Mit Vorkaufsrecht Mieter vor Spekulation schützen

Katalin Gennburg

Insbesondere Friedrichshain-Kreuzberg hat mehrmals das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen, um Mieter vor einer Übernahme ihrer Häuser durch oft spekulative Anleger zu schützen.

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17. Sitzung, 16. November 2017

Katalin Gennburg (LINKE):

Wenn Herr Gräff jetzt von sozialer Bodenpolitik redet, dann haben wir schon einiges erreicht. Da können wir uns mal so richtig freuen. Wenn selbst die CDU jetzt erzählt, man müsse die bodenpolitische Frage anders behandeln, finde ich das super.

Aber das, was heute hier vorliegt und worüber diskutiert wird, ist eigentlich nicht so witzig. Man muss mal deutlich sagen: Frau Meister und Herr Gräff, jetzt mal nicht zynisch werden! Was Sie hier erklären, ist wirklich grenzwertig. Die FDP erklärt, man könne nicht mehr sanieren, weil dann so viele Öfen in den Wohnungen blieben. Wissen Sie, was Sie hier erzählen? Sie haben vorhin den Fall von der Dachetagenwohnung, wo es um das Zweckentfremdungsverbot ging, gebracht. Sie sagen hier, Eigentumswohnungen in Dachgeschossbauten, die mit Pelletöfen ausgestatten sind, seien voll okay, aber die Öfen in den Berliner Wohnungen seien das große Problem. Das ist Ihre Klassenpolitik. Sie machen nur Politik für die Besserverdienenden.

Das ist ein Armutszeugnis in einer Stadt, wo die Löhne so sind, wie sie sind, wo die Mieten so rasant steigen. Das musste mal gesagt werden! Ich kann im Übrigen auch die Geschichte vom Neubaumantra nicht mehr hören, die uns die CDU die ganze Zeit erzählt.

Das ist ein Hohn für die Bestandsmieter, die nicht wissen, wie sie im nächsten Monat ihre steigende Miete bezahlen sollen. Das ist ein Hohn für die ganzen Leute, die in Häusern sitzen, die von dem nächsten Spekulanten schon ins Auge gefasst wurden. Sie haben darauf keine Antwort.

Stattdessen reden Sie hier jetzt so einem Schwachsinnsantrag das Wort und sagen, man solle diese Möglichkeit der sozialen Erhaltung in den Stadtgebieten streichen. Das ist wirklich abenteuerlich, wenn nicht sogar unterirdisch.

Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument des Baugesetzbuchs. Es soll der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dienen. In sozialen Erhaltungsgebieten trägt es eben dazu bei, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Ziele des Milieuschutzes werden damit unterstützt.

Wenn durch Ausübung des Vorkaufsrechts – das ist doch etwas Gutes – moderate Mieten erhalten bleiben, liegt dies doch im öffentlichen Interesse und dient dem Allgemeinwohl. Nur unter dieser Prämisse und nach ausführlicher Prüfung darf es überhaupt ausgeübt werden. Insbesondere hat zum Beispiel der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – der wird hier ja immer viel genannt – mehrmals das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen, um Mieter vor einer Übernahme ihrer Häuser durch oft spekulative – das können auch Sie nicht verneinen – Anleger zu schützen. Das hat durch eine Abwendungsvereinbarung den Käufer zu preisdämpfenden Rahmenbedingungen verpflichtet.

Die FDP ist gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts. Das ist ja eine Überraschung. Sie fordert, dass Berlin auf die gesetzliche Option eines staatlichen Eingriffs verzichtet, wenn Immobilienspekulanten meist alte Wohnhäuser aufkaufen und dann den Angriff auf die Bewohner starten. Hat die FDP ihre befremdliche Position schon einmal Mietern vorgetragen, frage ich mich da. Bei mir rennt man dem Bezirksamt die Bude ein und schreit nach staatlicher Intervention. Oder hat sie mit Mietern, wo gerade eine Abwendungsvereinbarung erreicht wurde und nun 20 Jahre halbwegs Ruhe im Karton ist, schon einmal gesprochen? Vielleicht treffen Sie die Mieter auch nicht, weil Sie Ihre Wahlkreisbüros nicht offen haben. Jeder weiß, dass die FDP nicht die Vorkämpferin für das Allgemeinwohl ist, sondern die Partei der Besserverdienenden.

Werte FDP, ein Wohnhaus ist eben keine normale Ware, und der Immobilienmarkt ist eben kein normaler Markt. Ein Auto kann in Endlosschleife bestellt und gekauft werden, aber Grund und Boden ist singulär. – Das hat jetzt offensichtlich auch die CDU verstanden. – Er kann nicht beliebig vermehrt und getauscht werden. – Deswegen haben wir uns auch für das Erbbaurecht so stark gemacht. Super Sache! Da kann man immer wieder auf den Koalitionsvertrag hinweisen. – Ein Haus ist es daher auch nicht. Die FDP – und nicht nur sie – huldigt dem normalen Marktmechanismus. Der Tausch von Ware gegen Geld findet hier aber unter besonderen Bedingungen statt. Grund und Boden und Immobilien sind limitiert. Das öffnet der Spekulation Tür und Tor.

Es ist genau unser Problem, dass sich der Bund seit Jahren weigert, den Mietmarkt unter Kontrolle zu bringen. Im Gegenteil: Er heizt die Verwertungslogik selbst an. Es ist doch eine Geschichte aus dem Tollhaus, dass der Bund lieber selbst am Markt zockt, anstatt Berlin seine Immobilien zum Verkehrswert zu überlassen.

Die FDP hat andere Prioritäten gesetzt, als die soziale Wohnraumversorgung zu sichern. Der Antrag ist in jedem Fall – das wurde hier oft dargelegt – haltlos und sollte deswegen abgelehnt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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