Videoschutz mit Volksbegehren sicherstellen statt Geisels Taschenspielertricks auf den Leim gehen

15. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 28. September 2017


 Niklas Schrader (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis, dass wir Linke keine Anhänger der Videoüberwachung sind. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Kameras nicht mehr Sicherheit schaffen, sondern dass sie uns höchstens Sicherheit vorgaukeln können.

Ich finde es gut und richtig, dass wir uns in der Koalition darauf geeinigt haben, die Personalstärke der Berliner Polizei auszubauen, und dass wir uns darauf geeinigt haben, die Präsenz von Sicherheitspersonal in den öffentlichen Verkehrsmitteln wieder zu erhöhen.

Das ist auch etwas, was der Innensenator Henkel nicht zustande gebracht hat. Und es ist auch gut und richtig, dass wir uns darauf geeinigt haben, eben nicht das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu ändern, um die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen einzuführen. 
 

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Woldeit?
 

Niklas Schrader (LINKE):

Nein, die schreien jetzt schon so rum wie die Schafe. Das möchte ich jetzt nicht. Der Einsatz von mobilen Videowagen, wie ihn die Polizei jetzt vorsieht, ist in engen Grenzen ohne Gesetzesänderung zulässig. Also wenn die Polizei der Meinung ist, das würde ihr helfen, dann kann sie das tun. Ob das etwas bringt, können wir im Innenausschuss diskutieren. Ich habe da bekanntermaßen meine Zweifel. Aber das werden wir sehen. 
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Was Sie wollen, ist etwas ganz anderes. Kommen wir zu Ihrem Antrag! Da steht, dass Sie mehr Videoüberwachung wollen. Wo genau und unter welchen Bedingungen, das steht da nicht.

Das ist ja ein eher kurzer, unklarer Antrag. Das ist ja hier schon deutlich geworden. Aber als Erstes stehen mir die Haare zu Berge, wenn ich lese, wie Sie Ihre Forderungen begründen. Das sind wirklich Falschbehauptungen, die Sie hier aufstellen, und die zähle ich Ihnen gerne auf. 
 
Erstens: Eine BVG-Studie, die den Nutzen von Videoüberwachung belegt, wie Sie hier anführen, gibt es nicht. Wenn Sie die Sicherheitsberichte der BVG meinen, so steht da drin, dass die körperlichen Angriffe in der BVG zurückgehen. Das ist erfreulich. Aber da steht nicht, woran das liegt.

Es gingen ja z. B. im letzten Jahr auch die Straftaten an den meisten kriminalitätsbelasteten Orten zurück, und das ohne Kameras. Das ist auch schön. Also das taugt zur Begründung Ihres Antrags schon mal nicht. 
 
Zweitens reden Sie hier von gestiegener Kriminalität und der Entwicklung der kriminalitätsbelasteten Orte zu Nogo-Areas. Das ist wirklich kompletter Unsinn. 
Wie ich schon sagte, ist die Kriminalität dort überwiegend gesunken. Auch das taugt nicht zur Begründung Ihres Antrags. 
 
Drittens behaupten Sie – und das finde ich fast schon ein bisschen dreist –, die Aufklärungsquote sei durch Videoüberwachung gestiegen. Woher nehmen Sie das? Das haben meine Vorredner schon gesagt: Die Aufklärungsquote ist in Berlin in den letzten Jahren gesunken, und zwar bei steigender Zahl von Kameras. – Wenn Sie also hier für mehr Videoüberwachung eintreten, können Sie das machen, aber dann werfen Sie bitte nicht mit falschen Fakten um sich!

Ich zähle Ihnen das auf, weil Ihr Antrag ein ziemlich typisches Beispiel dafür ist, wie die Debatte über Videoüberwachung geführt wird, nämlich jenseits von Fakten und jenseits von Rationalität. Aber auf Basis von Gefühlen und auf Basis von Angstmacherei sollten wir keine Sicherheitspolitik machen.

Ich entnehme Ihren Reden, dass Sie ungefähr das wollen, was diese Initiative von Herrn Buschkowsky und Herrn Heilmann auch will. Es gab Zeiten, wo Sie von maßvollem Einsatz von Videoüberwachung gesprochen haben – sogar Sie von der CDU. Aber das, was in diesem Gesetzentwurf steht – von Buschkowsky und Heilmann –, ist nicht maßvoll. Es geht über alles hinaus, was wir in Deutschland je hatten.

Es sollen ohne irgendwelche Begrenzungen Orte in Berlin videoüberwacht werden können. Wer soll das alles auswerten, frage ich mich. Es sollen nicht nur Bild-, sondern auch Tonaufnahmen gemacht werden. Die wollen uns nicht nur filmen, sie wollen uns alle auch noch abhören. Dazu kommen die Gesichtserkennung als Standardinstrument und die Algorithmen, die unser Verhalten auswerten.

Wenn Sie hier von einem maßvollen Einsatz von Videotechnik oder verharmlosend von Videoschutz oder Videoaufklärung sprechen oder wenn Sie sogar wie die Initiatoren des Volksbegehrens von mehr Datenschutz sprechen, den Sie schaffen wollen, dann ist das einfach falsch.Es tut mir leid! Dann ist das nichts weiter als der Versuch, die Bevölkerung über die Folgen dieser Maßnahmen zu täuschen.

Ich finde, man kann da nur aufklären, und das wahre Ziel dieser Initiative ist eine ausufernde Überwachung. Das ist ein großer Lauschangriff und eine massenhafte Erfassung von biometrischen Daten von völlig unschuldigen Menschen. Davor kann man die Berlinerinnen und Berliner nur warnen. – Danke!