Rot-Rot-Grün verbessert Förderung von Familien

Gemeinsame Pressemitteilung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Mit dem heute im Abgeordnetenhaus beschlossenen Familienfördergesetz geht Rot-Rot-Grün einen entscheidenden Schritt weiter, um Berlin zu einer familienfreundlichen Metropole zu machen. Mit dem Gesetz schafft Rot-Rot-Grün einheitliche qualitative und quantitative Standards für die Angebote der Familienförderung in der ganzen Stadt. Ein Ziel ist es, insbesondere, Familien in belastenden Situationen besser zu erreichen und zu unterstützen. Deshalb werden Familienzentren und andere niedrigschwellige und unkomplizierte Angebote im häuslichen Umfeld und sozialen Raum gestärkt. Dazu gehören Angebote für Familienerholung und Austausch mit anderen Familien, wie auch Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung oder Entlastung für Alleinerziehende im Alltag. Die neuen Familienservicebüros bieten beim Umgang mit Behörden Hilfen aus einer Hand und dienen als Anlauf- und Informationsstelle beim Beantragen von Leistungen. Mit Familienförderplänen auf Bezirks- und Landesebene werden alle Angebote gesteuert und gesichert. Außerdem erhält der Berliner Beirat für Familienfragen eine gesetzliche Verankerung. Mit dem Gesetz werden auch die finanziellen Voraussetzungen für seine Umsetzung geschaffen.

Dazu erklären die Sprecherinnen der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen:

Melanie Kühnemann-Grunow, Sprecherin für Jugend und Familie, SPD-Fraktion: „Berlin ist eine familienfreundliche Stadt, dennoch nimmt auch hier die Bedeutung der Familienförderung stark zu. Viele Familien leben in Berlin in zunehmend komplexer werdenden Lebenssituationen und brauchen niedrigschwellige Beratungsstellen und Entlastungsangebote. Mit dem Familienfördergesetz schaffen wir neue Rahmenbedingungen für ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot für Familien in allen Berliner Bezirken. Das gilt für die ganze Bandbreite der Angebote zu Erziehungsfragen, zur Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung, der Teilhabe und Integration, der Minderung von Armutsfolgen und Unterstützung rund um Partnerschaftsfragen. Neu ist, dass wir neben dem konsequenten Ausbau von Familienzentren und Familienservicebüros, zukünftig Familien bei der Angebotsplanung vor Ort beteiligen und uns bei der Bemessung des Bedarfs an einwohnerbezogenen Richtwerten orientieren. Hier schaffen wir erstmals verbindliche und vergleichbare Standards.“

Katrin Seidel, Sprecherin für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Fraktion DIE LINKE: „Mit dem Gesetz wollen wir alle Familien erreichen. Sie sollen in ihrem direkten Lebensumfeld die Angebote vorfinden, die sie brauchen. Dazu gehören auch ein Familienurlaub oder Hilfe beim Beantragen von Leistungen oder Beratung in Erziehungsfragen. Um das in der ganzen Stadt zu organisieren erhalten die Bezirke mehr Geld. Uns Linken ist wichtig, dass die Angebote bei den Familien ankommen und die Träger, die diese Aufgaben übernehmen, Planungssicherheit bekommen und ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Auch dafür treffen wir im Gesetz Vorsorge. Mit dem Familienfördergesetz befinden wir uns voll in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut, die vor wenigen Tagen ihren ersten Bericht vorgelegt hat.“

Marianne Burkert-Eulitz, Sprecherin für Bildung, Familie und Kinder, Grüne-Fraktion: „Familie kann in Berlin vieles bedeuten: Patchwork, Regenbogen, alleinerziehend oder die klassische Kleinfamilie. Was sie alle eint: In Umbruchs- oder Krisenzeiten brauchen Familien Unterstützung. Dazu gehören Orte, an denen sie eine gute gemeinsame Zeit verbringen können – kostenfrei. Diesem wachsenden Bedarf begegnen wir mit unserem Entwurf für ein Familienfördergesetz. Außerdem stärken wir die Gesundheitsförderung, etablieren aufsuchende Beratungsarbeit bei den Familien zuhause oder im Netz und schaffen endlich einheitliche Standards in allen Bezirken.“