Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes

Katalin Gennburg
Mieten- und WohnungspolitikGrünflächenStadtentwicklungKatalin Gennburg

24. Sitzung, 22. März 2018

Katalin Gennburg (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnen ist ein verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht in Berlin. Der Sozialwissenschaftler Adorno formulierte 1951 in den „Minima Moralia“ einen Gedanken, der sich in besonderer Weise bis heute auf die politischen Fragen rund um das Wohnen erhalten hat. Er schrieb:

Wie es mit dem Privatleben heute bestellt ist, zeigt sein Schauplatz an. Eigentlich kann man überhaupt nicht mehr wohnen.

Damit verlieh er in jenem Aphorismus der Geschichte des Wohnens, wie sie sich heute noch als Abbild von Moden und Identitätsfragen verstehen lässt, Ausdruck. Auch spiegelt sich darin der umkämpfte Begriff, aber auch die umkämpfte Realität des Wohnens wider.

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz gründet sich nämlich erst auf den nachgewiesenen Wohnraummangel, also der zwingend gebotenen Notwendigkeit, dass der Staat die Wohnraumversorgung für alle sicherstellt, denn das ist seine, das ist unsere Pflicht.

Damit wirkt dieses Gesetz auch etwas aus der Zeit gefallen, denn wir haben uns daran gewöhnt, dass es nur noch um das nackte Überleben des Einzelnen geht. Menschen haben kaum noch Hoffnung auf Solidarität, wenn sie ohne Wohnraum sind.  Heutzutage ist es irgendwie normal geworden, dass man sich im Konkurrenzkampf um das Wohnen durchboxen muss. Das ist doch krank!

Bereits vor vier Jahren wurde das Zweckentfremdungsverbot wieder eingeführt. Hierüber soll durchgesetzt werden, dass Wohnungen nicht anderen als Wohnzwecken zur Verfügung stehen. Kein Leerstand soll erlaubt werden, jeder verfügbare Quadratmeter an bewohnbarer Fläche als Wohnraum zur Verfügung stehen und kein Quadratmeter bezahlbarer Wohnraum durch Abriss verschwinden dürfen. Wer sich daran nicht hält, muss zu Recht mit Geldbußen rechnen.

Das Zweckentfremdungsverbot gilt als Orchideenfach, und es hat einen komplexen Regelungsgehalt. Als ordnungspolitisches Instrument steht es zur Verfügung, um in den Wohnungsmarkt einzugreifen – dass dieser völlig irre geworden und ein Eingreifen unausweichlich ist, kann niemand mehr bestreiten. Ja, enteignungsgleiche Eingriffe stehen mit diesem Instrument zur Verfügung, um den bestehenden Raum in der Stadt zurückzugewinnen, so er denn tatsächlich zweckfremd genutzt wird.

Auch zukünftig sollen Institutionen öffentlicher sozialer Daseinsvorsorge geschützt sein und werden wie bisher im Gesetz privilegiert. Dass wir über die heute zusätzlich zu beschließenden Änderungsanträge noch einmal nachjustieren, ist richtig, dass hingegen – und das möchte ich deutlich sagen – Eigentümer mit dem Gesetz drohen und meinen, im Namen des Wohnraumrückgewinnungsgesetzes gegen soziale Träger Politik machen zu können, das ist unerträglich und darf nicht stehengelassen werden.

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Buchholz?

Katalin Gennburg (LINKE):

Welcher Buchholz denn?

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Herr Christian Buchholz!

Katalin Gennburg (LINKE):

Na, los geht es!

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Herr Buchholz – bitte sehr! Sie haben das Wort.

Christian Buchholz (AfD):

Frau Gennburg! Warum höre ich aus Ihrer Richtung, aus Richtung Ihrer Fraktion in der letzten Zeit so oft das Wort „Enteignung“? Haben Sie irgendein Problem mit Privateigentum?

Katalin Gennburg (LINKE):

Ach, Herr Buchholz! Sie sind wirklich ein bisschen niedlich!

Haben Sie schon einmal in das Baugesetz geschaut? Ihnen ist schon klar, dass Enteignungen im Baugesetz vorgesehen sind und man ohne Enteignungen gar nicht planen kann? Ihnen ist schon aufgefallen, dass bei jedem Quadratzentimeter Autobahn, der gebaut wird, auch Enteignungen vorgenommen werden? Sie müssen sich schon mal entscheiden, ob Sie Enteignungen kennen oder nicht kennen, gut finden oder nicht gut finden. – Ich glaube, das reicht.

Es ist kein Geheimnis, dass dieses Gesetz insbesondere zum Gegenstand der öffentlichen Debatte wurde, als es um Fragen der zeitweisen Untervermietung von Wohnraum ging und geht. Interessant daran ist, dass bisher und auch zukünftig alle Menschen in Berlin ihren Wohnraum mit anderen teilen können, so dies der Vermieter zulässt und keine gewerbemäßige Untervermietung vorliegt. Dennoch wurde immer wieder erklärt, der Gesetzgeber gängele die Menschen. Das ist nicht wahr!

Vergangenen Mittwoch stritt sich der Bezirk Pankow erneut mit dem Plattformkapitalisten Airbnb vor Gericht. Das Unternehmen teilte mit, man könne hier in Deutschland keine Daten rausgeben, und wenn das Bezirksamt etwas über die Anbieter wissen möchte, um herauszufinden, ob es sich um eine gewerbemäßige Untervermietung handele, dann könne man ja nach Dublin reisen. Ich fragte einen Airbnb-Vertreter vergangenen Montag, ob er mit mir nach Irland reisen und mir beim Fragen helfen wolle. Er lehnte leider ab. Aber mein Angebot steht; ich zahle mein Flugticket auch selber.

Seit Adorno und schon davor geht es also um die Unversehrtheit der Wohnung als ein Grundrecht und dem eigentumsähnlichen Anspruch, den jede Mieterin und jeder Mieter in Bezug auf seine Wohnung besitzt. Dieses Recht ist jedoch gebunden an das Wohnen als einem Grundrecht und die Frage, was Wohnen ist und was es nicht ist. Der Autor Peter Weber hat in der „Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht“ dazu gesagt – Zitat –:

Entscheidend für den Begriff des Wohnens ist vielmehr die von gewisser Dauerhaftigkeit gekennzeichnete Qualität der Häuslichkeit.

Der Autor legt damit dar, dass die Qualität des Wohnens das hinreichende Kriterium für die Unterscheidbarkeit von Wohnraum und Nicht-Wohnraum sein müsse und nicht die Anzahl von Tagen. Auch deswegen ist es gut, dass wir uns für die Einzelfallgerechtigkeit und nicht für eine x-beliebige Tageregelung im Gesetz entschieden haben.

Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, so gut zu einem Ergebnis zu kommen, bedanke mich auch für die gute Zusammenarbeit und bitte um Zustimmung.

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