Mobilitätsgesetz wird um Themen Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität ergänzt

Kristian Ronneburg

Im Abgeordnetenhaus von Berlin stehen heute die neuen Abschnitte zum Wirtschaftsverkehr und zur Neuen Mobilität für das Berliner Mobilitätsgesetz auf der Tagesordnung.

Mit den beiden Abschnitten wird Rot-Rot-Grün das Mobilitätsgesetz, das 2018 mit dem allgemeinen Teil sowie Abschnitten zum öffentlichen Nahverkehr und Radverkehr beschlossen und Anfang des Jahres um den Teil zum Fußverkehr ergänzt worden ist, komplettieren.

Für Rot-Rot-Grün gehört zur Mobilitätswende auch eine stadtverträgliche Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs. Mit dem Gesetz werden wir die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs stärken. Es geht um die Sicherung von Flächen für den Wirtschaftsverkehr und die Einrichtung von Liefer- und Ladezonen. Ganz oben stehen dabei zudem die Reduzierung von Emissionen und die Förderung der Verkehrssicherheit. Gleichermaßen will Rot-Rot-Grün innovative Angebote im Bereich der Logistik und Mobilität stärker fördern. Im Abschnitt „Neue Mobilität“ wird ein Schwerpunkt daraufgelegt, den Verkehr in der Stadt besser zu steuern und gleichermaßen Angebote besser planen zu können. Dies soll künftig mit einer öffentlich zugänglichen Online-Plattform, die verkehrsrelevante Daten erhält und bereitstellt, geschehen.

Dazu erklärt Kristian Ronneburg, verkehrspolitischer Sprecher der Linksfraktion Berlin:

„Unser Ziel ist es, die Novellierung des Gesetzes noch in dieser Legislatur im Abgeordnetenhaus zu beschließen. Wir als Linksfraktion setzen uns dafür ein, dort wo es geht, Wirtschaftsverkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen. Innovative Projekte wie eine künftige Güterstraßenbahn für Berlin gehören dazu. Mit der vorgesehenen öffentlichen Plattform für verkehrsrelevante Daten legen wir den Grundstein dafür, um in Berlin ein starkes öffentliches Steuerungsinstrument zu entwickeln. Damit, sowie der Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugen, wollen wir die gemeinwohlorientierte Fortentwicklung von Mobilitätsmöglichkeiten sowie die Förderung neuer Mobilitätsdienstleistungen durch eindeutige Rahmenbedingungen mit den Bedürfnissen der Berlinerinnen und Berliner in Einklang bringen.“

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