Polizeibeauftragte*r für Berlin

Innere SicherheitNiklas Schrader

53. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 30. Januar 2020

Zu "Gesetz zur Einführung des oder der Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und des oder der Beauftragten für die Polizei Berlin" Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2426

Niklas Schrader (LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Belgien hat es, Dänemark hat es, Norwegen hat es, Großbritannien hat es, Irland hat es, Portugal hat es, verschiedene Staaten der USA haben es, Rheinland-Pfalz hat es, Schleswig-Holstein hat es. Das ist jetzt keine vollständige Liste, aber Sie können hier sehen: Wenn wir heute ein Gesetz zur Einführung einer oder eines Bürger- und Polizeibeauftragten einbringen, dann ist das etwas, was in anderen Ländern bereits gut funktioniert.

Wir machen hier etwas, bei dem es in Deutschland wirklich eine Lücke gibt. Seit vielen Jahren fordern Bürgerrechtsorganisationen, aber auch internationale Organisationen wie der Europarat von Deutschland die Einführung von unabhängigen Untersuchungsinstanzen für Polizeiangelegenheiten, denn es fehlt hier einfach die Möglichkeit, wenn man der Meinung ist, man ist falsch behandelt worden, man ist rechtswidrig behandelt worden oder sogar Opfer einer Straftat geworden, sich dann an eine andere, eine unabhängige Stelle wenden zu können und nicht an die Behörde selbst.

Das ist der Kern des Gesetzes, das wir heute vorlegen. Dafür schaffen wir einen Bürger- und Polizeibeauftragten. Ich finde, das ist ein wirklich großer Schritt für die Bürgerrechte in dieser Stadt.

Es geht hier auch um nichts weniger als um das Vertrauen in Behördenhandeln, nicht um Misstrauen – um Vertrauen! Es fördert oft nicht das Vertrauen, wenn die Polizei gegen sich selbst ermittelt. Es fördert oft auch nicht das Vertrauen, wenn man sich genau der Behörde offenbaren muss, von der man sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Deshalb brauchen wir eine unabhängige Stelle. Die muss unabhängig sein, nicht an eine Senatsverwaltung angegliedert, nicht an die Polizei oder eine andere Behörde. Deswegen haben wir sie ähnlich konstruiert wie die Datenschutzbeauftragte, als oberste Landesbehörde, weisungsfrei, nur dem Gesetz unterworfen. Nur so können Vorgänge aufgeklärt werden, ohne dass der Verdacht im Raum steht, dass nicht neutral ermittelt wird. So kann das auch nur ein Instrument zur Stärkung des Vertrauens in die Polizei und andere Behörden sein.

Selbstverständlich muss der Polizeibeauftragte auch offen für Anliegen sein, die aus der Polizei selbst kommen. Das ist doch völlig klar. Dann, glaube ich, kann diese Stelle auch dazu beitragen, dass mögliche Missstände schneller bekannt werden, dann unabhängig untersucht werden können, dass Missstände behoben oder auch Vorwürfe ausgeräumt werden können. Ich nenne nur mal das Beispiel Polizeiakademie. Da geisterten Vorwürfe durch die Welt über Missstände oder dass die Polizeiakademie von kriminellen u. Ä. unterwandert sei. Auch in solchen Fällen ist eine unabhängige Stelle von Nutzen. Deshalb schaffen wir auch die Möglichkeit für Polizistinnen und Polizisten, sich vertraulich, ohne Einhaltung des Dienstweges an den Polizeibeauftragten zu wenden, ohne dass daraus berufliche Nachteile erwachsen dürfen. Das kann helfen, Polizeiarbeit besser zu machen. Ich finde es erfreulich, dass auch die Polizeigewerkschaften das erkannt haben. Die GdP und der BDK haben sich offen geäußert, anders als die CDU.

Ich will auch noch eines deutlich machen: Diese Stelle kann ihre Arbeit natürlich nur effektiv machen, wenn sie auch Befugnisse hat. Natürlich ist es das allererste Ziel, erst mal miteinander zu reden, eine gütliche Einigung herzustellen, zu vermitteln. Das hat Kollege Zimmermann zu Recht betont. Aber wenn das zu keinem Ergebnis führt, dann muss die Stelle natürlich auch richtig ermitteln können. Deswegen haben wir im Gesetzentwurf weit reichende Befugnisse für die Stelle vorgesehen. Es können alle Beteiligten befragt werden. Es gibt ein Auskunftsrecht gegenüber der Senatsverwaltung. Es gibt ein Akteneinsichtsrecht. Es gibt ein Betretungsrecht für polizeiliche Einrichtungen. Und ganz wichtig: Der oder die Beauftragte kann auch tätig werden, wenn gleichzeitig ein Strafverfahren oder ein Disziplinarverfahren läuft. Das ist doch völlig logisch, sonst läuft das bei vielen Fällen ins Leere. Der Bürgerbeauftragte ist nicht nur zum Händeschütteln da, er muss auch handfest ermitteln können.

Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. Ich freue mich, dass wir hier eine gesetzliche Grundlage schaffen. Aber ich will hier auch sagen: Das ist nur der erste Schritt. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, das Regelwerk dazu, aber wenn wir das dann in der zweiten Lesung beschließen, dann müssen wir natürlich auch das nötige Personal bereitstellen. Das ist die zweite Aufgabe, denn wir wollen natürlich alle, dass diese Stelle auch ordentlich arbeiten kann. Dafür braucht es Personal. Also es liegt noch etwas vor uns. Packen wir es an! – Vielen Dank!