Vorkaufsrecht für Mecklenburgische Straße 89/Aachener Straße ausüben

Die Hausgemeinschaft Mecklenburgische Straße 89/Aachener Straße 1 in Charlottenburg-Wilmersdorf setzt sich für die Ausübung des Vorkaufsrechts im Milieuschutzgebiet für ihr Haus zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens ein. Dafür ist ein Zuschuss des Senats zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens nötig, welcher bisher verweigert wird. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts endet am 22. November. Die Linksfraktionen Berlin und in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützen die Mieter*innen in ihrem Anliegen und fordern vom Senat, einen Zuschuss zu gewähren.

 

Dazu erklärt Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion Berlin:

 

„Es macht einen Unterschied ums Ganze, wem die Wohnungen in unserer Stadt gehören. Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument, um gewachsene Kiezstrukturen und Hausgemeinschaften vor Verdrängung zu schützen. Wer bereit ist, viele Millionen Euro für eine unsinnige Olympiabewerbung aufzubringen, aber nicht den notwendigen Zuschuss, damit Mieter*innen ihr Zuhause nicht verlieren, setzt völlig falsche Prioritäten. In engen Grenzen funktioniert das Vorkaufsrecht, das zeigt der erfolgreiche Fall Weichselstraße 52. Der Senat muss nun zügig das Geld bereitstellen und mehr Häuser retten.“

 

Rüdiger Deissler, Sprecher für Stadtentwicklung und Wohnen der Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf ergänzt:

 

„Gerade im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es nur noch eine überschaubare Anzahl an bezahlbaren Wohnungen. Bisher wurde das Vorkaufsrecht nur in einem einzigen Fall ausgeübt. Der Wille des Senats, hier ein deutliches Zeichen zu setzen, muss deshalb besonders groß sein. Es ist niemandem zu vermitteln, dass der CDU-Baustadtrat den Eindruck erweckt, er will das Vorkaufsrecht ausüben, aber der CDU-Finanzsenator das Ganze blockiert.“