LSBTTI-Geflüchtete in Berlin

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Drucksache 17 / 16 658 - Welche Kenntnisse besitzt der Senat über die Anzahl von LSBTTI Geflüchteten in Berlin (bitte möglichst detailliert aufschlüsseln nach geschlechtlicher Identität, Alter, Herkunftsland)?

Drucksache 17 / 16 658

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carsten Schatz und Dr. Klaus Lederer (LINKE)

vom 15. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2015) und Antwort

LSBTTI-Geflüchtete in Berlin

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Welche Kenntnisse besitzt der Senat über die Anzahl von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender und intersexuellen (LSBTTI) Geflüchteten in Berlin (bitte möglichst detailliert aufschlüsseln nach geschlechtlicher Identität, Alter, Herkunftsland)?

Zu 1.: Geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche (LSBTI) Menschen werden statistisch bei der Ausländerbehörde nicht erfasst, so dass darüber keine Aussagen gemacht werden können.

2. Wie viele Fälle, in denen LSBTTI-Geflüchtete in Berlin Angriffen, Diskriminierungen und Benachteiligungen ausgesetzt waren (etwa in Gemeinschaftsunterkünften), sind dem Senat bekannt?

Zu 2.: Im Rahmen der Weiterentwicklung der Initiative Akzeptanz sexueller Vielfalt nimmt sich der Senat der besonderen Situation von geflüchteten LSBTI Personen an. So wurde bereits mit dem Ziel der Sensibilisierung und des Erfahrungsaustausches am 07.10.2014 der Schwerpunkt der für die im Bereich LSBTI und Initiative Akzeptanz sexueller Vielfalt (ISV) geförderten Projekte jährlich durchgeführten Qualitätsfortbildung der Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS) auf LSBTI Geflüchtete gelegt. Aus den Einschätzungen der Projektvertreterinnen und Projektvertreter ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die tatsächlichen Umstände, in denen die geflüchteten LSBTI in den Einrichtungen leben, auch in Berlin nicht unproblematisch sind. Es wurden von homound transphoben Anfeindungen, Drohungen, Diskriminierungen und Gewaltvorfällen berichtet.

Mit dem Ziel, die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure aus der LSBTI Community und dem Kontext Geflüchtete zusammen zu bringen, Informationen auszutauschen, mehr über die spezifischen Problemlagen von geflüchteten LSBTI und die Beratungsarbeit vor Ort zu erfahren und zu klären, lud Staatsekretärin Barbara Loth am 19.05.2015 zu einer LADS Fachrunde zur Situation von LSBTI Geflüchteten in Berlin ein, an dem in diesem Bereich aktive Organisationen aus der LSBTI Community sowie Vertreterinnen und Vertreter der etablierten Berliner Flüchtlingsorganisationen, der LIGA der Wohlfahrtsverbände, eine Vertreterin des Evangelischen Jugendund Fürsorgewerks (EJF) sowie eine Vertreterin der Integrationsabteilung der Berliner Verwaltung teilnahmen. Viele der Anwesenden berichteten auch bei dieser Fachrunde, dass geflüchtete LSBTI Gewalt, Anfeindungen und Diskriminierungen durch andere Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ausgesetzt sind. In diesem Zusammenhang wurde von einem Träger von mindestens 20 Fällen von Januar bis Mai 2015 berichtet, in denen geflüchtete LSBTI Opfer von gewalttätigen und auch sexuellen Übergriffen in Berliner Unterkünften wurden. Darüber hinaus ist dem Senat die „Stellungnahme zur Situation von asylsuchenden LSBTIQ in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in Berlin“ der Lesbenberatung Berlin mit den Ergebnissen einer Umfrage unter den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften bekannt (siehe: www.lesbenberatung-berlin.de/tl_files/lesmigras/pr essemitteilungen/Stellungnahme_asylsuchende_LSBTIQ_LesMigraS_ webseite.pdf). Die Ergebnisse dieser Umfrage sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von geflüchteten LSBTI Personen standen ebenfalls zur Diskussion in der Fachrunde.

3. Welche Maßnahmen mussten in den in Frage 2 angesprochenen Fällen ergriffen werden? Welche Finanzierung stand für diese Maßnahmen zur Verfügung?

