Vorwürfe gegen Klaus Lederer sind haltlos

Opposition weicht auf Nebenschauplätze aus und wird auch hier keine Verschwörung finden

Zu den Behauptungen der Oppositon, Kultursenator Klaus Lederer würde dem Untersuchungsausschuss „Gedenkstätte Hohenschönhausen“ Unterlagen vorenthalten, erklärt der Obmann der Fraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschuss, Philipp Bertram:

Die jüngsten Behauptungen, Kultursenator Klaus Lederer würde dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Gedenkstätte Hohenschönhausen“ Unterlagen vorenthalten, sind absurd und an den Haaren herbeigezogen. Die in der Berichterstattung aufgeführten Sachverhalte betreffen darüber hinaus Nebenkomplexe, die mit dem eigentlichen Untersuchungsgegenstand höchstens mittelbar zu tun haben. Dennoch waren sie bereits Teil der Aktenlage und konnten sowohl hier, als auch über Einsichtnahme von Unterlagen direkt in der Kulturverwaltung nachvollzogen werden.

Für den Kernpunkt der Untersuchung des Ausschusses ergibt sich daraus auch kein neuer Zusammenhang. Hier ist für uns die Gesamtlage entscheidend. Dazu zählen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes gegenüber Herrn Frauendorfer und der geschlossene Vergleich mit Herrn Dr. Knabe. Sowohl hieraus, wie auch aus den bisherigen Zeugenaussagen ist erkennbar, dass die Entscheidung zur Entlassung von Herrn Frauendorfer und die Abberufung von Herrn Dr. Knabe auf Grundlage der erhobenen Vorwürfe und maßgeblich der Umgang damit entscheidend für den Stiftungsrat war. Auch dem Ausschuss wird durch die angeforderten Akten und Zeugenaussagen immer deutlicher, dass Herr Dr. Knabe kein Bewusstsein für den Umgang mit sexueller Belästigung in der Gedenkstätte hatte und von sich aus nicht in der Lage war präventive Maßnahmen zu implementieren und damit seiner Verantwortung nicht gerecht geworden ist.

Herr Dr. Knabe hätte vergangenen Dienstag im Ausschuss die Möglichkeit zur Aussage gehabt. Er hätte zu allen aufgeworfenen Fragen seine Sicht darstellen können. Herr Dr. Knabe hat diese Möglichkeit mit der Verweigerung der Aussage nicht genutzt, obwohl eine Aussagegenehmigung vorlag und der Ausschuss vorbereitet war. Die Verweigerung hat der Ausschuss entsprechend bewertet und dem Vorwurf des Maulkorbs nicht stattgegeben. Die vorliegende Aussagegenehmigung entspricht denen anderer Zeug*innen und ist ein standardisiertes Verfahren.

Diese Vorgänge zeigen für uns nur eines deutlich. Die bisherigen Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses entsprechend nicht den Erwartungen der Opposition. Sie wollen hier einen Kulturkampf führen und sind krampfhaft auf der Suche nach Fehlern. Diese gibt es aber in dieser Form nicht und so wird versucht die Auseinandersetzung auf Nebenschauplätze zu lenken. Aber auch dies wird nicht funktionieren. Die Prozesse rund um die Gedenkstätte sind offengelegt worden, transparent nachvollziehbar und getroffene Entscheidung haben ihren Ursprung in der Bewertung des gesamten Stiftungsrates.

Dass die haltlosen Verdächtigungen der Opposition aktuell vor allem von rechtspopulistischen und verschwörungstheoretischen Kreisen in den sozialen Medien aufgegriffen und verbreitet werden, wird von den Vertretern der AfD sicher als Bestätigung empfunden. Den Kollegen von CDU und FDP allerdings sollte das zu denken geben.

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