Einfluss der „Causa Wendt“ auf die Tariffähigkeit der DPolG

ArbeitKatina Schubert

Drucksache 18 / 10 716 - Wie steht der Senat vor dem Hintergrund der Tatsache,

dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gem. § 97 Abs. 1 ArbGG als oberste Arbeitsbehörde des Landes Berlin antragsberechtigt in einem Verfahren über die Tariffähigkeit einer Vereinigung wäre, zu der Auffassung, dass angesichts der Vorgänge um die unrechtmäßige Besoldung des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt sowie weiterer Funktionäre der Deutschen Polizeigewerkschaft berechtigte Zweifel an der Gegnerfreiheit und damit der Tariffähigkeit der Deutschen Polizeigewerkschaft bestehen?

Drucksache 18 / 10 716

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE)
vom 14. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2017) und Antwort

Einfluss der „Causa Wendt“ auf die Tariffähigkeit der DPolG

1. Wie steht der Senat vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gem. § 97 Abs. 1 ArbGG als oberste Arbeitsbehörde des Landes Berlin antragsberechtigt in einem Verfahren über die Tariffähigkeit einer Vereinigung wäre, zu der Auffassung, dass angesichts der Vorgänge um die unrechtmäßige Besoldung des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt sowie weiterer Funktionäre der Deutschen Polizeigewerkschaft berechtigte Zweifel an der Gegnerfreiheit und damit der Tariffähigkeit der Deutschen Polizeigewerkschaft bestehen?

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