Interessenvertretung der arbeitnehmerähnlichen Freien beim RBB

71. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 28. Januar 2021 

Zu "Weiterentwicklung der Interessenvertretung der arbeitnehmerähnlichen Freien beim Rundfunk Berlin-Brandenburg" (Priorität der Fraktion Die Linke)

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/3302

Carola Bluhm (LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zur vorangegangenen Debatte noch sagen, dass ich, die ich das alte, jetzt zu überarbeitende Partizipations- und Integrationsgesetz mitbegleitet habe, selten so persönlich gespürt habe, wie wichtig für gesellschaftlichen Fortschritt und gesellschaftlichen Zusammenhalt eine mutig agierende rot-rot-grüne Koalition ist.

Aber nun zu dem heute in Rede stehenden Antrag: Gute Arbeit ist ein Querschnittsthema dieser Koalition, und heute geht es um gute Arbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Qualität unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird essenziell von der Arbeit der Beschäftigten getragen. Beim RBB arbeiten aktuell 1 600 fest angestellte Beschäftigte und 1 500 arbeitnehmerähnlich Mitarbeitende. Sie tun das oft jahre-, jahrzehntelang mit der gleichen Arbeitsaufgabe, und oft hing von der Stellenplansituation bei der Einstellung ab, ob sie als freie oder feste Mitarbeitende eingestellt wurden – je nachdem, ob es gerade eine Stelle im Stellenplan gab.

Fast alle Abgeordneten kennen aus der alltäglichen Kommunikation und Berichterstattung Mitarbeitende des RBB, aber nur wenige wissen, dass viele von ihnen viele Jahre als Freie beschäftigt sind oder nach 25 Jahren aus diesem Status in die Festanstellung gewechselt sind, weil ihnen nach so vielen Jahren dieses Angebot unterbreitet wurde. Für den RBB gilt das Abwechslungsverbot bei der Programmgestaltung. Es wird also nie ein beamtenapparatähnliches Gebilde daraus, und das will auch niemand.

Es geht uns um die Interessenvertretung der festen Freien, die wirtschaftlich vom RBB abhängig und sozialschutzbedürftig sind. Diese sollen durch den Personalrat vertreten werden. Warum ist diese Forderung gerade den festen Freien so wichtig? – Die Freienvertretung führt dazu aus – ich zitiere –: Während der Personalrat in 27 Bereichen mitbestimmen kann, stehen der Freienvertretung gerade mal fünf zur Verfügung. Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, Einführung neuer Arbeitsmethoden, Arbeitsplatzgestaltung oder Regelung der Ordnung des Betriebes – hier ist der Betriebsrat gefragter Partner, die Freienvertretung aber außen vor. – Mit unserem Antrag wollen wir genau das ändern. Die festen Freien ändern nicht ihren Status, sie bleiben feste Freie, aber der Personalrat ist für alle Beschäftigten zuständig.

Seit Langem fordern viele Beschäftigte beim RBB diese Änderung. Seit 2014 gibt es das Freienstatut – aus heutiger Sicht ein relevanter Zwischenschritt in der Interessenvertretung der Freien, aber der nächste Schritt ist mit dem Antrag skizziert. Damit ist eine verlässliche und nachhaltig wertschätzende Zusammenarbeit innerhalb des RBB noch besser möglich.

Hinzu kommt, dass ich es als unsere Aufgabe ansehe, uns produktiv mit den Veränderungsvorschlägen der Beschäftigten auseinanderzusetzen. Und nein, es ist kein Schaufensterantrag im Wahljahr. Und ja, wir sind mit Brandenburg im Austausch. Auch dort ist die Erkenntnis, diesen wichtigen nächsten Schritt zu gehen, relativ groß. Die Intention des Antrags gehört in die Novellierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg noch in diesem Jahr.

Und dann passierte kürzlich noch etwas überraschend Erfreuliches; man sollte immer offen sein für gute Nachrichten dieser Art, gerade weil es nicht so viele davon gibt: Das Bundeskabinett diskutierte gerade eine Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes und denkt neu, was in der Konsequenz für den RBB und viele andere bedeutet, dass fast alle, also auch die programmgestaltenden arbeitnehmerähnlich Mitarbeitenden in den Zuständigkeitsbereich des Personalrats fallen würden. Nur die maßgeblich programmgestalteten arbeitnehmerähnlich Beschäftigten wären weiter außen vor. Das ist erst einmal eine erstaunlich dynamische Entwicklung, nachdem sich in den letzten Monaten doch schon so etwas wie Resignation breitgemacht hat bei vielen, die sich sehr lange um diese Regelung bemüht hatten.  Dass es jetzt diese Bereitschaft von drei Seiten gibt, eine längst überfällige Veränderung vorzunehmen, da bin ich nun real optimistisch, und diese Koalition kommt mit ihrem Anspruch, in diesem Bereich gute Arbeit wertzuschätzen, einen wichtigen Hopser weiter.

Ich danke allen, die sich über die Jahre dafür eingesetzt haben. Wir sind der Umsetzung sehr nahe. – Vielen Dank!