Kosten der Unterkunft müssen dringend angepasst werden

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Wir wollen, dass die Menschen in ihrem Wohnumfeld bleiben können

Die sozialpolitische Sprecherin Elke Breitenbach und die wohnungspolitische Sprecherin Katrin Lompscher erklären:

Der Senat hat auf unsere parlamentarische Anfrage (DS 17/10149) mitgeteilt, dass im Jahr 2011 fast 100.000 Bedarfsgemeinschaften Wohnkosten hatten, die oberhalb der Richtwerte der AV Wohnen liegen. Das ist über ein Drittel aller Bedarfsgemeinschaften und zeigt, wie dringend eine Neufestlegung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft ist.

Die Beantwortung der Frage zeigt auch, dass die Härte- und Sonderfallregelung, die von den linken Sozialsenatorinnen in der rot-roten Koalition durchgesetzt worden sind, nach wie vor einen relevanten Schutz für besonders schützenswerte Gruppen bietet. Von den 71.187 Bedarfsgemeinschaften, die 2010 eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten hatten, konnten 25.132 diese Regelung in Anspruch nehmen. Im Jahr 2011 wurden sogar 36.335 von 65.511 Bedarfsgemeinschaften von diesem Schutz erfasst. Besonders schützenswerte Personen bzw. Gruppen sind Schwangere, Alleinerziehende, Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Ältere sowie Personen mit langer Wohndauer.

Die räumliche Verteilung der gemessen an der AV Wohnen überhöhten Wohnkosten bestätigt unsere Auffassung, dass in bisher als preisgünstig geltenden Bezirken und Wohngegenden wie z.B. Neukölln offenbar in kurzer Zeit erhebliche Mietsteigerungen stattgefunden haben. Allein 11.500 Haushalte zahlten hier zu hohe Mieten.

Die LINKE trat schon in der Zeit ihrer Regierungsverantwortung für eine Anpassung der Wohnkosten an die veränderte Realität ein, dies wurde von der SPD blockiert. Folgerichtig hat die Linke nun ihre Forderungen in einem Antrag in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Wir wollen, dass die Menschen in ihrem Wohnumfeld bleiben können und die weitere soziale Entmischung aufgehalten wird. Deshalb wollen wir Umzüge vermeiden, nicht zuletzt auch deshalb, weil das hilft zusätzliche Mietsteigerungen wegen großer Fluktuation und Neuvermietungszuschlägen einzudämmen.

Der Senat muss schnell handeln. Die für das 1. Halbjahr angekündigte Rechtsverordnung zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung muss Eingang in den Haushaltsbeschluss finden und deshalb spätestens vor der 2. Lesung im Mai vorgelegt werden.

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