Fraktionsklausur 2018 in Rheinsberg

Die Linksfraktion Berlin geht am 2. und 3. März in Rheinsberg in Brandenburg in Klausur. Thematisch widmet sich die Fraktion neben der aktuellen politischen Lage und den grundsätzlichen Herausforderungen nach dem ersten Jahr der rot-rot-grünen Koalition in Berlin den beiden Themenfeldern Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Innenpolitik.

Wir freuen uns, dass wir dafür neben unseren linken Senator*innen - Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher, Senatorin für Arbeit und Soziales Elke Breitenbach und Senator für Kultur und Europa Klaus Lederer - auch den Senator für Inneres und Sport Andreas Geisel (SPD) und den Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Dirk Behrendt (Bündnis90/Die Grünen) zu Gast haben.

Bei der Generaldebatte diskutieren mit uns der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Brandenburg Ralf Christoffers und die Vorsitzende des Landesverbandes und der Fraktion DIE LINKE Thüringen Susanne Henning-Wellsow auf dem Podium.

Freitag 2.3.: Debatte zur Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik

Am Freitagnachmittag haben wir zusammen mit der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher über linke Ideen für eine soziale Stadtentwicklungspolitik diskutiert. Unser Ziel ist die ausreichende Versorgung der Berliner*innen mit angemessenen Wohnungen. Wohnungen, die sie sich auch leisten können. Wir wollen verhindern, dass Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, und wir wollen eine soziale Mischung in den Quartieren erhalten. Um gegen einen immensen Marktdruck auch nur annähernd wirksam sein zu können, müssen wir uns mit allen zu Verfügung stehenden Instrumenten befassen. Es geht darum, alle Potentiale zu erschließen – im Neubau von preiswerten Mietwohnungen, bei der Mietenregulierung, bei der Behinderung von Spekulation, bei der bedarfsgerechten Nutzung im Bestand. Der Dreischritt aus Wohnungsbau, Mieterschutz und bedarfsgerechter Nutzung ist bei der Bewältigung der Berliner Wohnungsfragen gleichermaßen wichtig. Nichts davon ist verzichtbar, nichts davon ist einfach. Beim Neubau, beim Mieterschutz und auch bei der Ermöglichung einer bedarfsgerechten Nutzung stehen wir einer Reihe von Problemen gegenüber, die jeweils seriös bearbeitet werden müssen und nicht zum Vehikel für politische Blockaden gemacht werden sollten. Wir wollen eine soziale Wohnungsversorgung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen in der Stadt gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir für unsere Stadt maßgeschneiderte Konzepte, um die wenigen noch vorhandenen Flächen so effektiv wie möglich zu gestalten und den bereits existierenden Bestand bestmöglich auszunutzen. Wir setzen dabei auf die fünf B’s der sozialen Wohnungspolitik: Bauen, Beteiligung, Bestand, Boden, Bauhütte.

Ein Beispiel für konkrete Instrumente, die den Neubau ergänzen können, ist eine Wohnungstauschbörse, mit deren Hilfe Mieter*innen ihre Wohnungen tauschen und dabei in den Mietvertrag des Tauschpartners eintreten können. So bleibt die Nettokaltmieter unverändert und der vorhandene Platz kann effizienter genutzt werden.
 

3 Säulen und 5 Vorschläge für ein angemessenes Dach über dem Kopf
Diskussionspapier des Fraktionsvorstands

 

Fachkräftesituation und Arbeitsbedingungen am Bau verbessern
Diskussionspapier von Steffen Zillich, parlamentarischer Geschäftsführer und haushaltspolitischer Sprecher und David Fischer, Referent für Arbeit und Soziales

 

Samstag 3.3.: Innenpolitik neu denken

Teil I: Sicherheit und Bürger*innenrechte gemeinsam denken

Wenn es um Fragen der öffentlichen Sicherheit geht, ist die vorherrschende Logik der Innenpolitik in Deutschland zumeist, Gesetze statt Strukturen zu ändern, Befugnisse zu erweitern statt sie auf den Prüfstand zu stellen und so sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Im Ergebnis wird dabei stets die vermeintlich Effektivität einer Maßnahme über den Schutz der Grundrechte gestellt, mit anderen Worten: Der Zweck heiligt die Mittel. Die Frage, ob dabei Sicherheit tatsächlich geschaffen oder nur simuliert wird, gerät in den Hintergrund. Eine Überprüfung der Wirksamkeit neu geschaffener Eingriffsbefugnisse oder eine Verhältnismäßigkeitskontrolle unter Berücksichtigung der Risiken findet kaum statt.

Ziel der rot-rot-grünen Koalition in Berlin sollte es sein, diese „more of the same”-Logik zu durchbrechen und den Versuch zu unternehmen, den Trend umzukehren: Etwas für Sicherheit tun, dabei aber die Grundrechte schützen und sogar stärken. Die Sicherheitspolitik sollte sich an diesen Fragen orientieren: Was bringt wirklich mehr Sicherheit? Welche Instrumente werden mit welchem Nutzen eingesetzt und wo bestehen eventuell echte Lücken? Was schränkt die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht unverhältnismäßig ein und wo kann man die Grundrechte stärken?

Darüber, wie man Innenpolitik neu denken kann, diskutierten wir gemeinsam mit Innensenator Andreas Geisel und Justizsenator Dirk Behrendt.
 

Sicherheit und Bürgerrechte – wie geht das zusammen?
Diskussionspapier von Hakan Tas, innenpolitischer Sprecher und Niklas Schrader, Sprecher für Datenschutz, Verfassungsschutz und Drogenpolitik und Joachim Bokor, innenpolitischer Referent

 

Teil II: Videoüberwachung und der Umgang mit dem Volksbegehren

Das „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ hat im vergangenen Jahr ein Volksbegehren gestartet, um die Videoüberwachung im öffentlichen Raum massiv auszudehnen. Anders als vielfach wahrgenommen, geht es bei dem Volksbegehren nicht nur um ein paar Kameras an den kriminalitätsbelasteten Orten in Berlin. Was in dem Gesetzentwurf der von der CDU und den Polizeigewerkschaften unterstützten Initiative steht, ist eine Fülle und Intensität an Überwachungsmaßnahmen, die alles bisher bundesweit Diskutierte übersteigt.Wir haben den Gesetzentwurf von Prof. Dr. Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg begutachten lassen. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass der Gesetzentwurf nicht im Einklang mit höherrangigem Recht steht und deshalb aus unserer Sicht verfassungswidrig und nicht zulässig ist. Gemeinsam mit Prof. Roggan haben wir dies auf der Klausur erörtert und mit den Senatoren Berendt und Geisel darüber diskutiert, wir mit dem Volksbegehren umgegangen werden soll.
 

Grundrechte sind zu wertvoll für Symbolpolitik! Positionen zur Videoüberwachung und zum Umgang mit dem Volksbegehren
Diskussionspapier von Hakan Tas, innenpolitischer Sprecher und Niklas Schrader, Sprecher für Datenschutz, Verfassungsschutz und Drogenpolitik und Joachim Bokor, innenpolitischer Referent

 

Gutachten zum Gesetzentwurf des Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz
Von Prof. Dr. Fredrik Roggan, Professor für Strafrecht an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg