Datenschutz und Tracker auf den Internetseiten des Landes Berlin I: Senatsverwaltungen, Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung

Drucksache 18 / 10 217 - 1. Kommt es bei der Domain der Senatsverwaltungen,

Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung (http://www.berlin.de/) sowie deren Unterseiten zum Einsatz von sogenannten Trackern?

Drucksache 18 / 10 217

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE)
vom 09. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2017) und Antwort

Datenschutz und Tracker auf den Internetseiten des Landes Berlin I: Senatsverwaltungen,
Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung

1. Kommt es bei der Domain der Senatsverwaltungen, Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung (http://www.berlin.de/) sowie deren Unterseiten zum Einsatz von sogenannten Trackern und wenn ja,
a. um welche Tracker handelt es sich dabei?
b. bei welchen der Tracker handelt es sich um Werbetracker?
c. welchen Grund sehen die Senatsverwaltungen, Behörden
und Einrichtungen der Landesverwaltung
für den Einsatz von Trackern und insbesondere
Werbetrackern auf ihrer Domain sowie deren Unterseiten?
d. werden Daten von Nutzer*innen der Domain
www.berlin.de sowie deren Unterseiten
durch die Verwendung von Trackern an Dritte
weitergegeben und wenn ja, welche Daten und für
welche Zwecke werden diese von Dritten verwendet?
e. welche Rechtsgrundlagen und welche Dienstvorschriften
sind hierfür maßgeblich?

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