Zweckentfremdungsverbot: Gesetzentwurf des Senats reicht nicht

Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Bestandswohnungen für die Wohnraumversorgung zurückzugewinnen

Die Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher, erklärt:

Morgen wird im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr die Senatsänderung des 2014 in Kraft getretenen Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes beraten. Berlin braucht dringend Wohnungen, deshalb müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Bestandswohnungen für die Wohnraumversorgung zurückzugewinnen. Dafür reicht der Senatsentwurf nicht.

Zwar ist zu begrüßen, dass künftig auch Internetportale zur Vermietung von Ferienwohnungen auskunftspflichtig sein werden und damit Behörden eingreifen können. Die sogenannte Genehmigungsfiktion – wonach zweckentfremdete Wohnungen automatisch eine Genehmigung erhalten, wenn die Behörde die Bearbeitungsfrist nicht einhalten konnte – muss allerdings nicht nur ausgesetzt, sondern abgeschafft werden.

Wenn das Gesetz schon angefasst wird, dann sollten weitergehende Verbesserungen vorgenommen werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen, dass Leerstand wie in Hamburg bereits nach vier Monaten als Zweckentfremdung gilt und verfolgt werden kann.

Abriss darf nach dem heute gültigen Gesetz zwar nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden. Trotzdem werden immer häufiger Abrissgenehmigungen für Luxus-Vorhaben erteilt. Daher fordern wir klare Kriterien für den Ersatzneubau. Nur wenn der neue Wohnraum in unmittelbarer räumlicher Nähe geschaffen wird und hinsichtlich Größe, Ausstattung und Miethöhe vergleichbar ist, darf abgerissen und neu gebaut werden.

Es muss sichergestellt werden, dass nicht preiswerter einfacher Wohnraum abgerissen und durch teuren Luxusneubau ersetzt wird. Für die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner soll der Investor einen Sozialplan erstellen, mit dem der Auszug, eine übergangsweise Umsetzwohnung und der Einzug in den Neubau zu sozial angemessenen Mietkonditionen vereinbart werden.

Derzeit können Bezirke auch deshalb kaum gegensteuern, weil sie keine Erkenntnisse über den Wohnungsleerstand haben. Über Abriss und Leerstand sollte deshalb künftig ein Monitoring stattfinden. Dafür fordern wir eine mindestens jährliche Berichtspflicht des Senats an das Abgeordnetenhaus.

Berlin braucht ein wirksames Gesetz, um Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden. Vorhandenen Wohnraum wieder zur Verfügung zu stellen, ist neben dem Neubau der wichtigste Beitrag für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Wohnungen. Die von der Opposition vorgeschlagenen Änderungen sind dafür genauso wichtig wie eine bessere Ausstattung und konsequentes Handeln der bezirklichen Behörden.

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