Rot-Rot-Grün fördert wieder Anschaffung von Lastenrädern

Kristian Ronneburg

Mit dem heutigen Beschluss setzt der Senat die 2018 begonnene Lastenradförderung mit neuen Förderrichtlinien fort. Das erste Förderprogramm reichte für die große Anzahl an Förderanträgen nicht aus.

Die Bearbeitung der Anträge nahm einen sehr langen Zeitraum in Anspruch. Für 2019 sowie im Doppelhaushalt 2020/2021 hatten die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen steigende Beträge für die Förderung der Anschaffung von Lastenrädern im Haushaltstitel „Förderung des Wirtschaftsverkehrs“ zur Verfügung gestellt. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gelang es jedoch nicht, das Förderprogramm in 2019 und 2020 fortzuführen. Nun wird das Förderprogramm über die Investitionsbank Berlin-Brandenburg abgewickelt. Von dem Programm profitieren in Berlin tätige Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die mindestens ein gewerblich, gemeinnütziges oder freiberuflich genutztes Lastenrad, e-Lastenrad oder einen zum Lastentransport vorgesehenen Fahrradanhänger anschaffen wollen.

Dazu erklärt Kristian Ronneburg, verkehrspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus:

„Wir begrüßen es, dass das Gewerbe und Vereine von der erneuten Lastenradförderung profitieren. Für die Koalition stand schon immer im Mittelpunkt, dass die geteilte Nutzung der Lastenräder gefördert werden soll. Mit dem neuen Förderprogramm erzeugen wir so den größtmöglichen Nutzen für den Klimaschutz und die Verkehrswende. Viele Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen und Vereine haben großes Interesse und stehen schon in den Startlöchern, um einen Beitrag zur Verringerung des motorisierten Liefer- und Einkaufverkehrs und für einen stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr zu leisten.“

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