Fachgespräch "Kulturelle Teilhabe: eine Frage der Gerechtigkeit, ein nicht eingelöstes Versprechen"

Am 16. Juli 2025 redeten Kulturschaffende, Künstler:innen, Wissenschaftler:innen und die Abgeordneten der Linksfraktion Manuela Schmidt (Kulturpolitische Sprecherin) und Franziska Brychcy (Bildungspolitische Sprecherin) über Kulturelle Teilhabe. Teilhabegerechtigkeit ist in vieler Munde. Und ist zugleich noch immer ein uneingelöstes Versprechen. Viel zu sehr hängt kulturelle Teilhabe u.a. von finanziellen und sozialen Ressourcen ab, von verstetigter und nicht aufgelöster sozialer Benachteiligung, von der Zugänglichkeit von Kulturangeboten für Menschen mit Behinderung, davon, ob man in einer Geflüchtetenunterkunft Jahre seines Lebens verbringt, immobil aufgrund Alter und Alterseinkommen ist, alleinerziehend den Alltag bewältigen muss, drei Jobs statt einem braucht, um über die Runden zu kommen.

Franziska Brychcy verwies auf den 8. Fortschrittsbericht zum Thema „Kulturelle Bildung“, dessen Berichtszeitraum 2024 endete. „Seitdem gibt es eine Abbruchkante. Viele Projekte wurden komplett gestrichen, andere Träger mussten Kürzungen von bis zu 20 Prozent verkraften. Wir sind der Auffassung, dass es Alternativen gibt zu den Kürzungen im Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturbereich, die in vielen Bereichen einem Kahlschlag gleichen. Wir haben Vorschläge unterbreitet und das werden wir in die Haushaltsberatungen einbringen.“

Die Frage, über die an diesem Tag diskutiert wurde, war: Was lässt sich an Strategien entwickeln, welche Ideen liegen auf dem Tisch und harren ihrer Umsetzung, welche politischen Rahmenbedingungen braucht es, um etwas zum Besseren zu wenden?

Drei fundierte Inputs dienten der Beschreibung der Ausgangslage, aber auch der Fortschreibung einer Idee von kultureller Teilhabe, die inklusiv und barrierearm, politisch gewollt und mit ausreichend finanziellen Mitteln unterlegt ist, die Kulturschaffende genauso meint, wie die Kulturnutzenden. Die einen Fokus auf kulturelle Bildung an jenen Orten legt, wo der Grundstock für das Teilhabebedürfnis gelegt wird, in Schulen und Kitas. Die Dritte und Vierte Orte ausstattet und ausbaut und mit einem Kulturfördergesetz und der Fortschreibung anderer gesetzlicher Grundlagen Kultur zur Pflichtaufgabe erklärt. Die nicht die Frage stellt: Können wir uns Kultur leisten? Sondern sagt: Wir wollen und müssen uns Kultur leisten.

Die Kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Manuela Schmidt, beschrieb in der „Präambel“ der Veranstaltung den Anspruch linker Kulturpolitik: Es ginge um Kulturermöglichung, um verstetigten Dialog und die gemeinsame Fortschreibung eines Teilhabebegriffs, der alle einbindet. „Wir wollen eine Kultur für alle – unabhängig vom Geldbeutel, von sozialer Herkunft oder Wohnsitz. Für uns ist kulturelle Teilhabe existenzieller Bestandteil von kommunaler Daseinsvorsorge und essenzielle Voraussetzung für demokratischen Zusammenhalt.“