Zu 3.: Siehe Antwort auf die Fragen 6 und 7.

4. Welche Beratungsmöglichkeiten existieren für Geflüchtete, die in Berlin aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt werden?

5. Wie wird sichergestellt, dass Informationen über Beratungsmöglichkeiten tatsächlich bei potentiell betroffenen Geflüchteten ankommen?

Zu 4. und 5.: Der Senat ist sich der besonderen Situation von geflüchteten LSBTI bewusst. Spezielle Beratungsbzw. Fachstellen für geflüchtete LSBTI sind dem Senat bisher nicht bekannt. Dennoch bieten Träger wie beispielsweise die Schwulenberatung Berlin, die Lesbenberatung Berlin und der Lesbenund Schwulenverband Berlin-Brandenburg im Rahmen ihrer Möglichkeiten geflüchteten LSBTI spezifische Unterstützung und Beratung an bzw. vermitteln diese weiter. Alle weiteren LSBTI spezifischen Angebote stehen auch geflüchteten LSBTI Menschen zur Verfügung. Die vom Senat geförderten oder unterhaltenen Beratungsangebote für alle Geflüchteten (z.B. die Anlaufstelle für Ratsuchende u.a. im Asylverfahren bei der Beauftragten für Integration und Migration wie auch die Asylverfahrensberatung des Sozialdienstes im Landesamt für Gesundheit und Soziales) richtete sich selbstverständlich auch an geflüchtete LSBTI-Personen.

Damit auch geflüchtete LSBTI über die verschiedenen Angebote beispielsweise im Falle von homooder transphober Diskriminierung, Anfeindungen oder Gewalt in den Einrichtungen informiert werden, plant der Senat die Entwicklung von Informationsmaterialien für den Sozialdienst der Gemeinschaftsunterkünfte sowie für geflüchtete LSBTI Menschen selbst.

6. Welche alternativen, geschützten Unterbringungsmöglichkeiten existieren für den Fall, dass Geflüchtete die ihnen zugewiesenen Unterkünfte aufgrund von homobzw. trans*feindlichen Vorfällen verlassen müssen? Wie werden potentiell Betroffene über diese Möglichkeiten informiert? An wen müssen sich Geflüchtete in einem solchen Fall wenden und welche Schritte folgen daraufhin?

7. Welche Maßnahmen existieren (in welchem Umfang) zur Sensibilisierung der Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften und deren Mitarbeiter*innen für den Umgang mit Homound Trans*feindlichkeit? Wie werden diese Maßnahmen finanziert?

Zu 6. und 7.: Sofern es sich um Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende und Geflüchtete handelt, können sich betroffene Personen jederzeit direkt an die jeweilige Heimleitung, die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) oder den Sozialdienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) wenden. Die BUL wird sich dann unverzüglich um eine anderweitige geeignete Unterbringung bemühen.

Statistisch werden homooder transphob motivierte Vorfälle nicht erfasst. In der BUL sind jedoch zwei Fälle bekannt. Die BUL wurde von der jeweiligen Heimleitung über die Notlage der Betroffenen informiert und hat daraufhin eine Verlegung in eine andere Unterkunft veranlasst.

Um der Schutzbedürftigkeit und den Bedürfnissen von bestimmten vulnerablen Gruppen wie LSBTI Geflüchteten bei der Unterbringung gerecht zu werden und sie vor möglichen Übergriffen und Anfeindungen durch andere Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen, sind im Rahmen des geplanten Gestaltungskonzepts/Raumprogramms für den Bau von Gemeinschaftsunterkünften in modularer Bauweise besondere Maßnahmen vorgesehen.

Durch die Ermöglichung einer gewissen Cluster/Gruppenbildung, insbesondere im Außenbereich könnte bei Bedarf ggf. die gruppenweise Unterbringung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Personen, räumlich getrennt von anderen Bewohnerinnen und Bewohnern erleichtert werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob bei der künftigen Belegungssteuerung für die Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Personen wie Frauen und LSBTI eine eigene Gemeinschaftsunterkunft vorgehalten werden kann.

