Nach harter Kritik der Hochschulen – kein aktionistischer Schnellschuss beim Ordnungsrecht!

Nach der Kritik der Hochschulleitungen am Gesetzentwurf zu Ordnungsmaßnahmen fordert die Linksfraktion, dass die Koalition das Vorhaben der ordnungsrechtlichen Exmatrikulation zugunsten von wirksamen Maßnahmen zum Opferschutz und gegen Antisemitismus aufgeben soll.

Zum bisher unveröffentlichten Entwurf des Senates zur Einführung von Zwangs-exmatrikulationen an Berliner Hochschulen erklärt Tobias Schulze, wissenschafts-politischer Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:

„Der Senat muss den Gesetzesentwurf zurückziehen! Der vorgeschlagene Ansatz schützt Gewaltopfer nicht ausreichend, da er langwierige Prozesse vorsieht und nicht verfassungsfest ist. Stattdessen belastet er die Hochschulen zusätzlich, indem er sie zu Anklägern und Richtern macht. Ordnungsrechtlich begründete Exmatrikulationen sind bundesweit in den meisten Fällen aus guten verfassungsrechtlichen Gründen gescheitert. Der Gesetzentwurf ist nutzloser Law-and-Order-Aktionismus. Um Gewaltopfer vor den Tätern zu schützen, sind Hausverbote ein schnelles und rechtlich wirksames Instrument.

Die Hochschulen brauchen wirksame Maßnahmen und auf Dauer ausgerichtete Konzepte gegen Antisemitismus. Dazu gehören spezielle Beauftragte für Antisemitismus und Rassismus, die als Ansprechpartner dienen und spezielle Expertise mitbringen. Hier kann der Senat gesetzgeberisch tätig werden.

Es braucht zudem Sensibilisierungsmaßnahmen für Studierende. Lehrende und Beschäftigte, wie sie bereits an einigen Hochschulen vorbereitet werden. Hardliner wird man damit sicherlich nicht erreichen. Aber so werden andere Mitglieder der Hochschule in die Lage versetzt, Antisemitismus besser zu erkennen und öffentlich dagegen aufzutreten. Damit wird das Klima an den Hochschulen nachhaltig für alle verbessert.“