Untersuchungsausschuss Hohenschönhausen: CDU und FDP stellen Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frauen infrage

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

In der Sitzung des 3. Untersuchungsausschusses „Gedenkstätte Hohenschönhausen“ vom 12. Januar haben die Fraktionen von CDU und FDP Antrag auf Klageerhebung gegen die Senatsverwaltung für Justiz, die Senatsverwaltung für Kultur und Europa und die Gedenkstätte Hohenschönhausen gestellt. Ziel der Klage war die ungeschwärzte Herausgabe von Akten. Die adressierten Verwaltungen verweigerten eine vorherige Aufforderung hierzu mit Verweis auf den verfassungsmäßigen Schutz von Persönlichkeitsrechten. Die Koalitionsfraktionen vertreten ebenfalls diese Auffassung und haben den Antrag auf Klageerhebung deshalb abgelehnt. Ebenso wurde heute mit einer Wiedervorlage des Antrags verfahren, den die Opposition mit Verweis auf ihre Minderheitenrechte im Ausschuss gestellt hat.

Die Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen Christian Hochgrebe (SPD), Philipp Bertram (LINKE) und June Tomiak (Bündnis 90/Grüne) sind sich einig, dass eine Grundsatzentscheidung über die Schwärzung von Akten nicht auf Kosten von Betroffenen sexueller Übergriffe geschehen darf. Alle relevanten Informationen liegen dem Ausschuss bereits vor und das somit begrenzte Erkenntnisinteresse des Antrags von CDU und FDP steht in keinem Verhältnis zu den verfassungsmäßigen Persönlichkeitsrechten der betroffenen Frauen.

Opposition instrumentalisiert den Ausschuss durch geplante Verlängerung

Weiterhin planen CDU und FDP, bereits an diesem Donnerstag, den 3. Untersuchungsausschuss bis zum Ende der Wahlperiode zu verlängern. Während eine moderate Verlängerung zum Nachholen einer aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallenen Sitzung sachlich nachvollziehbar wäre, dient eine unbefristete Verlängerung lediglich der Instrumentalisierung für den Wahlkampf. Mit der Benennung weiterer Zeug*innen haben CDU und FDP nicht nur mit einer überfraktionellen Absprache zum weiteren Verlauf gebrochen, sie führen angesichts der bisherigen Zeug*innenaussagen die Ausschussarbeit ad absurdum: Mit Ausnahme von Herrn Dr. Knabe haben bisher alle relevanten Zeug*innen das Vorgehen des Stiftungsrats als rechtmäßig, angemessen und notwendig erachtet – darunter auch mehrere CDU-Mitglieder. Aus Sicht der Sprecher*innen Hochgrebe, Bertram und Tomiak ist die Sachlage eindeutig und das Aufklärungsinteresse vollumfänglich ausgeschöpft. Eine künstliche Verlängerung des Ausschusses ist angesichts der Corona-Pandemie sowie der erheblichen Zusatzkosten, die mit einer Verlängerung einhergehen, unverantwortlich.

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