Änderung des Wohnraumgesetzes

Diese vier Gesetzesänderungen, die der Inhalt dieses Gesetzes sind, sind eigentlich vorgezogene Sofortmaßnahmen zum Schutz der Sozialmieterinnen und Sozialmieter. Frau Lompscher hat es am Schluss noch einmal dargelegt. Sie schützen diejenigen, die am dringendsten diesen Schutz brauchen.

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11. Sitzung, 18. Mai 2017

Nr. 3.1:

Priorität der Fraktion Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin

Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 18/0336

Aus dem Wortprotokoll:

 

Dr. Michail Nelken (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Senatorin hat im Prinzip das Gesetz mit der Einbringung schon erläutert. Insofern brauche ich inhaltlich nichts mehr dazu auszuführen. Wir haben im Ausschuss noch Gelegenheit, uns damit zu befassen. Vielleicht ist mir dadurch etwas Zeit gegeben, ein bisschen weiter auszuholen, was die Einordnung dieses Gesetzes betrifft.

Der soziale Wohnungsbau alter Westberliner Machart ist eigentlich eine Dauerbaustelle, um nicht zu sagen, eine unendliche Leidensgeschichte der Berliner Politik. Diejenigen, die dem Hause schon länger angehören, haben schon viel miterlebt. Zu den Meilensteinen der letzten 20 Jahre gehört die komplette Einstellung des sozialen Wohnungsbaus unter der schwarz-roten Koalition 1997, der Wegfall der Anschlussförderung nach der 15-jährigen Grundförderung 2003 unter Rot-Rot. Dann gab es in den Jahren danach zahlreiche sogenannte Mietenkonzepte, mit denen kurzatmig die Mietenanstiege wegsubventioniert wurden, ohne dass das eigentliche Grundproblem gelöst wurde.

Im Kontext der allgemeinen Wohnungsmarktentwicklung wurden die Probleme immer drängender, und so hat dann der rot-rote Senat 2011 das Wohnraumgesetz beschlossen, das wir jetzt wieder ändern, weil offensichtlich eine Reihe von Regelungen dieses Gesetzes auf lange Sicht nicht tauglich waren. Unter dem Eindruck des Mietenvolksentscheids ist in der letzten Legislaturperiode das Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen worden. Es wurde eine Expertenkommission eingesetzt, weil man schon wusste, dass auch dieses Wohnraumversorgungsgesetz nicht die Probleme der Sozialwohnungen lösen kann. Die jetzige rot-rot-grüne Regierung – das ist gerade dargestellt worden – will endlich die große Reform des sozialen Wohnungsbaus schaffen, die grundsätzlich die Probleme löst. Insofern ist es ein sehr ambitioniertes Projekt, und was heute vom Senat eingebracht worden ist, ist das sogenannte Vorschaltgesetz, das einige dringende Maßnahmen realisiert. Ich sage jetzt zu den einzelnen Maßnahmen nichts mehr, denn das würde nur die Ausführungen von Senatorin Lompscher doppeln.

Diese vier Gesetzesänderungen, die der Inhalt dieses Gesetzes sind, sind eigentlich vorgezogene Sofortmaßnahmen zum Schutz der Sozialmieterinnen und Sozialmieter. Frau Lompscher hat es am Schluss noch einmal dargelegt. Sie schützen diejenigen, die am dringendsten diesen Schutz brauchen. Die Lösung der Grundprobleme im sozialen Wohnungsbau ist das nicht. Diese Lösung steht noch aus, und zwar müssen wir sie in absehbarer Zeit bringen. Wie dringend diese Sofortmaßnahmen waren, ist hier auch schon anhand der nachholenden Mieterhöhungen dargelegt worden. Wir haben in den letzten zwei Jahren einiges erlebt, bzw. die Mieterinnen und Mieter durften einiges erleben. Jenseits der doch etwas absurden jährlichen Mieterhöhung wurden sie mit anderen Mieterhöhungen überzogen. Auch die Umstellung der Kappung der Begrenzung der Mietbelastung von Haushalten mit geringem Einkommen auf die Gesamtmiete ist eine solche wichtige Schutzmaßnahme angesichts dessen, dass die Sozialmieterinnen und Sozialmieter in manchen Förderobjekten extrem hohe warme Betriebskosten haben, gegen die sie kaum etwas machen können, weil diese zum Teil aus maroden und veralteten Anlagentechniken oder sogar aus fragwürdigen Wärmelieferungsverträgen resultieren. Natürlich kann das nicht bedeuten, dass die öffentliche Hand überhöhte Betriebskosten von Sozialwohnungen hinnimmt. Das wird der Fördergeber mit dem Fördernehmer auszumachen haben. Das kann nicht auf dem Rücken der Sozialmieterinnen und Sozialmieter, die ohnehin meistens ohnmächtig sind, und ihren schmalen Haushaltskassen ausgetragen werden.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Es ist also eine vorübergehende und keine grundsätzliche Lösung. Die haben wir dann noch in dem folgenden Gesetz zu erbringen. Insofern ist ein erster Schritt gemacht, und wir sind gut beraten, uns bei der kommenden Beratung der grundsätzlichen Reform gut zu überlegen, wie wir da herangehen, damit nicht in der nächsten Legislaturperiode hier wieder Abgeordnete sitzen und sich sagen: Was haben denn die in der 18. Legislaturperiode bloß an dem sozialen Wohnungsbau herumgeschustert und nur Mist angerichtet? –, was wir jetzt oft über unsere Vorgänger sagen müssen.  Also, liebe Kollegen: Lasst uns ein sinnvolles Gesetz machen!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Beifall von Bettina Domer (SPD)
und Iris Spranger (SPD)]

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