Die Entlassung von Herrn Knabe war keine Intrige, sondern die richtige Konsequenz

Zum Abschluss des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Gedenkstätte Hohenschönhausen“

erklärt der Sprecher Linksfraktion im Ausschuss Philipp Bertram:

Das Ergebnis des Untersuchungsausschusses ist eindeutig: Es war 2018 richtig, die Beschwerdefälle in der Gedenkstätte ordentlich aufzuarbeiten und den Opferschutz an erste Stelle zu setzen. Die Entlassung des damaligen Direktors durch den Stiftungsrat war Folge des Vertrauensverlustes und seines Widerwillens, den Schutz der betroffenen Frauen über das Ansehen der Gedenkstätte als Institution zu stellen.

Damit ist auch heute klar und bestätigt, was zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses schon bekannt war. Die Entlassung des Direktors der Gedenkstätte Hohenschönhausen war keine Intrige, sondern Konsequenz seiner mangelnden Aufarbeitungsbereitschaft und nicht hinreichend vorhandener Führungsqualität.

Alle Zeug:innen, bis auf Herrn Knabe selbst und den Anwalt des ehemaligen stellvertretenden Direktors, haben ein einhelliges und schlüssiges Bild der Abläufe im Jahr 2018 gezeichnet. Dieses deckt sich auch mit den vorhandenen Akten. Daher kann nach Abschluss der Untersuchung kein Zweifel am Ergebnis im Hinblick auf die Faktenlage und die getroffenen Aussagen bestehen. 

Sexuelle Diskriminierung und Belästigung sind bis heute generell ein Problem, dem systematisch und präventiv begegnet werden muss. So schreiben es auch die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) vor. Betroffene leiden zu häufig unter den Umständen, dass sie auf keine klaren Beschwerde- und Schutzstrukturen zurückgreifen können. Damit erhöht sich meist ihr Leid, da Vorfälle nicht zur Sprache gebracht und sie mit ihren Problemen allein zurückgelassen werden. Für uns ist klar, dass die Vorfälle an der Gedenkstätte noch einmal gezeigt haben, dass Präventions- und Schutzkonzepte überall vorhanden sein und regelmäßig kontrolliert werden müssen. Nur so kann im Ernstfall den Betroffenen wirklich geholfen werden.

Die Untersuchung des Ausschusses hat deutlich aufgezeigt, dass der ehemalige Direktor nicht Willens war, die Schutzmaßnahmen von sich aus zu implementieren. Damit hat er als Einrichtungsleiter und Dienstvorgesetzter seine Fürsorgepflicht nicht wahrgenommen und geltende Bestimmungen ignoriert.

Als Ergebnis des Ausschusses sind drei wesentliche Punkte festzuhalten:

  1. Im vorliegenden Fall haben der Stiftungsrat, die Senatsverwaltung für Kultur und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien richtig gehandelt und im Nachgang richtige Schlussfolgerungen für die Zukunft gezogen. Diese decken sich mit den Hinweisen des Untersuchungsausschusses.
  2. Präventionskonzepte und Schutzmaßnahmen im Sinne des AGG, LGG und LADG müssen flächendeckend implementiert und kontrolliert werden.
  3. Alle Beschäftigten müssen mit diesen Konzepten vertraut sein. Nur so kann im Beschwerdefall adäquat, schnell und im Sinne des Opferschutzes gehandelt werden.

Die Gedenkstätte Hohenschönhausen hat seit ihrer Gründung und Eröffnung enorm wichtige Arbeit zur Aufklärung und Vermittlung der Geschichte der DDR und der Staatssicherheit geleistet. Die begleitende Untersuchung des von der Opposition eingesetzten Ausschusses hat diese Arbeit nach den in 2018 öffentlich gewordenen Vorfällen zusätzlich belastet. Nach Abschluss der Arbeit des Untersuchungsausschusses und der Vorlage des Berichts ist es der Gedenkstätte zu wünschen, die wertvolle Arbeit jetzt unbelastet fortführen zu können.

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