Diskriminierung Hijab tragender Frauen im Schuldienst muss beendet und das Neutralitätsgesetz entsprechend geändert werden!

Die Linksfraktion fordert in ihrem Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Neutralitätsgesetzes – Neutralitätsgesetz verfassungskonform anpassen und Diskriminierung von Hijab tragenden Frauen beenden“ (Drucksache 19/1167) das Verbot religiöser Bekleidungsstücke für Lehrkräfte aufzuheben. Der Gesetzentwurf wird im morgigen Plenum des Abgeordnetenhauses beraten.

Dazu erklärt Elif Eralp, Sprecherin für Antidiskriminierung für die Linksfraktion Berlin:

„Seit 2015 haben Gerichte immer wieder festgestellt, dass ein pauschales Verbot des Tragens religiöser Kleidungsstücke bei Lehrkräften verfassungswidrig ist und zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Beschwerde der Bildungsverwaltung im Januar 2023 abgewiesen. Der Senat ist seitdem dazu aufgerufen, das Neutralitätsgesetz zu ändern. Aber die Koalition verschleppt die notwendige Rechtsänderung und nimmt die gesetzliche Diskriminierung der betroffenen Frauen weiter in Kauf. Dabei braucht Berlin dringend qualifizierte Lehrkräfte!

Es ist zudem absurd, dass das Partizipationsgesetz die Repräsentation und Förderung von Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst vorschreibt und zugleich über das Neutralitätsgesetz einen wichtigen Teil wieder ausschließt. Dabei ist staatliche Neutralität viel besser gewährleistet, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung im öffentlichen Dienst, auch auf Lehrer*innebänken, abbildet!

Wenn es der Koalition darum ginge sachgerecht bestehende Konflikte an Schulen zu bearbeiten, hätte sie in ihrem Haushaltsentwurf nicht die vom vorherigen Senat geplante und von der Zivilgesellschaft lange geforderte unabhängige Beschwerdestelle im Schulbereich gestrichen.

Ich erwarte, dass die Koalition unserem Vorschlag zustimmt oder einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt, der die Verbotsvorschriften aufhebt und außerdem Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen für den Schulbereich stärkt.“