Antidiskriminierungsklausel gefährdet Freiheit der Kunst
Seit Ende des vergangenen Jahres enthalten Anträge auf Kulturförderung und Förderung für Projekte in den Bereichen Demokratie, Ehrenamt, Religion und Weltanschauung eine Antidiskriminierungsklausel, die u.a. ein Bekenntnis enthält, sich gegen jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zu stellen. Diese vom Kultursenat ohne Diskussion und ohne vorherige Information verordnete Klausel gefährdet die Kunstfreiheit und ist anfällig für Missbrauch.
Dazu erklären die kulturpolitische Sprecherin, Dr. Manuela Schmidt, die Sprecherin für bürgerschaftliches Engagement, Elke Breitenbach, und der Sprecher für Clubkultur, Niklas Schenker:
„Die Antidiskriminierungsklausel in ihrer jetzigen Form schafft Verunsicherung und fordert das Bekenntnis zu einer nicht rechtsverbindlichen Arbeitsdefinition von Antisemitismus, deren offene Formulierung für Sanktionen oder Ausschluss von Fördermitteln völlig ungeeignet ist. Sollte das mit der Klausel geforderte Bekenntnis nicht erfolgen, droht der der Entzug finanzieller Förderung. Das gefährdet die Vielfalt des Berliner Kultur- und Kunstsektors, schafft ein Klima der Angst und Verunsicherung und stellt Künstlerinnen und Künstler, sowie Projekte der Demokratieentwicklung und des interreligiösen Dialogs unter Generalverdacht. Die Entscheidung über eine Förderung dieser Initiativen, Projekte und Institutionen von der Verpflichtung auf die IHRA-Definition abhängig zu machen, erhebt zudem einen Diskussionsstand zur letztgültigen Wahrheit und ermöglicht Missbrauch und Willkür.
Institutionen, die auf Kooperationen bauen, würden in ihrer Arbeit eingeschränkt, die Attraktivität des Kulturstandortes Berlin wäre langfristig gefährdet. Wer Unterschriften unter eine solche Klausel fordert, spräche damit zugleich der Gesinnungskontrolle, Überwachung oder Heuchelei das Wort.
Notwendig ist, die Antisemitismusklausel zurückzuziehen und stattdessen eine offene Diskussion mit Künstlerinnen und Künstlern, Kultureinrichtungen und der Wissenschaft zu führen, wie man gemeinsam gegen Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus auftreten und handeln kann. Eine intransparent und von oben verordnete Klausel verhindert diese wichtige Debatte.“