Hochschulverträge verlängern

WissenschaftTobias Schulze

75. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, 11. März 2021

Zu "Planungssicherheit für Berliner Hochschulen: Hochschulverträge 2018 bis 2022 verlängern" (Priorität der Fraktion der CDU)

Tobias Schulze (LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal freue ich mich, dass die CDU die unglaublich guten Hochschulverträge, die Rot-Rot-Grün beim letzten Mal ausgehandelt hat, noch ein Jahr verlängern will. Ich kann das auch gut nachvollziehen, weil sie mit 3,5 Prozent Aufwuchs jedes Jahr sehr vernünftige Finanzierungsgrundlagen bieten. Das sind insgesamt 221 Millionen Euro, die wir zusätzlich seit 2017 in die Hochschulen gesteckt haben. Die Hochschulverträge werden zum Schluss ungefähr 1,4 Milliarden Euro umfassen – das auch mal denjenigen gesagt, die die Frage stellen, wie viel unsere Hochschulen an Raum in unserem Haushalt einnehmen. Das ist keine kleine Summe.

Die Inhalte der Hochschulverträge können sich ebenfalls sehen lassen. Wir haben beispielsweise dort mit den Hochschulen vereinbart, dass 35 Prozent der Stellen im Mittelbau entfristet anzubieten sind. Wir haben derzeit eine Befristetenquote von 90 Prozent bei den Mittelbaustellen, und wir wollen auf 35 Prozent Entfristung hoch. Das ist vereinbart. Auch 2 000 Lehramtsabsolventinnen sind vereinbart; auch das ist ein ambitioniertes, aber wichtiges Ziel.

Ich glaube, wir sollten diese Zeit, um die wir die Hochschulverträge vielleicht verlängern, dazu nutzen, uns die Ergebnisse anzuschauen: Was haben die Hochschulen denn gemacht? Wie sind sie vorangekommen bei diesen ambitionierten Zielen, die sie sich selbst in Vereinbarung mit dem Land gesetzt haben? – Mit dem einen Jahr wäre also eine Zeit für Bilanz- und Ergebnisprüfung gewonnen. Deswegen kann ich Ihrem Ansinnen, das um ein Jahr zu verlängern, durchaus zustimmen.

Die Hoffnung, dass vielleicht die CDU verhandelt, wenn es dann 2023 mit neuen Hochschulverträgen losgeht, ist Ihre Hoffnung. Wir müssen mal sehen, wie das so ausgeht; ich glaube es eher nicht. Aber es würde Rot-Rot-Grün wahrscheinlich ein bisschen Zeit verschaffen, um die nächsten Hochschulvertragsverhandlungen gut vorzubereiten.

Denn das System der Hochschulverträge muss natürlich modernisiert werden. Das haben wir uns auch mit dem Hochschulgesetz vorgenommen. Weil es hier gerade angesprochen wurde: Ja, es geht darum, dass einerseits auf der Seite der Hochschulen die Verträge besser vorbereitet werden, dass nicht nur die Präsidien alleine darüber diskutieren, wo es hingehen soll, sondern sie auch in ihren Gremien mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern darüber reden: Wo sollen unsere Hochschulen in zehn Jahren stehen? Wie wollen wir uns weiterentwickeln? Welche Schwerpunkte wollen wir setzen? – Dann hätten die Hochschulen auch ein eigenes Verhandlungsangebot, mit dem sie in die Verhandlungen mit dem Land gehen können. Das haben sie nämlich bisher nicht. Bisher warten sie auf das Land, um dann ja oder nein zu sagen – ja, das schaffen wir; nein, das schaffen wir nicht. – Das ist natürlich keine gleichberechtigte Verhandlung. Ich glaube, die Hochschulen könnten mit einem besser vorbereiteten Prozess wirklich gewinnen.

Auch die Landesseite muss sich natürlich auf die Verhandlungen vorbereiten. Wir haben das Problem, dass der Regierungswechsel immer mitten in die Vertragsverhandlungen geplatzt ist. Deswegen gab es wenige Möglichkeiten, das im Parlament vor- und nachzubereiten, weil die Vertragsverhandlungen immer vor den Haushaltsverhandlungen laufen müssen. Der Zeitdruck war extrem groß. Auch deswegen kann ich Ihrem Vorschlag, ein Jahr zu verlängern, durchaus etwas abgewinnen, aber das Argument ist richtig: Das heißt dann wirklich Verlängerung, um eine neue fünfjährige Vertragsperiode vorzubereiten, und nicht jetzt schon neue Schwerpunkte zu setzen. Das ist der große Mangel an Ihrem Antrag.

Ich will auch noch kurz etwas zum Berliner Hochschulgesetz sagen, weil Sie es angesprochen haben: Wir werden unter anderem diesen Prozess zur Verhandlung der Hochschulverträge auch in dem neuen Hochschulgesetz verankern. Das ist im Senatsentwurf schon drin. Wir werden darüber noch mal sprechen.

Ich empfehle Ihnen sehr, nicht nur mit der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten über dieses Gesetz zu sprechen, sondern auch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit Menschen aus dem Mittelbau, mit Studierenden darüber zu sprechen, die auch alle Anforderungen an ein neues Hochschulgesetz haben, die möglicherweise etwas anders aussehen als die der Rektoren und Präsidenten. Selbst unter den Rektoren und Präsidentinnen gibt es so unterschiedliche Meinungen dazu, dass es sich sehr lohnt, jetzt in diesen Prozess zu gehen, hier das Gesetz im Parlament zu beraten. Sie werden sehen, dass es dort extrem unterschiedliche Auffassungen zu vielen Dingen gibt und dass die Aussage, dass die Leistungsfähigkeit verloren geht, an den Haaren herbeigezogen ist. Die Argumente, die in der LKRP-Stellungnahme kamen, nämlich Gleichstellung und Diversityförderung dafür als Beispiel zu nehmen, dass unsere Hochschulen hinterher nicht mehr leistungsfähig sind, trägt, glaube ich, nicht besonders weit. Ich freue mich da auf die Debatte, habe auch schon viele Gespräche mit den Präsidenten und Präsidentinnen dazu gehabt.

Insofern, glaube ich, ist es sinnvoll, dass wir die Hochschulverträge verlängern, dass wir uns genug Zeit nehmen für die Vorbereitung, dass wir auch das Finanzierungssystem nach Corona vielleicht auf neue Füße stellen, dass wir auch einige Kriterien der Finanzierung überprüfen. Wenn Sie neue Schwerpunkte setzen wollen und neues Geld dafür ausgeben wollen, dann hoffe ich, dass wir uns in der nächsten Legislatur zusammen dort treffen und möglicherweise zusammen – nicht in einer Koalition, sondern wir in der Regierung, Sie in der Opposition – für mehr Geld für die Wissenschaft streiten. – Danke schön!