Prof. Dr. Vera Allmanritter (Institut für Kulturelle Teilhabeforschung) beschrieb die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit, dafür eine ausreichend fundierte und stetig fortgeschriebene Datenlage zu haben. Es gelte u.a., klare Ziele zur evidenzbasierten Kulturarbeit festzulegen, also Datensammlung, Auswertung und Austausch zu erleichtern, Förderschwerpunkte anzupassen, Modellprojekte zu schaffen, Berichtspflichten einzuführen. Gerlinde Bendzuck (Institut für Kultur-Markt-Forschung) betrachtete den Status Quo, die Fehlstellen und die Möglichkeitsräume, Teilhabe für die rund 600.000 Menschen mit Behinderung, die in Berlin leben (das sind rund 15 Prozent der Bevölkerung) und denen allzu oft und an zu vielen Orten Teilhabe verwehrt bleibt. Ihre Vorschläge lauten: Disability Budgeting im Haushalt fest zu verankern, öffentliche Kunst- und Kultureinrichtungen zur Verankerung von Barrierefreiheit und Inklusion in ihren Leitbildern zu verpflichten, ein Barrierefreiheitskataster zu erstellen, das stetig fortgeschrieben wird, Fortbildung und Beratung für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen. Dies seien basale Notwendigkeiten, bestätigte Manuela Schmidt und verwies zugleich darauf, dass es dafür sowohl des politischen Willens als auch ausreichender finanzieller Mittel bedarf, die nicht nach Haushaltslage mal zur Verfügung stehen und mal gekürzt werden. Und da sei es kontraproduktiv, wenn ein Haus wie die Volksbühne aufgrund von Kürzungen Rücklagen verbrauchen müsse, die für die Investition in mehr Barrierefreiheit geplant waren.

Christine Stender, Wissenschaftlerin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf stellte die Arbeit der Bundesvereinigung Kulturelle Teilhabe vor, die 2016 gegründet wurde und bundesweit 34 Mitglieder-Initiativen hat (Kulturtafeln). Sie ermögliche jährlich rund 190.000 kostenfreie Veranstaltungsbesuche. Christine Stender arbeitet an einem Forschungsprojekt zur Kulturellen Teilhabe und Citizen Science – eine bürgerwissenschaftliche Analyse der Arbeits- und Wirkungsweisen intermediärer Vereine im Feld der kulturellen Partizipation. Was erst einmal sperrig klingt, hat einen hohen Praxisbezug und stellt die Politik vor die Aufgabe, Netzwerke zu fördern, die sich für teilhabegerechte Strukturen einsetzen. Dabei verwies die Wissenschaftlerin auch auf die Gratwanderung, dass gerade in finanziell angespannten Haushaltslagen Politik dazu neige, originäre Aufgaben des Staates/der Kommune ins Ehrenamt zu verweisen. Wer sich aber für kulturelle Teilhabe engagiere, sollte nicht als „Lückenbüßer“ für fehlende Förderung und staatlich gewollte und ermöglichte Teilhabe herhalten.

Die anschließende Diskussion machte denn auch auf die noch zu leistende Arbeit und die sich gegenwärtig unter Kürzungsbedingungen ausweitenden Defizite aufmerksam. „Ich wünsche mir einen Gipfel, wo Wissenschaft, Kultur und Bildung miteinander reden“, sagte Franziska Stoff (Landesmusikrat e.V.), denn Kulturelle Bildung als eine wichtige Voraussetzung auch für Teilhabe, sei eine Querschnittsaufgabe, die sich über Senats- und Ressortgrenzen hinwegbewege.

Breiten Raum nahm die Debatte über ein von allen als notwendig erachtetes Kulturfördergesetz ein, das immer im Dreiklang mit dem schon so lange versprochenen Bibliotheksgesetz und einem Musikschulgesetz steht. Die Dritten Orte, die Kulturarbeit in den Quartieren, die Möglichkeiten für Kulturschaffende, Angebote außerhalb etablierter Orte zu den Menschen zu bringen, ein Kulturbegriff, der auf die Offenheit von Orten setzt, auf Partizipation und ein umfassenderes Verständnis von Daseinsvorsorge – das alles sind Voraussetzungen und zugleich Gelingensbedingungen für ein Verständnis von Kultureller Teilhabe, das alle meint und niemanden ausschließt.

Kultur für alle, sagte eine Teilnehmerin, sollte ersetzt werden durch Kultur mit und von allen. Das klang wie ein Schlusswort, war aber keins.