherer machen und verhindern, dass weiterhin Menschen im Straßenverkehr sterben. Die „Vision Zero“ – eine Stadt ohne Verkehrstote und -verletzte – ist dabei das erklärte Ziel und die Leitlinie für alle Planungen. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, Gefahrenstellen an Kreuzungen und Knotenpunkten mit viel Verkehr zu entschärfen. Im ersten Jahr sollen mindestens zehn, im zweiten Jahr mindestens 20 und danach jährlich mindestens 30 Unfallschwerpunkte umgebaut werden. Durch die bauliche Trennung von Radwegen, Gehwegen und Straßen kommen sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht mehr in die Quere – und alle profitieren.

Mehr Wege fürs Rad

Mit dem Mobilitätsgesetz wird die Situation von Fahrradfahrinnen und Fahrradfahrern deutlich verbessert. Das Verkehrsnetz der Radwege wird geschlossen und über Haupt- und Nebenstraßen bis in die Kieze ausgebaut. An allen Hauptstraßen sollen Radwege eingerichtet werden. Diese müssen einen sicheren Abstand zu parkenden Autos haben und so breit sein, dass sich Radfahrende sicher überholen können. Außerdem soll ein Netz aus besonders wichtigen Radverbindungen definiert werden. Hier bekommen Radfahrerinnen und Radfahrer Vorrang gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Diese Radwege sollen über höhere Standards verfügen und mit Priorität ausgebaut werden. Mindestens 100 Kilometer werden als Radschnellwege angelegt. Die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, unter anderem in Fahrradparkhäusern, werden deutlich ausgebaut.

Bequem unterwegs mit Bus und Bahn

Auch für den öffentlichen Nahverkehr wird im Nahverkehrsplan ein Vorrangnetz für Busse und Bahnen festgelegt. Hier bekommt der ÖPNV beispielsweise durch eigene Fahrwege oder beeinflussbare Ampelschaltungen Vorrang. Um der steigenden Zahl der Nutzerinnen und Nutzer gerecht zu werden und den Menschen eine Alternative zum Autofahren zu bieten, streben wir einen systematischen Ausbau des ÖPNV und die Taktverdichtung besonders in den Außenbezirken an. Ein gleichwertiges ÖPNV-Angebot in sämtlichen Berliner Bezirken ist das Ziel. Mit dem Ausbau der Straßenbahn fördern wir Elektromobilität, die für alle zugänglich ist.

Gute Fahrt für alle

Mobil sein, darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Denn Mobilität ist eine der Voraussetzungen dafür, am Leben in der Stadt teilzuhaben. Die rot-rot-grüne Koalition hatte hier schon vorgelegt: Bereits im Juli 2017 war der Preis für das Sozialticket „Berlin-Ticket S“ von 36 auf 27,50 Euro abgesenkt worden. Ab August 2018 wird das Schülerticket für Bus und Bahn für alle Kinder mit berlinpass kostenlos. Mit dem Mobilitätsgesetz wurde jetzt auch gesetzlich festgelegt, dass Menschen mit wenig Einkommen durch niedrigere Ticketpreise entlastet werden. Auch die langfristige Finanzierung des ÖPNV wird mit dem neuen Gesetz geregelt.

Berlin barrierefrei

Alle Menschen müssen sich in der ganzen Stadt bewegen können. Doch nach wie vor werden Menschen mit Behinderungen oder Seniorinnen und Senioren in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, weil U-Bahn-Stationen oder Straßenbahnhaltestellen für sie nicht zugänglich sind.  Alle Haltestellen und Stationen sollen deshalb zukünftig barrierefrei gestaltet und umgebaut werden. Durch einheitliche Tickets soll es auch einfacher werden, Bus, Bahn, Leihräder und Carsharing-Angebote zu nutzen.

Los geht’s!

Mit dem neuen Mobilitätsgesetz hat die rot-rot-grüne Koalition die Weichen für eine zukunftsfähige Mobilität und das Miteinander der verschiedenen Verkehrsmittel gestellt. Nun wird es darum gehen, das Gesetz weiter auszubauen und den Inhalt des Gesetzes in die Praxis umzusetzen. Einer der ersten geschützten Radstreifen soll noch im Jahr 2018 an der Südseite der Hasenheide gebaut werden.