Gemeinsam mit dem LAGeSo, der LADS und der für Frauenund Gleichstellungspolitik zuständigen Abteilung wird voraussichtlich in 2016 eine Fortbildungsreihe für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur besonderen Situation von LSBTI Geflüchteten sowie von geflüchteten Frauen angeboten werden. Zielgruppe sind Mitarbeitende des Sozialdienstes im LAGeSo sowie Mitarbeitende der Erstaufnahmeeinrichtungen. Darüber hinaus sollen noch in diesem Jahr über das von der LADS geförderte ISV Projekt „Jo weiß Bescheid“ der Schwulenberatung und mit Unterstützung durch das LAGeSo alle Heimleitungen sowie ein Teil der Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer in den Gemeinschaftsunterkünften geschult werden. Bei diesen Schulungen geht es zum einen um Sensibilisierung, zum anderen um Wissenstransfer bzgl. der Beratungsangebote im Falle von homobzw. transphober Diskriminierung oder Gewalt. In Kooperation zwischen der für Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltung und Projekten aus dem Anti-Gewalt-Bereich werden ab Herbst 2015 entsprechende Veranstaltungen auch zur Thematik Gewalt gegen Frauen angeboten. Diese Schulungen sollen auch 2016 fortgesetzt werden.

8. Steht der Senat in Kontakt mit der Bundesregierung bezüglich einer möglichen Aufnahme von Geflüchteten, die auch in ihrem Aufnahmeland nicht vor einer Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. geschlechtlichen Identität sicher sind und nur durch „Resettlement“ in einen Drittstaat wirksam vor Verfolgung geschützt werden können bzw. gibt es diesbezüglich konkrete Aufnahme-Angebote des Berliner Senats an die Bundesregierung?

Zu 8.: Mit Beschluss vom 9. Dezember 2011 hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder im Interesse einer Fortentwicklung und Verbesserung des Flüchtlingsschutzes für eine permanente Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten in Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen – UNHCR – (Resettlement) ausgesprochen.

Dabei werden neben den außenpolitischen Belangen Deutschlands in Zusammenarbeit mit dem UNHCR entwickelte Auswahlkriterien berücksichtigt.

Für die Auswahl sollen – soweit möglich – insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Wahrung der Einheit der Familie;

  2. Familiäre oder sonstige integrationsförderliche

    Bindungen nach Deutschland;

  3. Integrationsfähigkeit (Indikatoren: Grad der Schul- und Berufsausbildung; Berufserfahrung; Sprachkenntnisse; Religionszugehörigkeit; geringes Alter);

  4. Grad der Schutzbedürftigkeit; das gilt insbesondere für die Personen, deren Schutz-bedürftigkeit von UNHCR noch nicht eingehend geprüft werden konnte.

Bei der Auswahl nach dem Grad der Schutzbedürftigkeit, kann es in geeigneten Einzelfällen denkbar sein, Personen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung/ Geschlechtsidentität und/oder wegen ihres Einsatzes für LSBTI-Menschen konkret gefährdet sind, im Resettlement Programm zu berücksichtigen.

Diese Auswahl erfolgt jedoch ausschließlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit dem UNHCR.

Im Einzelfall wäre es darüber hinaus denkbar, eine Aufnahmezusage aus dringenden humanitären Gründen gemäß § 22 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu erteilen. Die jeweiligen Auslandsvertretungen entscheiden hier, ob im Einzelfall tatsächlich dringende humanitäre Erteilungsgründe vorliegen könnten, die die Weiterleitung an die zuständigen Innenressorts der Länder und damit eine weitere Prüfung der Aufnahme rechtfertigen. Eine Übernahmeentscheidung nach § 22 Satz 1 AufenthG trifft in Berlin die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, sofern das Bundesministerium des Innern oder das Auswärtige Amt bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt hat, dass sich die Person tatsächlich in einer lebensgefährlichen Situation oder schicksalhaften Notlage befindet und spezifisch auf die Hilfe Deutschlands angewiesen ist und gegen ihre Aufnahme keine Bedenken bestehen.

Außerdem können Personen, die im Herkunftsland aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt werden, nach der geltenden Rechtslage in Deutschland Asyl beantragen.

Berlin, den 28. Juli 2015

In Vertretung

Barbara Loth
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2015)