Elektro-Tretroller gehören nicht auf den Geh- und Radweg

Kristian Ronneburg

Zum gestrigen Beschluss der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge durch das Bundeskabinett

Kristian Ronneburg, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Abgeordnetenhauses von Berlin und Mitglied der Dialog-Gruppe für die Erarbeitung des Fußverkehrsgesetzes, erklärt:

„Für die Linksfraktion Berlin hat die sozial-ökologische Verkehrswende absolute Priorität. Wenn Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Tretroller dazu beitragen, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, begrüßen wir das.

Doch bereits jetzt ist der Platz für den Fußverkehr und den Radverkehr nicht ausreichend, was zu vielen Konflikten führt. Diese Konflikte wollen wir in Berlin mit dem Mobilitätsgesetz und der Umverteilung der Flächen zwischen den Verkehrsmitteln mittel- und langfristig lösen. Die Bundesregierung hat sich darüber offensichtlich noch keine Gedanken gemacht.

Wir sind der Meinung, dass keine zusätzlichen Kraftfahrzeuge auf Geh- und Radwege gehören. Darin sind wir uns mit dem Senat einig und erwarten, dass in der Verkehrsministerkonferenz und im Bundesrat dem jetzigen Verordnungsentwurf eine deutliche Absage erteilt wird.“

Hintergrund: Am 3. April 2019 hat das Bundeskabinett der Verordnung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr zugestimmt. Laut Verordnung dürfen die Fahrzeuge bei weniger als 12 km/h innerorts nur Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege benutzen. Sollten diese nicht vorhanden sein, ist innerorts auch das Fahren auf der Straße erlaubt. E-Kleinstfahrzeuge, die schneller als 12 km/h sind, sollen laut Verordnung auf die Radwege. Fehlen diese, so ist auch vorgesehen, dass sie innerorts und außerorts auf der Straße fahren sollen. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss der Bundesrat am 17. Mai 2019 zustimmen.

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